Diskussion:Bocksbeutel
Bocksbeutelstreit
Wer weiß Näheres zum sogenannten "Bocksbeutelstreit" vor dem Europäischen Gerichtshof? Mein Kenntnisstand ist der
- Dass der Europäische Gerichtshof in einem Urteil von 1984 den Markenschutz für Bocksbeutel verneint hat: Soweit die Weine nach einer lauteren Praxis und herkömmlichen Übung in ihrem Heimatstaat in solchen Flaschen abgefüllt sind ist das Verbot unverhältnismäßig (EuGH, Rs. 16/83, Slg. 1984, 1299 Rn.31ff.).
- Dass sich die Weinregion Franken, unterstützt von Kommissar Franz Fischler, weiterhin um den Markenschutz bemüht.
Gibt es neuere Entwicklungen? Wer weiß Genaueres?
Ich habe im Bundesgesetzblatt etwas in diesem Zusammenhang gefunden. Din Interpretation (mir liegt nicht das komplette Gesetz vor) überlasse ich den Interessierten: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl107s2308.pdf%27%5D Die entscheidende Stelle ist wohl der $33a.
--Mussklprozz 19:58, 4. Mär 2004 (CET)
- Ich war der Meinung, dass der Bocksbeutel inzwischen geschützt ist und hatte das in zwei Quellen auch so gelesen - vgl. meine derzeitige Variante von Franken (Weinanbaugebiet). 100%ig sicher bin ich allerdings auch nicht. --Grauesel 00:24, 17. Mai 2004 (CEST)
Im Weinlagen-Atlas von Hans Ambrosi heißt es: Qualitätsweine aus dem bestimmten Anbaugebiet Franken, aus dem badischen Taubertal und dem Schüpfergrund sowie aus dem badischen Gemeinden Neuweier, Steinbach, Umweg und Varnhall. --Patientia 12:08, 18. Mär. 2007 (CET)
- Insbesondere das badische Taubertal sollte m.E. noch explizit erwähnt werden. Kulturell gehört es zu Franken, aber eben administratorisch zu Baden und damit auch zum Weinanbaugebiet Baden. --213.209.110.45 13:30, 31. Jul. 2007 (CEST)
- In dem Artikel Franken (Weinbaugebiet), auf den verlinkt wird, steht das doch drin. --Mussklprozz 08:35, 13. Okt. 2007 (CEST)
Den Satz „Heute ist der Bocksbeutel das Markenzeichen des Frankenweins und seit 1989 auch für Qualitäts- und Prädikatsweine aus Franken urheberrechtlich geschützt.“ halte ich für Unsinn. Der Bocksbeutel mag als Marke geschützt sein, aber mit dem Urheberrecht dürfte das gar nichts zu tun haben.(nicht signierter Beitrag von 89.15.227.95 (Diskussion) )
- Lies mal Markenzeichen, anstatt zu meckern.--Mr. Froude (Diskussion) 23:16, 18. Jun. 2015 (CEST)
- Lösung:
- VO 753/2002/EWG, Anhang I zu Art. 9
- (2) Bocksbeutel oder Cantil
a) Art: eine kurzhalsige, bauchig-runde, etwas abgeflachte Glasflasche mit ellipsoider Standfläche und mit ellipsoidem Querschnitt an der größten Wölbung des Flaschenkörpers. Das Verhältnis Hauptachse/Nebenachse des ellipsoiden Querschnitts ist annähernd 2:1. Das Verhältnis Höhe des gewölbten Flaschenkörpers/zylindrischen Flaschenhals ist annähernd 2,5:1.
b) Weine, denen Flaschen dieser Art vorbehalten sind:
i) deutsche Qualitätsweine b.A.:
Franken,
Baden
mit Ursprung im Taubertal und im Schüpfergrund,
mit Ursprung in den Teilgemeinden Neuweier, Steinbach, Umweg und Varnhalt der Gemeinde Baden- Baden;(Muskelprozz hat also vollkommen recht!)
- (2) Bocksbeutel oder Cantil
- Dementsprechend Dürfen ALLE QbA aus den genannten Gebieten in Bocksbeuteln (sofern diese den beschriebenen Spezifikationen entsprechen) abgefüllt werden. Eine Punktzahl bei der amtlichen Prüfung wird hier nicht erwähnt. Dem Artikel Qualitätsweinprüfung zu Folge beträgt die Mindestpunktzahl zur Erlangung der Qualitätsstufe QbA 1,5 Punkte (hinzu kommt noch Mostgewicht und Alkoholgehalt). Falls der betreffende Autor dieser Passage die entsprechende Regelung beisteuern kann, würde dies die Qualität des Artikels vermutlich deutlich verbessern.
- Was den Markenschutz angeht: Die traditionelle Flaschenform ist NICHT (mehr) schutzfähig, der Begriff "Bocksbeutel" ebenfalls nicht. Selbstverständlich kann JEDER eine Flasche, welche den obengenannten Spezifikationen entspricht und sich DEUTLICH (Stichwort Schöpfungshöhe) von den traditionellen Flaschenformen abhebt als Industriedesign (früher Geschmacksmuster) schützen lassen. Mit dem "Urheberrecht" hat dies natürlich NICHTS zu tun. (Mr. Froude hat vollkommen recht!)
- Die "neue" Flaschenform entstand vermutlich auch, um den Bocksbeutel von sehr ähnlichen Flaschenformen aus Italien, Griechenland und Portugal (Cantil) abzugrenzen. Die VO 753/2002/EWG eröffnet auch die Möglichkeit, neue und an die geographische Herkunft gekoppelte Flaschenformen einzuführen.
Herkunft der Form
Einige Quellen (namentlich "Willi Will's Wissen") behaupten, die Form des Bocksbeutels stamme davon, dass er ursprünglich aus dem Hodensack eines Bocks hergestellt wurde. Kann das jemand be- oder widerlegen?
- Auch hier und hier wird diese Möglichkeit genannt. Mir ist die Herkunft (Bocksbeutel = Hodensack vom Ziegenbock) auch durch verschiedene Tageszeitungen bekannt.--Holger-2005 08:24, 2. Sep. 2007 (CEST)
- Prima! Ich hab die zweite Quelle in den Artkiel eingearbeitet. --Mussklprozz 08:52, 13. Okt. 2007 (CEST)
1726 oder 1728
Anlässlich dieses Edits [1]: Beide Daten werden in ergooglebaren Quellen genannt, wer weiß genaueres? --Erzbischof 22:38, 20. Nov. 2011 (CET)
Beutelform von Harnblase?
Mich lässt die Form und sie Bezeichnung Bocksbeutel daran denken, dass Getränke, also Wasser und Wein, ehemals vielleicht in die gelernte Harnblase eines Ziegenbocks eingefüllt gefüllt wurde. Gefüllt hängend vom Hosengürtel, Leibriemen, Rucksack, Pferdestall oder Baumast bildet dich etwa diese tropfenförmige Form aus.
Stammt die Bezeichnung vielleicht von daher?
Helium4 (Diskussion) 17:31, 29. Mai 2022 (CEST)