Diskussion:Hermann Wilhelm Thywissen

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Beleg für Parteinahme für Graf von Spee

Die aktuell im Artikel befindliche Passage /1/ ist überschreiben mit "... nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet.".

Ich will den Artikel nicht editieren, steuere aber auf diesem Weg bei:

Die Passage /1/ ist auszugsweise zitiert aus Quelle /2/ (Druckseite 426). ___ /1/ "Am 7. November 1986 verteidigte Thywissen in einer Rede zum Gedenken an die Opfer der Reichspogromnacht 1938 seinen Amtskollegen und Parteifreund Graf von Spee und sprach, dass einige mit „Verbitterung“ sähen, „wie ein ansonsten hoch angesehener und korrekter Mann bis in die Familie hinein verfolgt wurde. Damit haben sich die jüdischen Repräsentanten, die glaubten, hier ein Exempel statuieren zu müssen, […] keinen Gefallen erwiesen“. Es lebten „hier in der überwiegenden Mehrheit Christen“, deren Prinzipien „Verzeihen, Nächstenliebe und gegenseitiges Verständnis“ seien. Demgegenüber erschwere der Grundsatz „Auge um Auge und Zahn um Zahn […] ein Zusammenleben“."

/2/ Kirschbaum, Jan Niko. "4.8 Protest und Historisierung: Die Gedenkpraxis an den Erinnerungszeichen". Mahnmale als Zeitzeichen: Der Nationalsozialismus in der Erinnerungskultur Nordrhein-Westfalens, Bielefeld: transcript Verlag, 2020, pp. 423-444. https://doi.org/10.1515/9783839450642-023 --131.152.39.139 00:43, 31. Mai 2022 (CEST)