Prekarie

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Precaria/Prekarie ist nach Gerhard Köbler im Frühmittelalter eine Leihe von Grundstücken. Sie gewährt dem Leihenehmer ein Nutzungsrecht und dem Leihegeber eine Gegenleistung (Abgabe, Dienst). Sie kann frei widerruflich, auf Zeit vereinbart oder vererblich sein. Das Leihegut kann vom Leihenehmer stammen (sog. precaria oblata), vom Leihegeber (sog. precaria data) oder zu je einem Teil von beiden (sog. precaria remuneratoria). Ein Zusammenhang mit dem lateinischen precarium ist unsicher.[1]

Sie war im frühen Mittelalter verbreitet, da sie auf älteste Praxis schon im republikanischen Rom zurückgeht.

Der Begriff ist möglicherweise abgeleitet aus dem spätlateinischen Substantiv „precarium“ (= Lehensgut (Land)), welches auf das lateinische Adjektiv „precarius“ (= erbeten, auf Widerruf) gewährt zurückgeht und neben dem im Singular defektiven Substantiv „preces“ (= Bitte, Ersuchen) steht.

Durch Kriegsdienst, Unglücksfälle, Naturkatastrophen oder hohe Geldbußen (Lex Salica) sahen vom Ruin bedrohte Bauern in der Leihe einen Ausweg. Der Beliehene war zu Natural- und Geldabgaben, oft auch zu Frondiensten verpflichtet und stellte sich unter den Schutz des Lehnsherren.

Der Schützende wurde zum Herrn des Beschützten, den er in Gerichtssachen vertrat.

Das von Bauern einem Grundherren oder dem Klerus geschenkte Land wurde meist als Prekarie an den Schenker zurückgegeben. Die prekarische Leihe diente im Mittelalter oft zur Versorgung des Leihgebers, der seinen Besitz nicht mehr selbst verwalten konnte.

Literatur

Siehe auch

Einzelnachweise