Kalkulation

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Unter Kalkulation (vom spätlateinisch

calculatio

für die „Berechnung“) versteht man im Allgemeinen eine Berechnung, besonders im kaufmännischen wie auch im betriebswirtschaftlichen Bereich.

Grundlegendes

Grobe Einordnung der Begrifflichkeit

Im Rechnungswesen dient die Kalkulation

Dabei kann unterschieden werden zwischen der „Vorkalkulation“ in der Planungsphase und der „Nachkalkulation“ nach Abschluss aller Produktions- bzw. Handels- und Absatzvorgänge. Die Abweichungen aus Vor- und Nachkalkulation sollten interpretiert werden und ins Kosten-Controlling und die Preisgestaltung zurückfließen. Hinzu kommt besonders bei längerfristigen Aufträgen die „Zwischenkalkulation“, mit ihr prüft man, ob sich die Kosten im Rahmen der Vorkalkulation halten; sie erfüllt also eine „Überwachungsfunktion“.

Genaue Kalkulationen erfordern eine detaillierte betriebliche Kosten- und Leistungsrechnung. Die Basis aller weiteren Zuschläge sind zunächst die Selbstkosten (das heißt die für das Unternehmen selbst anfallenden Kosten für die produzierte Ware oder angebotene Dienstleistung ohne Gewinnzuschlag).

Kostenträgerrechnung als Ausgangspunkt für viele betriebliche Rechnungen in der Praxis

Die Kostenträgerrechnung beantwortet im Wesentlichen die Frage: „Wofür sind Kosten in einem Unternehmen angefallen?“[1] Die Kostenträgerrechnung, die aus der sogenannten „Kalkulation“ (siehe unten) und aus der Leistungsrechnung (siehe unten) besteht, dient der Ermittlung der Herstell- und Selbstkosten pro Stück der von einem Unternehmen erstellten Produkte; zum anderen werden mit ihr bei der kurzfristigen Erfolgsrechnung das periodenbezogene Betriebsergebnis ermittelt.[1] Wesentlich behilft man sich dabei mit der Verwendung des Begriffs des Kostenträgers:

Kostenträger sind entweder betriebliche, absatzfähige Leistungen (d. h. sogenannte Marktleistungen) oder innerbetriebliche Leitungen (oder Aufträge oder Kunden, derentwegen Kosten angefallen sind), welche die in einem Unternehmen angefallenen Kosten tragen müssen.[1]

Marktleistungen können die in den Verkauf gehenden Fertigerzeugnisse ebenso wie die auf Lager / Halde produzierten unfertigen oder fertigen Erzeugnisse sein. Innerbetriebliche Leistungen können beispielsweise im Betrieb eigens gebaute Maschinen oder Vorrichtungen zur Erreichung eines bestimmten Betriebsziels in der Produktion sein.[1]

In den Unternehmen werden häufig folgende Kostenträger definiert:[1]

  • Endprodukte oder Endproduktgruppen,
  • Dienstleistungen (etwa Beratungs- oder Serviceleistungen)
  • Aufträge (individuelle Produkte oder Projekte)
  • Kunden

Während „Endprodukte und Endproduktgruppen“ und „Dienstleistungen“ durch Kostenträgerstückrechnung und Kostenträgerzeitrechnung abgedeckt werden, gibt es für „Aufträge“[Anm. 1] und für „Kunden“[Anm. 2] gesonderte Kalkulationsverfahren.

Kostenträgerstückrechnung: Ermittlung der Selbstkosten und der Herstellkosten je Leistungseinheit

Die sogenannte „Kalkulation“ ist eine Rechnung der Kosten je Leistungseinheit (d. h. je Einheit einer betrieblichen Leistung). Sie dient der Ermittlung des Stückerfolgs in einem Unternehmen. Kernstück der sogenannten „Kalkulation“ ist die Kostenträgerstückrechnung, in der die im Unternehmen angefallenen Kosten für bestimmte Kostenträger errechnet werden.[1]

Zweck der Kostenträgerstückrechnung

Der Zweck der Kostenträgerstückrechnung besteht in der Ermittlung der Selbstkosten je Leistungseinheit ebenso wie der Herstellkosten je Leistungseinheit der in einem Unternehmen erstellten Produkte.[1]

