Diskussion:Kassenärztliche Vereinigung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. Juni 2022 um 08:30 Uhr durch imported>Tulkot(1492563).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Kassenärztliche Vereinigung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen, und unterschreibe deinen Beitrag bitte mit Icondarstellung des Buttons zur Erzeugung einer Signatur oder --~~~~.

genossenschaftlich

Zu meinen Änderungen vom 14.4.2004: Ich habe "genossenschaftlich" aus der Begriffserklärung entfernt, weil dies m.E. die Zwangsmitgliedschaft nicht deutlich macht. Vielleicht erklärt ja ein Fachmensch, dass dies kein Widerspruch ist.

Vergütungen der Vorstandsmitglieder

Ergänzung: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die Vergütungen der Vorstandsmitglieder der KVen und der KBV veröffentlicht: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 101, Heft 13 vom 26. März 2004, siehe auch: http://www.aerzteblatt.de --Rainer Stiehl 08:17, 15. Apr 2004 (CEST)

Weiterleitung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung

Die Weiterleitung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung auf die Kassenärztliche Vereinigung ist leider FALSCH. In Deutschland existieren getrennte (!) Organisationen bezüglich Ärzte und Zahnärzte. Zahnärzte sind in D KEINE Fachärzte! Das Durcheinander auch bei den anderen Redirs Ärzte/Zahnärzte wieder zu entwirren, habe ich leider keine Zeit. Schade, daß hier jemand ohne Fachkenntnis einfach Redirs gesetzt hat, die nicht stimmen. Jost 15:31, 15. Sep 2004 (CEST)

Abrechnungsfrage Umsatzsteuer

Ärztliche Leistungen sind umsatzsteuerfrei wenn sie einem theraupeutischen Ziel dienen. MVZ sind als Kapitalgesellschaften per Definition umsatzsteuerpflichtig. Zahlen die KV/KVZen in beiden Fällen die Netto-Leistungen oder bei MVZen nur 100/116 dessen, was ein einzelner Arzt bzw. eine Gemeinschaftspraxis abrechnen kann ? Im ersten Fall wäre es ja teurer für die Krankenkasse, da sie bei ihren Einnahmen (SV-Beiträge) keine Umsatzsteuer einnehmen. --84.166.251.127 10:35, 20. Apr 2006 (CEST)

Fehler im Bereich der Grundlagen!!!!!!!!!!!!

Für die Sicherstellung ist § 75 verantwortlich nicht § 77 SGB V.

gruss mike

Bedarfsplanung

Könnte jemand der sich damit auskennt mal die Bedarsplanung näher erläuter? Wie wird ein Planungsbereich festgelegt? Wann ist er offen oder geschlossen? Wie legt wer die Vertragsarztsitze fest?

@ mike: Umsatzsteuer

Die Kassenärztliche Vereinigung zahlt an MVZ keine Umsatzsteuer. Ärztliche Leistungen mit therapeutischem Ziel sind weder in Einzel-, noch Gemeinschaftspraxen, noch MVZ umsatzsteuerpflichtig. gruß kapiert

Antwort Bedarfsplanung

Ich habe Ihre Fragen unter Zulassungsausschuss beantwortet, wo sie thematisch hingehören, und auf Kassenärztliche Vereinigung einen Link dorthin gesetzt. gruß kapiert

KV-Bezirke

Der Begriff ist im genannten Zusammenhang falsch. KV-Bezirke bezeichnet in verschiedenen KVn dortige Teile der KV (z.B. die Bezirksstelle Lüneburg der KV Niedersachsen). Man sollte vielleicht besser von 17 KV-Bereichen sprechen. --Gluecksbear 18:33, 17. Aug. 2007 (CEST)

Herkunft?

beim kurz mal reinschauen wg. einiger recherchen habe ich den eindruck gewonnen, zumind. ein teil des textes könnte aus einer marxistischen oder DDR-publikaiton abgekupfert sein: kann das jemand versierteres mal überprüfen? IWK 16:12, 25. Feb. 2008 (CET)

