Grabhügelnekropole Wolsfeld

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Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. Mai 2022 um 10:41 Uhr durch imported>DerMaxdorfer(1656326) (Unsinn korrigiert: Nirgendwo ist die Rede davon, dass ein Großteil der Nekropole aus der Urnenfelderzeit stammt; der Text in der Trierer Kultur-Datenbank stammt nicht vom Landesmuseum, sondern wörtlich aus dem Buch von Dirk Krausse; die Datierung 1300-800 v. Chr. bezieht sich (wie man in 3 Sekunden googlen kann) nur auf die Urnenfelderzeit, nicht auf die Eisenzeit).
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Koordinaten: 49° 54′ 11″ N, 6° 26′ 36″ O

Grabhügelnekropole Wolsfeld
p1
f1
Lage Rheinland-Pfalz, Deutschland
Fundort Wolsfeld
Grabhügelnekropole Wolsfeld (Rheinland-Pfalz)
Wann Urnenfelderzeitliche Hügelgräber

Die Grabhügelnekropole Wolsfeld ist ein eisenzeitlich-römisches Gräberfeld in der Ortsgemeinde Wolsfeld sowie dem Weiler Wolsfelderberg im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz.

Beschreibung

Das Gebiet um Wolsfeld war schon in der Frühzeit stark besiedelt, was durch den Fund mehrerer historischer Grabstätten bestätigt werden konnte. Entdeckt wurde unter anderem eine ausgedehnte Grabhügelnekropole im Wolsfelder Wald.[1]

Die Nekropole stammt aus der Zeit zwischen 1300 und 800 v. Chr.

Archäologische Befunde

1969 entdeckte man westlich von Wolsfeld an der Gemeindegrenze zu Dockendorf im Wolsfelder Wald eine ausgedehntes Feld von Grabhügeln sowie zwei Dämme. Nach einer ersten Begehung konnten 44 Hügel ausgemacht werden. Noch im selben Jahr wurde einer dieser Grabhügel ausgegraben und man konnte zwei urnenfelderzeitliche Bestattungen (1300–800 v. Chr.) beobachten. Einige der Hügel könnten laut Einschätzung von Dirk Krausse jedoch auch aus der Eisenzeit stammen. Die Datierung erstreckt sich somit auf die Zeit zwischen 1300 v. und 800 v. Chr. Weitere Untersuchungen fanden bisher nicht statt.[1]

Erhaltungszustand und Denkmalschutz

Die Grabhügelnekropole befindet sich innerhalb eines ausgedehnten Waldgebietes und ist vollständig erhalten.

Die Grabhügelnekropole ist als eingetragenes Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (DSchG)[2] unter besonderen Schutz gestellt. Nachforschungen und gezieltes Sammeln von Funden sind genehmigungspflichtig, Zufallsfunde an die Denkmalbehörden zu melden.

Literatur

  • Dirk Krausse: Eisenzeitlicher Kulturwandel und Romanisierung im Mosel-Eifel-Raum. Die keltisch-römische Siedlung von Wallendorf und ihr archäologisches Umfeld: Fundstellenkatalog (= Römisch-germanische Forschungen. Band 63). Römisch-Germanische Kommission, Mainz/Frankfurt am Main/Esslingen 2006, S. 136 (online).

Einzelnachweise