Diskussion:Geldschöpfung

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Zum Mindestreserve-Dilemma

Droht eine Geschäftsbank durch den beschriebenen Vorgang die geforderte Mindestreserve zu unterschreiten, muss sie neue Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralbank [...] eingehen, ...
  • Ist das so? Waren wir da mit dem Liquiditätssaldo-Konzept von Köhler nicht schon mal weiter? Falls einer Bank die Bargeldbestände schwinden sollten, kann sie zur Erhöhung der Bar-(Mindest-)Reserve genauso ihre Kreditforderungen an die ZB verpfänden. Wichtig ist, die Mindestreserve schränkt in der Praxis die Kreditvergabemöglichkeit der jeweiligen Bank nicht ein, weil eine neu eingeräumte Geldforderung (der Bank) wiederum zum Liquiditätssaldo zu zählen ist.

Durch obige Aussage wird das implizit verwischt. Absicht?

  • Zweitens, was ich hier arg vermisse, ist die Betonung, dass das Bankensystem nur in seiner Gesamtheit per Saldo gesamtwirtschaftlich zusätzliches Giralgeld schöpfen kann, nicht die einzelne (kleine) regionale Bank, weil die kleine Bank den ihr eingeräumten Forderungen ja nachkommen wird müssen.

Beste Grüße CGB --62.240.134.202 11:35, 16. Mai 2022 (CEST)

Entschuldigung, ich habe eben erst gesehen, dass das Liquiditätssaldo-Konzept von Köhler von der nunmehr gesperrten Rommersberg rausgeschmissen wurde - hier füge ich den gelöschten Abschnitt zur Veranschaulichung mal ein:

Hallo CGB, zu Punkt 1: Das von Dir genannte Zitat bezieht sich auf den Abschnitt "Bargeldabhebung und Überweisung". Dafür gilt doch, wenn Kunden in rauen Mengen Bargeld abheben, geben Geschäftsbanken Teile ihrer Reserven an Kunden aus. Der Satz will deutlich machen, das sie nicht erst zusätzliche Reserven von der Zentralbank beschaffen müssen wenn sie keine mehr haben, sondern schon sobald sie (dauerhaft) die Mindestreserveschwelle unterschreiten. Dass die Mindestreservebeschaffung für Geschäftsbanken kein großes Problem darstellt, ist glaube ich im Abschnitt "Mindestreserveanforderung" sehr deutlich gemacht: "Somit beschränkt die Mindestreserveanforderung die Giralgeldschöpfung nicht, sie dient vielmehr dazu kurzfristige Engpässe bei der Beschaffung von Reserven zu vermeiden." Deine Ausführungen zum Liquiditätssaldo-Konzept sagen doch aus, dass die Liquidität einer Geschäftsbank mehr ist als ihre Reserven. Nur müssen bei massiven Bargeldabhebungen eben wirklich Reserven beschafft werden und somit die Dinge, die in dem Konzept im Konjunktiv genannt sind in die Tat umgesetzt werden. Das bedeutet entweder Kreditaufnahme bei der Zentralbank mit den im Konzept genannten Aktiva als Sicherheiten, oder Rückkaufvereinbarungen (zum Leitzins) dieser Aktiva mit der Zentralbank. (Letzteres meinst Du bestimmt mit "verpfänden", Kreditforderungen im Allgemeinen stellen jedoch meist keine notenbankfähigen Sicherheiten dar). In beiden Fällen handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralbank. Die Liquidität der Geschäftsbanken wird im Abschnitt "Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken für Banken" berührt. Um den Vorgang der Bargeldabhebung zu erklären ist die Betrachtung nicht notwendig und würde hier stören.
Zum Punkt 2 kann ich nur sagen, dass du Dich irrst: Jede einzelne, auch kleine Bank erzeugt mit einer Kreditvergabe an Nichtbanken oder dem Ankauf von Vermögenswerten von Nichtbanken Giralgeld und das geht direkt in die Geldmengen M1-M3 ein. Durch Überweisung zu Kunden anderer Banken oder Bargeldabhebungen werden diese Geldmengen nicht kleiner. (Oder was meinst Du mit "Forderungen nachkommen"? Meinst du "den von ihr eingeräumten Forderungen" oder "den ihr eingeräumten Forderungen"? Wo möchtest Du da einen Saldo bilden und warum?) --Rischmueller (Diskussion) 23:04, 22. Mai 2022 (CEST)
Bei der kleinen Bank verringert sich ihr ZBG-Guthaben bei ihrer Kreditvergabe, bei einer großen Bank nicht oder nur marginal bei ihrer Kreditvergabe (also ZBG-Saldo). Die große Bank muss nicht refinanzieren und ist damit in ihrer Giralgeldschöpfung nicht begrenzt, im Gegenteil, ihre ZBG-Guthaben erhöhen sich durch die Kreditvergaben der kleinen Banken. Die Kleine Bank ist durch die Refinanzierungsnotwendigkeit eingeschränkt zur Kreditvergabe fähig. Jedenfalls theoretisch, hängt eben vom Grad der Notenbankfähigkeit ihrer vergebenen Kredite ab.
Ich schätze, dass die EZB im Rahmen ihrer expansiven Geldpolitik inländische Hypothekardarlehen als notenbankfähig eingestuft haben wird und Staatskredite an die meisten EU-Staaten - die Notenbankfähigkeit wird wohl an den Basel III-Kriterien orientiert sein. Das sind aber nur Mutmaßungen von mir. Ich schätze mal, dass die Notenbankfähigkeit von welchen Papieren(?) nicht von der EZB für die Allgemeinheit veröffentlicht wird, oder? Du weißt da sicher mehr, das würde mich jetzt interessieren. Danke, VG CGB --213.162.65.110 16:12, 23. Mai 2022 (CEST)
Hallo CGB, also ZBG=ZB=Zentralbank nehme ich an. Der Vorgang der Kreditvergabe ist bei kleinen und großen Banken prinzipiell gleich. Es geistert allerdings in einigen Gelderklärungen die Vorstellung herum, dass große Banken profitieren, falls Überweisungen von eigenen Kunden an eigene Kunden gehen. Ich weiß nicht warum diese Vorstellung für einige so attraktiv ist, denn sie geht von unbestimmten Annahmen aus. Also: Gehen wir davon aus, dass die Kundenstruktur bei einer großen Bank die gleiche ist wie bei einer kleinen (insbesondere, haben beiden Banken gleich viele Kunden die Zahlungen erhalten wie Kunden, die Zahlungen leisten), dann ist der Saldo durch Überweisungen für das Settlement nach Clearing bei beiden Instituten tendenziell nahe Null. Ca. 10% des geschöpften Geldes werden (wieder über alle Kunden verteilt) in Form von Bargeld abgehoben, große Banken mit vielen Kunden brauchen dann viele Reserven nämlich 10% ihrer Einlagen, kleine Banken ebenfalls 10%. Bei Überweisungen die zwischen Kunden der gleichen Bank getätigt werden sind für die Bank beim Versenden des Geldes in der Tat keine Reserven für Settlement nötig, auf der anderen Seite erhält die Bank für die ja ebenfalls von ihr so empfangenen Überweisungen auch kein Settlement in Form von Reserven (Saldo wieder Null). Also hat sie keinen Vorteil. Zu guter Letzt ist die Mindestreserveanforderung für beide Banken ebenfalls gleich (EU: 1%). Die Varianz (Stochastik) des Settlement um die Null wird bei kleinen Banken heftiger sein als bei großen woraus man evtl. eine Unterschied konstruieren kann, aber das gehört nun wirklich nicht in diesen Artikel. --Rischmueller (Diskussion) 20:20, 23. Mai 2022 (CEST)

Erweiterter Liquiditätssaldo innerhalb des Liquiditätssaldokonzepts

Datei:Liquiditätssaldo (Claus Köhler, 1970,77).png
Liquiditätssaldo nach Claus Köhler

Im Unterschied zur monetaristischen Geldmengensteuerungstheorie (wie das Konzept der Multiplen Geldschöpfung) erweitert das Liquiditätssaldokonzept nach Claus Köhler (basierend auf den Erkenntnissen des Radcliffe Reports 1959)[1] den Liquiditätssaldo um die Sekundärliquidität des jeweiligen Kreditinstitutes, also um zusätzlich potenzielles Zentralbankgeld, das sich das jeweilige Institut (im Rahmen der entweder restriktiv oder expansiv ausgerichteten Geldpolitik der Zentralbank) durch die Hingabe eigener liquider Aktiva (Verkauf von Geldmarktpapieren, Ausnutzung des offenen Refinanzierungskontingents, Umtausch ausländischer Geldmarktanlagen) beschaffen kann.[2]

--62.240.134.202 11:44, 16. Mai 2022 (CEST)

  1. „Radcliffe Report 1959“: Report of the Committee on the Working of the Monetary System, Paper No. 827. London 1959.
  2. Rüdiger Pohl: Geldbasis versus Liquiditätssaldo. In: Geldpolitik Kontrovers. Köln 1973, S. 103.