Von Rogald: Sehe ich übrigens auch so. Die Nomenklatur stammt aus der marxistischen Ecke. Ich habe deshalb den Begriff "faschistisches Terrorregime" durch "NS-Staat" ersetzt. Dies ist der in der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur verwendete korrekte Begriff. 20.Dez.2008

Gesamtvergütung

Zur Gesamtvergütung heißt es im Text : 'Sie folgt also nicht dem Bedarf, sondern einem geringer wachsenden sachfremden Parameter (Primat der Beitragssatzstabilität).' Inwiefern ist das ein _sachfremder_ Parameter? Primat der Beitragssatzstabilität bedeutet doch letztendlich nichts anders, als dass für jedes Ding auf einer endlichen Welt nur endlich viel Geld ausgegeben werden kann. Auch das Autokostenbudget des Durchschnittsbürgers folgt nicht immer seinem Bedarf nach den neuesten, tollsten Modell. Ist das sachfremd?

"Die Ministerin räumte ein, dass es in einigen Regionen und bei einzelnen Arztgruppen Probleme gibt. „Aber kein Unternehmen kommt wie die Ärzte auf die Idee, interne Probleme einfach zu Lasten der Kunden zu lösen.“ Die Ministerin erinnerte daran, dass die Honorarreform von den Ärzten selbst beschlossen worden sei – gegen die Krankenkassen. Auch hätten ihr die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) versichert, dass keine Gesetzesänderung notwendig sei, um die Konflikte zu lösen. Schmidt warnte die Ärzte erneut vor Streiks. Es handele sich bei dem Konflikt um ein "innerärztliches Verteilungsproblem“, sagte Schmidt im ZDF-"Morgenmagazin“. Es sei Aufgabe der Mediziner, sicherzustellen, dass es nicht zu einer Benachteiligung einzelner Arztgruppen kommt. Die Reform sei von den Ärzten selbst entwickelt worden und habe erstmals Transparenz geschaffen." [1] Kgv 11:52, 11. Mär. 2009 (CET)
Natürlich ist Beitragssatzstabilität ein sachfremder Parameter, weil die Höhe des KV-Beitrages von allem möglichen abhängt, aber bestimmt nicht von der Behandlungserfordernis bei der Gesamtbevölkerung. Das erkennt man unter anderem daran, wer Beiträge bezahlt und wer nicht, ferner daran, worauf Beiträge bezahlt werden und worauf nicht. Am Ende des Tages hängt die Honorierung der Einzelleistung (wo sie überhaupt noch existiert) von der Entwicklung der Grundlohnsumme ab. Man könnte genausogut den Wasserstand des Rheines nehmen. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 09:48, 27. Nov. 2015 (CET)

Das Versorgungsstrukturgesetz betrifft nicht nur die zahnärztliche Behandlung, d.h. weitere Parameter wie etwa Morbidität und demographische Entwicklung fließen sehr wohl in die Gesamtvergütung des Kollektivvertrags aller Vertragsärzte ein. Im Artikel entsteht momentan der falsche Eindruck. Könnte das jemand mit etwas Fachwissen vielleicht umschreiben? --81.201.113.217 14:28, 21. Apr. 2017 (CEST)

Sachfremder Parameter

Die Lohnsumme in einem KV-Bezirk hat nun mal nichts mit den Krankheitskosten im gleichen Bezirk zu tun. In vielen - nicht in allen Bezirken - wird das auf eine Mangelverwaltung hinaus laufen.

Gruß, Kris

Quelle für Zitat?

Im Artikel steht als Zitat, die KVen seien "Wettbewerb verhindernde Monopole und Kartelle". Wo finde ich die Quelle hierfür? Sollte der Satz nicht entfernt werden, wenn er unbelegt ist? (nicht signierter Beitrag von 89.15.11.142 (Diskussion) 12:39, 2. Jun. 2012 (CEST))

Die aktuelle Formulierung halte ich für akzeptabel, eine Quellenangabe wäre aber in der Tat ganz hübsch. Nach kurzer Google-Suche habe ich nur dies (als Sekundärquelle eher nachrangiger Qualität) gefunden:
Renate Hartwig: Der verkaufte Patient. Wie Ärzte und Patienten von der Gesundheitspolitik betrogen werden. Knaur eBook, 2010, ISBN 978-3-426-55584-2 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
Wer mag, kann ja noch ein wenig recherchieren.--Svencb (Diskussion) 14:12, 12. Nov. 2016 (CET)

