Diskussion:Bundesärztekammer

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Frage

Wie wird die BÄK (bzw. dann auch die Ärztekammern) finanziert?

Die Landesärztekammern geben einen Teil der von ihnen bei allen Ärztinnen und Ärzten im jeweiligen Bereich erhobenen Pflichtbeiträge weiter. --RainerSti 11:59, 12. Feb. 2007 (CET)
Wie kann ein nicht eingetragener Verein von irgendjemandem "Pflichtabgaben" erheben? -- Alexey Topol (Diskussion) 22:18, 30. Nov. 2017 (CET)

Related:

en:General Medical Council fr:Ordre des médecins de:Bundesärztekammer

Kritik an Veröffentlichungen der BÄK

Veröffentlichungen der BÄK sind aus juristischer Sicht (leider; immerhin orientieren sich unzählige Ärzte in Deutschland an diesen Vorgaben!) teilweise kritisch: So sind die „Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis“ im besten Fall missverständlich, im schlechtesten gesetzeswidrig, vgl. dazu Duttge in: Intensivmedizin und Notfallmedizin 1/2011 S. 34. --Hanny Banny 22:03, 18. Jul. 2011 (CEST)

Lemma

Wäre der offizielle Name Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern nicht als Lemma angemessen? --Eingangskontrolle 12:36, 8. Nov. 2011 (CET)

Ich habe eine Weiterleitung angelegt.--Jackentasche (Diskussion) 19:21, 1. Apr. 2014 (CEST)
Hallo Eingangskontrolle, deinen Hinweis finde ich richtig gut, danke. Vielleicht beteiligt sich jemand an der Klärung, der sich mit dem Umbenennungsvorgang auskennt. Der Website dieses nicht eingetragenen Vereins konnte ich nichts dazu entnehmen. Im Abschnitt Geschichte bis 1960 habe ich das Lemma des Artikels in Anführungsstriche gesetzt und forumuliert: „Bundesärztekammer“ ist ein anderer Name für die im Oktober 1947 gegründete Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern. Ich bitte um Verbesserung, falls dies nicht zutreffend ist. --Jackentasche (Diskussion) 07:36, 2. Apr. 2014 (CEST)
Habe jetzt bei der Redaktion Medizin um Hilfe gebeten. --Jackentasche (Diskussion) 07:54, 2. Apr. 2014 (CEST)

"Sie vertritt die berufspolitischen Interessen der Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland."

Das stimmt nicht! In der Satzung steht ausdrücklich: Zweck der Arbeitsgemeinschaft ist der ständige Erfahrungsaustausch unter den Ärztekam-mern und die gegenseitige Abstimmung ihrer Ziele und Tätigkeiten. Da steht NICHTS von Vertretung berufspolistischer Interessen!