Bei der Produktkalkulation werden die Selbstkosten pro Produkteinheit errechnet.[2] Daraus lässt sich unter anderem das erforderliche Volumen bestimmen, d. h. wie oft ein Produkt zu bestimmten Konditionen verkauft werden muss, damit es rentabel ist. Dies wird mithilfe einer Break-even-Analyse berechnet.[3]

Auch können durch Produktkalkulation mögliche Rationalisierungeffekte (Kosteneinsparungen) in der Abwicklung bei der Verschmelzung von Produkten festgestellt werden.[3]

Rechenverfahren der Kostenträgerstückrechnung

Divisionskalkulation

Bei der einfachen Divisionskalkulation werden die gesamten Kosten durch die Ausbringungsmenge (produzierte Stückzahl oder geleistete Einheiten Dienstleistung) dividiert, um so den Kostenanteil je Einheit zu berechnen. Auf Grund dieser Basis kann die weitere Kalkulation (Gewinnzuschlag, Kundenskonti, Kundenrabatte) vorgenommen werden.

Diese Kalkulationsmethode ist nur dann sinnvoll anwendbar, wenn die Kosten für genau ein Produkt oder genau eine Dienstleistungsart bestimmt sind (Einproduktfertigung).

Divisionskalkulation mit Äquivalenzziffern

Kalkuliert man Produktionen mit ähnlichen Produkten (z. B. ein Basisprodukt in verschiedenen Größen) oder Dienstleistungen, so muss man davon ausgehen, dass sich die Kostenanteile je Kostenträgereinheit bei den einzelnen Produktvarianten unterscheiden.

Um diesen Unterschied zu bestimmen, weist man den einzelnen Varianten Verhältniszahlen (Äquivalenzziffern) zu, die Kostenverhältnisse widerspiegeln sollen (z. B. 1 kg Brot = 1 → 2 kg Brot = 2 ohne Rücksicht auf unterschiedliche Backzeiten). Dabei kann es sein, dass mehrere Faktoren in die Verhältniszahlen einfließen müssen (z. B. Mengen, Zeitbedarf, Zusatzstoffe usw.)

Rechnerisch bestimmt man nun mittels eines gewogenen arithmetischen Mittelwerts die Kostenanteile:

  • Dazu multipliziert man die Produktionsmenge jedes einzelnen Produkts mit seiner Äquivalenzziffer zu sogenannten Recheneinheiten, deren Summe man bestimmt.
  • Anschließend bestimmt man den Kostenanteil je Recheneinheit, indem man die Gesamtkosten durch die Summe der Recheneinheiten dividiert.
  • Dieses Ergebnis wird nun mit den einzelnen Äquivalenzziffern multipliziert und man erhält den Kostenanteil für je ein Stück jeder Produktvariante.

Zuschlagskalkulation

Die Zuschlagskalkulation wird bei der Einzel- und Serienfertigung angewandt, d. h. für jedes einzelne Produkt (Auftrag) bzw. für jede Serie muss eine gesonderte Kalkulation durchgeführt werden. Voraussetzung für die Zuschlagskalkulation sind die Kostenarten- und die Kostenstellenrechnung.

Die Einzelkosten werden aus der Kostenartenrechnung übernommen und direkt den Kostenträgern zugeordnet.

Die Gemeinkosten werden aus der Kostenartenrechnung übernommen, in der Kostenstellenrechnung auf die Kostenstellen verteilt und mit Hilfe von Zuschlagssätzen indirekt den Kostenträgern zugeordnet (z. B. mit dem BAB).

Kostenträgerzeitrechnung: Ermittlung der Produktionskosten eines Produkts je Rechnungsperiode

Die sogenannte „Leistungsrechnung“ aus der Kosten- und Leistungsrechnung ist eine sogenannte Ergebnisrechnung und dient der Ermittlung des Betriebserfolgs.[1] Kernstück der „Leistungsrechnung“, die die betrieblichen Leistungen (d. h. hauptsächlich Produkte, die in einem Unternehmen hergestellt werden, und Dienstleistungen) erfasst, ist die Kostenträgerzeitrechnung, die das Augenmerk auf das einzelne Produkt richtet:

Im Rahmen der Kostenträgerzeitrechnung werden die Produktionskosten eines Produkts für die einzelne Rechnungsperiode ermittelt.[1]

Ermittlung der Herstellkosten und des Verkaufspreises: Vor- und Nachkalkulation, eventuell Zwischenkalkulation

Die Vor- und Nachkalkulation und eventuell Zwischenkalkulation haben in der Auftrags- und Serienfertigung eine unterschiedliche Bedeutung. Sie sind wichtige Kontrollinstrumente in der Kostenrechnung.

