Instanz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. April 2022 um 22:25 Uhr durch imported>BrunoBoehmler(292800) (typo).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Instanz („abgeschlossene Einheit“, von lateinisch instantia) steht für:

  • Instanz (Recht), ein Verfahrensabschnitt vor einem bestimmten Gericht
  • ein Exemplar aus einer Menge gleichartiger Dinge
  • Instanz (Computerspiel), in Online-Rollenspielen temporäre Kopien von „Dungeons“ für einzelne Spielergruppen
  • eine zuständige Stelle bei Gerichten oder Behörden, siehe Zuständigkeit
  • ein Element der Aufbauorganisation in der Organisationslehre, siehe Leitungsstelle
  • in der Informatik allgemein für die konkrete Realisierung oder ein Exemplar eines Modells oder einer Ausführungsanweisung


Siehe auch:

Wiktionary: Instanz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

__DISAMBIG__