Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen

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Siegelmarke des Reichsamts für die Verwaltung der Reichseisenbahnen

Das Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen war eine Zentralbehörde des Deutschen Reiches und die Aufsichtsbehörde über die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen.

Vorgeschichte

Im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 übernahm mit der Eroberung des Elsass‘ und Lothringens zunächst das deutsche Militär die dortige Eisenbahn. Mit dem Frieden von Frankfurt übernahm das Deutsche Reich die dort gelegenen Eisenbahnstrecken der Compagnie des chemins de fer de l’Est (EST), der Französischen Ostbahnen. Aus diesem Bestand wurde mit kaiserlichem Dekret vom 9. Dezember 1871 die Kaiserlichen Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen in Straßburg gegründet[1]:48, gibt den Text im Wortlaut wider, die die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen verwaltete. Da die übrigen Eisenbahnen im Deutschen Reich damals entweder Privatbahnen oder Staatsbahnen einzelner Bundesstaaten waren, stellten die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen (EL) das einzig größere Streckennetz im Eigentum und im Betrieb des Deutschen Kaiserreichs dar.[1]:49 Das Reich besaß dafür kein eigenes (Verkehrs)ministerium, weshalb die Aufsicht über die Generaldirektion zunächst beim Reichskanzler lag.

Geschichte

Am 27. Mai 1878 wurde für diese Aufgaben in Berlin durch kaiserlichen Erlass das Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen als „Eisenbahnministerium“ des Reiches für das Reichsland Elsaß-Lothringen errichtet.[2]

Mit dem Verlust Elsaß-Lothringens durch Deutschland 1918 und der Übergabe der dortigen Reichseisenbahnen an Frankreich verlor das Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen seine Aufgaben und wurde aufgelöst.

Organisation

Das Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen war als Zentralbehörde direkt dem Reichskanzler unterstellt. Chef der Behörde war in Personalunion immer der preußische Minister für öffentliche Arbeiten, dem auch die Königlich Preußischen Staatseisenbahnen (K.P.St.E.) unterstanden.[2] Ab 1880 wurde die Behörde von einem „Dirigenten“ geleitet. Diese waren[1]:62f:

Das Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen war eine sehr kleine Behörde. Sie bestand neben dem Dirigenten aus zwei bis vier Vortragenden Räten, einem Assistenten und einigen Beamten, die das Büropersonal stellten.[1]:62

Aufgaben

Dem Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen oblag die „Landeseisenbahnaufsicht“ gegenüber der EL.[2] Dazu gehörte es, die Tarife festzulegen, eine Aufgabe, die es aber größtenteils an die EL delegierte.[1]:63

Literatur

  • Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen. In: Victor von Röll (Hg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. 2. Auflage. Berlin / Wien 1917, S. 189.
  • Jean-Georges Trouillet: Les Chemins de fer Impériaux d'Alsace-Lorraine – Reichs-Eisenbahnen in Elsass-Lothringen. Éditions Drei Exen Verlag, Husseren-les-Châteaux 2018. ISBN 978-2-9565934-0-9, S. 60f.

Einzelnachweise

  1. a b c d e Trouillet
  2. a b c Röll, Enzyklopädie, Band 8