Die Vorkalkulation dient in der Serienfertigung während der Einführungsphase neuer Produkte zur Berechnung der Herstellkosten und des Verkaufspreises. Ist ein Produkt erst einmal eingeführt, kann man sich oft auf die Nachkalkulation beschränken. In der Auftragsfertigung und in Lohnbetrieben kommt der Vorkalkulation eine hohe Bedeutung zu. Sie dient als individuelle Basis für den Offertpreis jedes einzelnen Angebotes.

Die Nachkalkulation dagegen dient der Überprüfung der bereits abgeschlossenen Aufträge und der allgemeinen Kalkulationsgrundlagen für künftige Offertkalkulationen.

Vor- und Nachkalkulation werden in der Regel nach demselben Kalkulationsschema erstellt. Allerdings ist man bei der Vorkalkulation auf gewisse Annahmen und Erfahrungszahlen angewiesen, während bei der Nachkalkulation die echten, das heißt die erfassten, Werte verwendet werden können.

Kalkulation von Brutto- und Netto-Verkaufspreisen eines Produkts

Die Kalkulation eines Verkaufspreises ist (in der Regel) nicht präzise zu beschreiben, da dies bei fast jedem Unternehmen unterschiedlich gehandhabt wird. Dies sei an einem Beispiel vorgeführt:

Ausgehend von einem Fabrikabgabepreis (FAP) – zu dem das Unternehmen seine Handelsware oder seine Rohstoffe einkauft – werden unter Umständen verschiedenste Rabatte abgezogen. Dies können Mengenrabatte, Artikelrabatte, Werbekostenzuschüsse usw. sein. Die Reihe lässt sich beliebig fortsetzen. Es entsteht so in der Folge ein Nettoeinkaufspreis. Dieser stellt den echten Einkaufspreis dar und dient nun als Basis für die Berechnung oder Kalkulation des Verkaufspreises.

Die einfachste Rechenmethode ist: Nettoeinkaufspreis plus Kalkulationszuschlag gleich Verkaufspreis. In vielen Unternehmen (besonders Filialunternehmen) wird aber abhängig von der Lage, Mitbewerbern usw. der Wert des Kalkulationszuschlages wieder relativiert, indem man diverse Kriterien aufnimmt.

Bei großen Unternehmen, bei denen zahlreiche Kostenarten vielen Kostenträgern zugeordnet werden müssen, wird versucht, durch den Einsatz von Standardsoftwaremodulen, wie beispielsweise integrierten Enterprise-Resource-Planning-Systemen, diesem Problem beizukommen. Standardsoftware hat aber auch Nachteile, wie z. B. Komplexität, Anpassungsaufwand und die Abhängigkeit vom Anbieter der Standardsoftware. Auch branchenspezifische Standardsoftware ist am Markt vorhanden, wie z. B. für Automotive.

Kalkulation für separat verantwortliche Unternehmensbereiche in Form von Geschäftssparten

In dem Falle, dass Unternehmen in Geschäftssparten organisiert sind und für jede Geschäftssparte separate Bilanzen erstellt werden, ergeben sich Kalkulationen für einzelne Geschäftssparten. Sind die Geschäftssparten auf besondere Eigenständigkeit hin organisiert und werden deren Geschäfterträge separat auf Profitabilität bewertet, so ist eines der Organisationsmodelle dafür das Profitcentermodell. Entsprechend wird eine Kalkulation danach als „Profitcenterkalkulation“ bezeichnet.

Profitcenterkalkulation

Bei der Profitcenterkalkulation spielen die mitarbeiterbezogene Detaillierung (welche begrenzt ist) und die Kosten der Abteilungsleitung eine Rolle.

Branchenspezifische Kalkulationen

Einige Branchen besitzen brancheneigene spezialisierte Berechnungsverfahren, dazu gehören unter anderem das Bauwesen, der Anlagenbau sowie die Energiewirtschaft.