Bild

Das große Bild oben rechts ist ziemlich schlecht. Es gibt zwei einfache Interpretationsmöglichkeiten. Die eine ist, jede Farbe ist eine KV, dann gibt es wohl 3. Die andere Möglichkeit ist: jedes zusammenhaengendes gleichfarbiges Teil ist eine KV, dann sind es 18. Auf 17 kommt man nur, wenn man interpretiert das jedes Bundesland eine KV hat. Da diese Interpretation das Bild gar nicht benutzt, ist das Bild wohl überflüssig.

EDIT: link zum Bild von dem ich rede: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Deutschland_Kassen%C3%A4rztliche_Vereinigungen.png (nicht signierter Beitrag von 137.250.174.17 (Diskussion) 13:53, 14. Mär. 2014 (CET))

Hast Du Dich verzählt? Es gibt 16 Bundesländer. Nordrhein-Westfalen ist in zwei KV-Bezirke aufgeteilt, macht 17 - und diese sind alle erkennbar. --Partynia RM 15:42, 14. Mär. 2014 (CET)
Ich gehe mal davon aus, die IP kommt auf 18 KVen, weil die KV Bremen aus naheliegenden Gründen zwei nicht zusammenhängende Gebiete auf der Karte umfaßt - nämlich Bremen und Bremerhaven. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 11:45, 27. Nov. 2015 (CET)

Anzahl der ärztlichen Leistungserbringer

Zu den angegebenen Zahlen würde ich um die Angabe eines Stichtages bitten. Diese Zahlen ändern sich ja praktisch monatlich. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 09:51, 27. Nov. 2015 (CET)

Bild »Sitz der KV Hessen in Frankfurt am Main«

Nach meiner Kenntnis zeigt das als »Sitz der KV Hessen in Frankfurt am Main« bezeichnete Bild das Gebäude der KV Berlin in der Masurenallee. Die Kennzeichen der Kraftfahrzeuge im Vordergrund geben ebenfalls einen Hinweis auf Berlin - auch wenn der Text über dem Eingang bei der gewählten Bildauflösung nicht lesbar ist. (nicht signierter Beitrag von 195.202.51.197 (Diskussion) 16:21, 21. Sep. 2016 (CEST))

Dem ist tatsächlich so. Wurde geändert.--Admiral~dewiki (Diskussion) 14:14, 30. Nov. 2016 (CET)

Einforderung von Praxisgebühren

Ich habe diesen Abschnitt entfernt mit folgender Begründung: Es handelt sich um einen Vorgang, der nur die KV Hamburg betrifft, dies aber wird in dem Absatz nirgendwo erwähnt. Dazu kommt, dass es sich um ein Spezialproblem handelt, das in einem Artikel über alle KVen und KZven völlig überbewertet wird. Weiterhin ist der ganze Absatz de facto eigentlich nur einer Quelle (taz) entnommen, in Teilen sogar von dort wörtlich zitiert. Der Sinn der Einfügung der anderen Quelle (Stern) ist nicht ersichtlich.)

Jetzt wird gebeten, die Lösung rückgängig zu machen mit folgender Begründung: Die entsprechende Passage enthält relevante und belegte Informationen über fragwürdige Praktiken zur Lasten der Versicherten, die auch weiterhin lesenswert ist.

Ich bleibe dabei, so wie der Absatz da steht ist er unzureichend begründet, verkürzt und zitiert falsch. Aus der Versionshistorie ist klar ersichtlich, dass er einen tag nach Erscheinen des taz-Artikel eingefügt wurde von einem Nutzer (Smegger), der von sich selbst sagt: "Mein Schwerpunkt liegt daher mehr auf dem technischen als auf dem medizinischen Bereich." Ihm ist also offenbar z.B. unbekannt, dass es nicht nur einen KV sondern 17 gibt.

Ich bleibe dabei, dieser Abschnitt sollte gelöscht oder aber massiv geändert und entsprechend sauber geschrieben und belegt werden.

