Diskussion:Spitalkirche St. Katharina (Regensburg)
Zelebrations- oder Volksaltar, Gesetzgebung
Ich bitte zu belegen, wo ein Gesetz expressis verbis vorschreibt, dass der Tabernakel vom Altar getrennt auf einer Stele aufgestellt werden soll. Eine solche existiert m. W. nicht bzw. nur als Empfehlung, das Allerheiligste nicht im Hauptschiff einer Kirche unterzubringen, sondern an einem gesonderten Ort, der zur Anbetung eignet; das ist aber keine Gesetzgebung, sondern (wie gesagt) lediglich eine Empfehlung. Damit ist eine Einrichtung wie etwa die Sailerkapelle im Regensburger Dom gemeint, wo aber ebenfalls Seitenaltar und Tabernakel verbunden sind. Die Domkirche kann hier sicher als gesetzgemäß betrachtet werden, somit erübrigt sich auch die Behauptung, eine Tabernakelstele o. dgl. sei irgendwo gesetzlich vorgeschrieben. Ich bitte zu belegen, wo eine Tabernakelsäule oder überhaupt die Trennung von Altar und Tabernakel expressis verbis vorgeschrieben sind.
Weiterhin ist die Bezeichnung Zelebrationsaltar irreführend, da jeder Altar zur Zelebration gedacht ist, also auch Hochaltar und Seitenaltäre unter diese Kategorie fallen. Entscheidend ist hier doch die Einführung des Volksaltares, auf dem mit Blickrichtung zum Volk hin zelebriert werden kann. Ich bitte den Gebrauch des Begriffes eines Zelebrationsaltars daher zu unterlassen.
Herzlich --ChrStein (Diskussion) 17:19, 22. Apr. 2022 (CEST)