Diskussion:Überweisungsträger
Erste Fragen
Ich verstehe momentan überhaupt nicht folgenden Satz: ... wobei häufig eine Prüfung der Unterschrift des Verfügungsberechtigten ist
Vielleicht kann einer der Autoren da noch einmal klarer formulieren, was er/sie gedacht hat. --Munichvegasguy 23:10, 20. Aug. 2007 (CEST)
Welche Regelung normiert die Ausgestaltung von Überweisungsträgern (D, EU, sonst.)? Kann ein Überweisungsauftrag auch formlos erteilt werden (ist wahrscheinlich abhängig von den Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr der beauftragten Bank, oder)? Matt1971 ♫♪ 23:05, 19. Jan 2006 (CET)
Es gibt keine vom Kunden zu beachtenden besonderen Vorschriften für die Gestaltung eines Überweisungsauftrages. Er kann in aller Regel auch formlos erfolgen. (Ich kenne keine Bank, die das in ihren "Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr" auszuschließen versucht, und ob ein solcher Versuch Erfolg hätte, ist zumindest fraglich.)
Lediglich bestimmte notwendige Angaben müssen enthalten sein, was man im Prinzip aus § 676a BGB ableiten kann, denn die Überweisung soll auf das Konto des Begünstigten (des Empfängers) erfolgen, also müssen die Angaben zur Person und zu Bank und Konto des Empfängers enthalten sein (bzw. nur Konto wenn bei der eigenen Bank), und die Bank muß die entsprechenden Daten des Auftraggebers an den Begünstigten/Empfänger übermitteln, also muß der Auftraggeber identifiziert sein (Name, Konto). Natürlich muß auch aus dem Auftrag hervorgehen, wer überhaupt beauftragt ist (die eigene Bank), und der auch gemäß § 676a BGB zu übermittelnde Verwendungszweck muß, sofern gewunscht, enthalten sein (sonst wird eben keiner übermittelt). Natürlich muß alles leserlich sein und unterschrieben bzw. durch PIN/TAN oder ähnliches authorisiert. So steht es denn entsprechend auch i.d.R. in den "Sonserbedingungen" (als Aufzählung) der jeweiligen (eigenen) Bank.
Aber wie man die notwendigen Angaben auf dem Auftrag anordnet, wie groß man schreibt, welche Farbe usw., das ist prinzipiell schnurz. Wenn man kein Formular zur Hand hat, kann man grundsätzlich auch Klopapier oder eine mit Teer beschriebene Autotür nehmen, wenn man das leserlich hinkriegt ... --jhartmann 14:30, 5. Apr 2006 (CEST)
- Die Kreissparkasse wollte meine Autotüre nicht entgegennehmen! (nicht signierter Beitrag von 217.190.160.138 (Diskussion) 13:37, 30. Jan. 2007)
- DIN A4-Blatt, Autotüre, Klopapier usw. auch wenn diese Art von Überweisungsträgern akzeptiert werden (müssen) ist man schlecht beraten dies zu tun, weil diese im Gegensatz zu den normierten maschinenlesbaren Überweisungsträgern einer zeitverzögernden personellen Bearbeitung bedürfen, und zudem in den AGBs meist auch mit zusätzlichen Gebühren bedacht wurden --Bestoernesto (Diskussion) 05:43, 21. Nov. 2014 (CET)
Fragen
(All diese Fragen passen an sich besser in die Auskunft)
Kann ich bei jeder Bank einen Überweisungsauftrag einwerfen (richtig ausgefüllt natürlich), auch wenn ich dort kein Konto führe. Und wird dieser dann auch ausgeführt?
- In der Regel ja, er wird von einer Bank zur anderen geschickt werden. Es werden sich aber deutliche Zeitverzögerungen ergeben und eine Gewähr dürfte es nicht geben. --Ulkomaalainen 18:07, 10. Mär. 2009 (CET)
Der Artikel enthält 2000 sinnlose Links, aber keinen auf eine Seite, die erklären würde, wozu der Name des begünstigten nützt, wenn doch die Kontonummer bereits angegeben wird. 141.35.13.48 09:34, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Abgleich. Empfängername muss zur Kontonummer passen. --Ulkomaalainen 18:07, 10. Mär. 2009 (CET)
- Das mit dem Abgleich ist graue Theorie, und nur für Suchaufträge bei Fehlüberweisungen und anderen Problemen relevant. Im Standardverfahren interessiert nur die Nummer, Namen kann man getrost weglassen. (nicht signierter Beitrag von Bestoernesto (Diskussion | Beiträge) 05:50, 21. Nov. 2014 (CET))
- Abgleich. Empfängername muss zur Kontonummer passen. --Ulkomaalainen 18:07, 10. Mär. 2009 (CET)
Wie lange müssen Überweisungsträger von den Banken denn aufgehoben werden?
- Die physischen Ü-Träger werden in der Regel nur kurz aufbewahrt. Für Images der Überweisungsträger gilt allerdings eine Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren. --Ulkomaalainen 18:07, 10. Mär. 2009 (CET)
Kontonummer rechtsbündig?
Muss eine kürzere Kontonummer rechts oder linksbündig eingetragen werden?
Muss der Betrag links- oder rechtsbündig eingetragen werden?
Muss ich für das Komma ein extra Kästchen nehmen? (nicht signierter Beitrag von 79.226.29.206 (Diskussion) 19:30, 23. Dez. 2012 (CET))
- Nein, nein und nein. Speziell zur dritten Frage aber: wenn die Position des Kommas nicht eindeutig erkennbar ist, wird der Auftrag schlicht nicht ausgeführt. --Ulkomaalainen (Diskussion) 15:40, 18. Mär. 2013 (CET)
SEPA-Überweisungen
Bis zum 01.02.2014 entfällt das Verfahren mit BLZ/Konto und wird EU-einheitlich durch IBAN/BIC ersetzt, wobei der BIC nur noch international übergangsweise notwendig ist. Es gibt deshalb ein neues Formular, siehe Merkblatt (2013) der deutschen Kreditwirtschaft. Um eine aktuelle Datei habe ich Erik Streb auf seiner Commons-Seite gebeten.
Ich empfehle die Überarbeitung des Artikels. Da ich mich nur mit Teilbereichen des Themas befasse, wage ich mich nicht an Änderungen, sondern überlasse es einem Fachmann. -- Danke! Jürgen (Diskussion) 17:20, 9. Nov. 2013 (CET)
Überweisungsträger?
In Österreich heißen sie Zahlscheine, was auch in Deutschland drauf steht. Wieso heißt das Lemma dann Überweisungsträger, wenn dies nur ein umgangssprachlicher Ausdruck und das auch nur in Deutschland ist, den nicht einmal der DUDEN kennt ([1]) --Peter Gröbner (Diskussion) 18:58, 25. Okt. 2014 (CEST)
- Bissel spät vielleicht, aber "Überweisungsträger" ist nicht umgangssprachlich, sondern der Fachausdruck innerhalb des Gewerbes (zumindest in D). --131Platypi (Diskussion) 10:21, 13. Apr. 2022 (CEST)
- Auf der aktuellen Abbildung (laut Bildbeschreibung in Commons ein Überweisungsformular für Überweisungen (Zahlungsverkehr) in Deutschland) kann man Überweisungsauftrag/Zahlschein lesen. -- Peter Gröbner -- 14:18, 13. Apr. 2022 (CEST)