Baukalkulation

Kalkulation heißt Kosten berechnen. Ziel kann die Ermittlung der Kosten für einzelne Projekte (Preisfindung) oder eine Gesamtkostenrechnung (Kostenträgerrechnung) für die Festlegung der Kalkulationssätze sein. Die Planung und Abrechnung der Kosten größerer Bauvorhaben erfolgt nach Maßgabe eines Projektkontenrahmens bzw. Projektkontenplans anhand des Projektstrukturplans. Methodisch werden Endsummenkalkulation und Zuschlagskalkulation unterschieden. Inhaltlich kann die Kalkulation auf Vollkostenrechnungs- oder Teilkostenrechnungsbasis erfolgen. In den verschiedenen Bauphasen eines Bauprojektes kann es verschiedene Arten der Kalkulation geben:

  • Angebotskalkulation

Ermittlung der objektspezifischen Kosten für eine ausgeschriebene Bauleistung (i. d. R. die Erstellung eines Bauwerks oder eines Teils davon) zur Festsetzung des Angebotspreises. Dabei ist der Angebotspreis der Betrag, zu dem der Bauunternehmer eine bestimmte Bauleistung anbietet. Neben den in der Angebotskalkulation ermittelten Kosten sind u. a. auch Zuschläge für Wagnis und Gewinn sowie möglicherweise Zu- und Abschläge als Ergebnis der unternehmensindividuellen Einschätzung des Marktes Bestandteil des Angebotspreises.

In diesem Sinne wird Preiskalkulation oft mit dem Begriff „Kostenvoranschlag“ gleichgesetzt.

  • Auftragskalkulation

Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Angebotskalkulation wird als Auftragskalkulation bezeichnet (Vertragskalkulation). Diese kann entweder eine unveränderte oder eine aufgrund der Auftragsverhandlungen abgeänderte Angebotskalkulation sein.

  • Arbeitskalkulation

Nach der Auftragserteilung beginnt die endgültige Planung des Bauablaufs mittels der Arbeitsvorbereitung. Ihr Ziel ist die Erstellung des Bauwerks mit optimaler Wirtschaftlichkeit. Gegenüber der Angebotskalkulation entstehen aufgrund veränderter Ausführungsmethoden oftmals andere Situationen und damit andere Kostenstrukturen. Diese sind in der Kalkulation des betriebswirtschaftlichen Aufwandes im Arbeitsablauf zu berücksichtigen. Die Arbeitskalkulation stellt somit eine Weiterentwicklung der Angebots- und Auftragskalkulation dar. Ihr obliegt die Fixierung der Soll-Kosten und Soll-Zeiten.

  • Variantenkalkulation

Bei dieser Art der Kalkulation werden die Mengen und die Preise durch „variierte Mengen“ und „variierte Preise“ ersetzt und den bisherigen Preisen und Mengen gegenübergestellt. Als Resultat wird pro Position und über das Angebot sowohl ein Angebots- als auch ein Abrechnungsvor- bzw. -nachteil für die einzelne Position als auch das gesamte Angebot ausgewiesen.

  • Prognosekalkulation

In der Prognosekalkulation werden in der Arbeitskalkulation sämtliche Eventualitäten eingearbeitet, um so die zum Bauende zu erwartenden Kosten, Erlöse, Ergebnis usw. zu ermitteln.

  • Nachkalkulation

Bei der Nachkalkulation werden den Soll-Ansätzen aus der Arbeitskalkulation die tatsächlichen Ist-Kosten gegenübergestellt.

  • Nachtragskalkulation

Bei der Nachtragskalkulation werden auf Basis der Auftragskalkulation die Kosten für gegenüber dem ursprünglichen Auftrag geänderte und zusätzliche Leistungen ermittelt.

  • Urkalkulation

Als Urkalkulation wird in der Baukalkulation die dem Auftraggeber überlassene versiegelte Fassung einer Angebotskalkulation bezeichnet. Für Form und Inhalt einer Urkalkulation sind keine Regularien definiert. Es bleibt dem Anbieter überlassen, ob er eine detaillierte Angebotskalkulation mit Ausweis der Mittellöhne, Material- und Hilfsmaterialqualitäten, deren Mengen- und Stückkosten, der Maschinen- und Gerätedaten (z. B. Leistungsdaten, AfA u. a.), Erschwernis-, Minder- und Mehrmengenzuschläge und Zuschläge für AGK, Wagnis & Gewinn etc. ausweist. Auch eine zusammenfassende Liste mit den Ergebnissen einer Angebotskalkulation oder ein von der Angebotskalkulation abweichendes spekulativ verpreistes Leistungsverzeichnis der Ausschreibung erfüllt die Kriterien der Urkalkulation. Die Kalkulation von Nachträgen zu geänderten oder zusätzlichen Leistungen gem. § 2 (5/6) VOB/B ist in kalkulatorischer Beziehung bzw. auf der Grundlage der ursprünglichen Kalkulation vorzunehmen. Für Nachtragsverhandlungen und im Rechtsstreit über eine Übereinstimmung mit vorgenannten Kalkulationsgrundlagen kann im Einvernehmen bzw. mit Zustimmung beider Parteien eine Urkalkulation aufgemacht werden.

