Landgericht Tettnang

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Mai 2022 um 05:58 Uhr durch imported>TaxonKatBot(2318584) (Bot: Kategorie:Landgericht (Bayerische Verwaltungseinheit) umbenannt in Kategorie:Landgericht (bayerische Verwaltungseinheit): laut Diskussion).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Landgericht Tettnang war ein von 1805 bis 1810 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Tettnang im heutigen Bodenseekreis (Baden-Württemberg). Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte

Da im Jahr 1805 Tettnang zum Königreich Bayern kam, wurde durch die neue Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Tettnang errichtet. Dieses kam zum neu gegründeten Illerkreis mit der Hauptstadt Kempten.

Nachdem im Jahr 1810 Tettnang durch den Pariser Vertrag zum Königreich Württemberg kam, wurde das Gebiet des Landgerichts Tettnang dem Oberamt Tettnang eingegliedert.

Literatur

  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.