Diskussion:Mietnomade

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GiftBot (Diskussion) 03:24, 20. Dez. 2015 (CET)

Kürzungen / Ausgewogenheit

@Turris Davidica

Wie man dem Diskussionsarchiv entnehmen kann, beobachte ich diesen Artikel schon einige Jahre. Es ging hier auch immer weider mal hoch her. Viele User haben auch versucht, einen gewissen POV reinzubringen, dass doch eigentlich die Vermieter die Bösen sind und so weiter.

Eine dieser Diskussionen ging lange darum, dass es auch nicht wenige Leute gibt, die vielleicht gar nicht von vornherein die Absicht hatten, die Miete zu unterschlagen, aber als dann irgendwann die Schulden über den Kopf wuchsen, sind sie ausgezogen und verschwunden. Diese Spanne von vorsätzlichen und "reingerutschten" Mietnomaden war bislang in der Einleitung und dort auch belegt. Das ist auch so schlüssig und ich verstehe nicht, warum das weg soll. Die Umformulierung die aus dem damaligen Diskussionsergebnis resultierte, findet sich hier.

Ich verstehe auch nicht, warum der Verweis auf § 263 StGB weg soll. Es ist nicht unüblich, dass wir in den Einleitungen schon mal eine Aussage machen, die weiter hinten im Artikel unterlegt bzw. ausführlicher beschrieben wird.

Grüße --JuTe CLZ (Diskussion) 22:05, 13. Dez. 2017 (CET)

Na ja, daß es Diskussionen in der Vergangenheit gegeben hat, ist hübsch ordentlich wegarchiviert worden und daher dem am Artikel ändernden Benutzer nicht so ohne weiteres ersichtlich, anyway: Es geht gar nicht darum, daß etwa einen die Bösen oder die anderen die Guten seien, und ich spreche sicherlich auch nicht im Namen des deutschen Mietnomadenschutzverbandes. In der Tat hatte ich im Bearbeitungskommentar sachliche Gründe erwähnt. Wie bemerkt, es ist sachlich ganz einfach falsch, jedwedes Schuldigbleiben oder Anhäufen von Mietschulden unter Mietnomade anzuführen, das tut meines Erachtens auch keine Literatur, im Gegentum. Das sogenannte Mietnomadentum birgt den Vorsatz, gar nicht erst bezahlen zu wollen und dann irgendwann zum selben Behufe weiterzuziehen, per se (auch im Namen) in sich, was auch etwa der Duden anführt. Lassen wir einmal die Frage der Eignung von Zeitungsartikeln als Quellen beiseite, so war deren Inhalt zweier solcher Quellen dem Leser gar nicht zugänglich, der eine Link ist ein Bezahllink, der andere tot. Nimmt man aber dieses durchaus – da aus demselben Hause – Vergleichbare [1] her, so stellt dieser Artikel jenen, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind, ihre Mietschulden zu begleichen, die Mietnomaden ja gerade gegenüber.
Die „Aufdeckung“, nach der der Mietnomade in der vorherigen Fassung in die nächste Wohnung (ins nächste Haus nicht?) ziehen sollte, findet zudem in vielen Fällen gar nicht statt, oft ist der Mieter einfach weg, auch ohne Räumung.
Zu § 263 StGB: „Es ist nicht unüblich, dass wir in den Einleitungen schon mal eine Aussage machen, die weiter hinten im Artikel unterlegt bzw. ausführlicher beschrieben wird“ – hier war es doch aber gerade umgekehrt, es wurde unten etwas wiederholt, was oben schon steht. Meines Erachtens geht der Eingehungsbetrug geht von Vorsatz aus, indem der Paragraph anhebt „Wer in der Absicht…“ Von „absichtslosem“ Mietnomadentum zu sprechen ist daher keineswegs schlüssig.
Aus den im übrigen quellenlosen „Vorbeugungsmaßnahmen“ wiederum hatte ich – nach einer vorheriger Auskommentierung, die wieder einkommentiert wurde – diejenigen herausgenommen, die rechtlich zumindest stark zweifelhaft sind. Auf keinen Fall sichtet der potentielle Vermieter Kontoauszüge des potentiellen Mieters, und auch das Verlangen, vorher ein Besüchlein machen zu dürfen, dürfte rechtlich noch fragwürdiger sein als das Stellen von Fragen, die er nicht stellen dürfte, da es zum einen ein Eindringen in den höchstpersönlichen Lebensbereich des potentiellen Mieters darstellt und zum anderen derjenige nicht, wie bei den Fragen, die Möglichkeit hat, die Frage, insofern sie unzulässig ist, zu beantworten, wie er gerade möchte.
Zu dem unter den möglichen Problemen allen Ernstes aufgeführten Satz „Wohnungen in weniger begehrten Lagen mit geringem Komfort lassen sich schwerer vermitteln, häufig nur an weniger liquide Mieter“ fiel mir nur ein Loriotsches .oO(„Ach?!“) ein. Daß sich um die Wohnung in einem heruntergekommenen Haus zwischen einer stark befahrenen Straße und der Stadtautobahn die Mieter nicht unbedingt reißen werden, solange sie es sich noch aussuchen können, dürfte von jeglichem Mietnomadentum ja wohl unabhängig sein. Grüße 2U2--Turris Davidica (Diskussion) 09:54, 14. Dez. 2017 (CET)
Hm. Zu § 263: Der Paragraph wird jetzt aber nicht mehr genannt. Ok, über den Umweg Eingehungsbetrug finde ich ihn. Das ist aber umständlich. Wie gesagt: Wiederholung von in der Einleitung Gesagtem ist durchaus üblich.
Einmietbetrug ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Nach meiner Wahrnehmung ist aber der Begriff "Mietnomade" weiter gefasst. Er enthält auch diejenigen, die (möglicherweise immer wieder) eher unabsichtlich in diese Situation hineinschlittern. Und ja: Meistens ist der Mieter über Nacht verschwunden, ohne großartige Räumungsklagen.
Zu den vielen "Vorbeugungsmaßnahmen" stehe ich auch nicht. Allerdings ist es Tatsache, dass die Vermieter heute die Herausgabe von intimen Daten verlangen, was sicherlich nicht den heutigen Vorschriften entspricht. Bei meinem Sohn in Hannover musste ich meine Entgeltbescheinigung / Steuerbescheid vorlegen, damit der Mietvertrag zustande kommt. Was mich an dem Abschnitt aber bislang vor allem stört, ist der "Vermieter-Ratgeber-Ton". WP ist eigentlich kein Ratgeber. Vielleicht sollte man das etwas umformulieren, etwa dass immer mehr Vermieter aus Sorge vor Mietnomaden das und das verlangen".
Gruß, --JuTe CLZ (Diskussion) 22:38, 18. Dez. 2017 (CET)