  • Endsummen- oder Kalkulation über die Angebotssumme

In der Endsummenkalkulation oder Kalkulation über die Endsumme wird zunächst wie in der Zuschlagskalkulation gerechnet. Alle Anteile aus den Zuschlägen für Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten; und „Wagnis + Gewinn“ sowie eventuelle „Umlagen“, die ebenfalls mit diesen Prozentsätzen bezuschlagt sind, werden gesammelt und nach einem frei gewählten Schlüssel verteilt (umgelegt). Die Umlagebasis für den Lohn ist der Kalkulationslohn. Die Umlagebasis für die übrigen Kostenarten ist der Euro-Betrag aus den Kostenansätzen. Der Umlage-Einheitspreis wird aus der Addition von Kalkulationslohn zuzüglich Umlageprozentsatz und den übrigen Kostenarten mit ihren jeweiligen Umlageprozentsätzen berechnet. Zusätzliche Umlagen können auch direkt auf einzelne Positionen umgelegt werden. Diese umgelegten Beträge werden vorab aus den gesammelten Zuschlägen entnommen.

Investitionskostenvergleichsrechnung

Mit Hilfe der Investitionskostenvergleichsrechnung sollen betriebswirtschaftliche Entscheidungen für zwei oder mehrere Entscheidungsalternativen getroffen werden. Hierbei werden besonders entscheidungsrelevante Unterschiedskosten kalkuliert, wobei die Höhe der Arbeitskosten ein wesentlicher Faktor bei der betriebswirtschaftlichen Preisgestaltung ist. Neben der Darstellung aller Mehr- oder Minderkosten zwischen den Entscheidungsmöglichkeiten können auch Differenzen auf der Leistungsseite in der Kalkulation aufgenommen werden.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Kalkulation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Anmerkungen

  1. „Auftragskalkulation“: Bei der Auftragskalkulation wird mit einer entsprechenden Berechnung ein komplettes Projekt durchkalkuliert. Üblicherweise wird dafür eine Klärung der Auftragsanforderungen vorgenommen und ein Lastenheft angelegt.
  2. „Kundenkalkulation“: Bei der Kundenkalkulation wird die Profitabilität einzelner Kunden oder Kundengruppen ermittelt (siehe Kundenwert). Dabei wird das Marktergebnis eines Kunden, die Bedeutung des Kunden sowie die Aktivität der Geschäftsbeziehung bewertet. Das Kundenergebnis ergibt sich dann aus Marktergebnis abzüglich der Erlöse und Kosten, die dem Kunden zurechenbar sind. Darauf aufbauend können Gruppenergebnisse aus Kundensegmenten berechnet werden. Vergl. Thomas Hartmann-Wendels, Andreas Pfingsten, Martin Weber: Bankbetriebslehre. Springer-Verlag, Berlin Heidelberg 1998, S. 688 - 690, doi:10.1007/978-3-662-05976-0 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i Jörg Wöltje: Kosten- und Leistungsrechnung: alle Verfahren und Systeme auf einen Blick. 2. Aufl. Haufe, Freiburg 2016, ISBN 978-3-648-07929-4, S. 186 ff.
  2. Alfred Böge, Wolfgang Böge (Hrsg.): Handbuch Maschinenbau. 22. Auflage. Springer Vieweg, 2014, S Betriebswirtschaft, S. 19, doi:10.1007/978-3-658-06598-0 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. a b Thomas Hartmann-Wendels, Andreas Pfingsten, Martin Weber: Bankbetriebslehre. Springer-Verlag, Berlin Heidelberg 1998, S. 688 - 690, doi:10.1007/978-3-662-05976-0 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).