--Tulkot (Diskussion) 08:15, 3. Jun. 2022 (CEST)

Hallo Tulkot, nach meiner Auffassung ist eine Löschung der Passage nicht angezeigt. Über die fragwürdige Praxis ist unabhängig von der anderen Quelle jeweils im Stern und der Taz authentisch berichtet worden. Beides spricht für die Relevanz der Passage. Zudem besteht nach wie vor ein öffentliches Interesse an relevanten Informationen, die dem Schutz der Verbraucher und Versicherten dienen sowie aufklären. Die Feststellungen bzw. Wertung, dass etwas unrichtig zitiert, verkürzt oder völlig bewertet wäre, ist für mich bislang nicht nachzuvollziehen. Wer etwas eingefügt hat, ist auch unerheblich, solange die Informationen fundiert belegt sowie von relevanten und seriösen Medien rezipiert worden sind. Insofern halte ich die Löschungsbegründung für wenig substantiiert, und habe eher den Eindruck, dass möglicherweise ein IK/POV hinsichtlich der Passage bestehen könnte.--Lactanius (Diskussion) 08:32, 3. Jun. 2022 (CEST)
Hallo
Lactanius
, der Abschnitt stellt den Sachverhalt verkürzt und damit unrichtig dar. Es geht bei der ganzen Sache um zwei verschiedene Sachverhalte. Und zwar:
1. darum, dass die KV Hamburg bei Versicherten nachträglich die Praxisgebühr eingetrieben hat, obwohl dies offenbar in einigen, vielleicht auch vielen, Fällen nicht berechtigt war und wer dann jeweils beweisen muss ob gezahlt wurde oder nicht. Hierüber berichtete u.a. der Stern. Da geht es vor allem darum, wer beweispflichtig ist (war).
2. geht es darum, dass die KV unberechtigterweise Daten an eine Inkasso-Kanzlei (RVR) weitergegeben hatte (Bericht der taz). Dies hatte die KV Hamburg bestätigt und "eine Datenpanne" und "ein Versehen" eingeräumt (ebenfalls taz).
Beide Sachverhalte werden in dem Abschnitt miteinander vermischt und eben auch noch verkürzt. So steht Satz 1 des Abschnittes (Weitergaben von Daten durch die KV an die Inkasso-Kanzlei) in keinem direkt Zusammenhang zum Satz 2 (die Mahnaktion an sich).
Ich bin nicht dagegen, dass über beide Sachverhalte berichtet wird. Allerdings halte ich die Relevanz des gesamten Themas im Gesamtkontext Kassenärztliche Vereinigungen für nicht geben. Denn es geht
1. letztlich um ein "Versehen" / "Datenpanne" *einer* KV (von 17 in Deutschland), die diese zudem auch eingeräumt hat. Solche Dinge passieren. Und
2. hat die KV, dies bestreitet keine der Quellen, grundsätzlich rechtmäßig gehandelt und zudem diese Aufgabe auch nur widerwillig durchgeführt (Stern: "...die KVen treiben das Geld nur im Namen der Kassen ein, an die sie es weiterleiten. Lange hatten sie sich dagegen gewehrt...")
Also, so wie die Sachverhalte in dem Abschnitt wiedergegeben werden, ist es, verkürzt, unausgewogen und dadurch im Ergebnis falsch. Wenn Interesse besteht, dass beide Sachverhalte dargestellt werden, muss es richtig dargestellt werden. Dies, Lactanius kannst Du ja gerne tun. Quellen zu dem Sachverhalt sind neben der taz und dem Stern noch weitere Verfügbar, z.B. ein langer Artikel aus dem Hamburger Abendblatt.
Im Übrigen finde ich es nicht angemessen, mir gegenüber Mutmaßungen anzustellen "dass möglicherweise ein IK/POV" meinerseits bestünde. Dies ist nicht der Fall und das weise ich zurück.
--Tulkot (Diskussion) 09:20, 3. Jun. 2022 (CEST)

Ich habe nun die Veränderungen des Absatzes selbst vorgenommen anstatt, dass wir uns in weiteren langwierigen Diskussionen verheddern. Viele Grüße Tulkot (Diskussion) 10:30, 3. Jun. 2022 (CEST)