Diskussion:SY A

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Weblinks und Einzelnachweise

Hallo zusammen, die Weblinks und Einzelnachweise sind ja länger, als der ganze Artikel (ja, ich habe auch dazu beigetragen). Meine Frage dazu: Sollte das zu gg. Zeit eingedampft werden ? Ich kenne die Wiki-Regeln (gibt es welche ?) dazu nicht. Beste Grüße --KarleHorn (Diskussion) 17:16, 3. Feb. 2017 (CET) P.S.: Die offz. Übergabe heute war ziemlich peinlich, Öffentlichkeit ausgeschlossen, NDR und RTL standen ziemlich ratlos herum und Petrus hat das Ganze auch noch in reichlich Nebel verhüllt (die Mastspitzen waren nichtmal mehr sichtbar :-) )

Für EN gibt es keine Grenze, Weblinks sollten es nur 5 sein: Wikipedia:Weblinks#Allgemeines. Es könnten also ein paar Weblinks weg. EN können nur dann weg, wenn das zu belegende gelöscht wird. Hier können - zumindest im Laufe der Zeit - auch einige Details zum Bau, Test, Übergabe etc. gelöscht werden. Wen interessiert es nach einiger Zeit noch, was genau bei der Übergabe passierte und durch welches Fahrwasser die Yacht wohin wegtuckerte? --Batschkapp (Diskussion) 17:30, 3. Feb. 2017 (CET)
naja, der enzyklopädische Gedanke spielt da ja mit - "nach einiger Zeit" noch nachlesen zu können/wollen, wie das war. Die Geheimnistuerei um das Schiff ist schon bemerkenswert. Ich kenne die Denke nicht, bin kein Milliadär :-) Gruß --KarleHorn (Diskussion) 18:56, 3. Feb. 2017 (CET)

Hoffentlich bleibt die nirgendwo hängen!

Drei Nachweise dafür, dass die sy A morgen!!! durch den Sund geht. Schreibt doch bei Wikinews mit oder fügt noch den Baustein für Aktuelles Ereignis ein. Gruß --1rhb (Diskussion) 19:07, 4. Feb. 2017 (CET)

3 Quellen für einen Satz?

Mir ist aufgefallen, dass für die Beschlagnahme in Gibraltar nach und nach insgesamt 3 Belege eingefügt wurden. Wieso? Die Angabe ist doch unstrittig, oder? Gut belegt ist ja gut und schön, aber man muss auch den Artikel nicht unnötig mit redundanten Qzellen überfrachten. Hat jemand was dagegen, wenn ich dort wieder etwas ausdünne? Word eine der 3 Quellen bevorzugt? --Nobody Perfect (Diskussion) 11:26, 21. Feb. 2017 (CET)

Da niemand widersprochen hat, habe ich mal zwei Quellen rausgenommen, dafür noch einen Satz über das Ende der Beshlagname ergänzt (+Beleg). --Nobody Perfect (Diskussion) 09:00, 22. Feb. 2017 (CET)

Kielgewicht

Da stimmte irgendwas nicht. Der Balastkiel der Yacht ist sicher schwerer als 1,8 Tonnen (soviel hat eine 35-Fuss-Yacht). Wahrscheinlich ist das Gewicht des Glases gemeint, das befindet sich aber wahrscheinlich im Rumpf, nicht im Kiel. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 15:33, 22. Feb. 2017 (CET)

1,8 Tonnen findet man als Gewichtsangabe in [1], allerdings nicht für den Kiel oder die Glasflächen im Kiel, sondern für die 15 Meter breite durchgängige Glasfläche vor der Brücke. Über das Gewicht der Glasfenster im Kiel ist öffentlich nichts bekannt. Die befinden sich allerdings wirklich im Kiel, das sieht man einmal andeutungsweise in dem Rendering der Innenansicht im Link oben, ansonsten auch noch mal von außen im Foto auf [2]. --MichiK (Diskussion) 11:49, 23. Feb. 2017 (CET)
Verrückt, was es alles gibt. Die Rumpfform entspricht hier aber auch nicht dem klassischen Rumpf einer Segelyacht, sondern eher derjenigen eines Frachtschiffes mit dem typischen "Wulst" unten dran. Unsereiner vermag da nichtmal das zugehörige Beiboot, und die A hat drei davon... --PaterMcFly Diskussion Beiträge 12:49, 24. Feb. 2017 (CET)

SY ist ein Name...

Rumpf und (hohler) Kiel sehen so aus, weil der 11700 PS-Dampfer SY A – trotz Megarigg – kein Segelschiff im eigentlichen Sinne ist (s. a. Registerauszug lt. Stechrübe in archivierter Diskussion). Segeln kann und wird der Kahn folglich nur unter optimalen Bedingungen. Übrigens handelt es sich deshalb – kolportierte Meinung hin oder her – tatsächlich auch nicht um „die größte Segelyacht der Welt“ (das Lemma gehört vielmehr in der Liste der längsten Motoryachten auf Platz 8 eingetragen). Solches müßte umseitig bei Gelegenheit korrigierend formuliert werden. --Judäische Volksfront (Diskussion) 10:35, 26. Mai 2017 (CEST)

Moin Jotzet! Deine Einschätzung trifft nicht zu. Zur Erklärung: die Grundsätzliche Einordnung des Schiffes beim Lloyd's Register findet in den Lloyd’s Register Rules and Regulations statt. Wie über den Registereintrag belegt ist das Schiff dort laut den Rules and Regulations for the Classification of Ships eine Yacht, Sailing, sprich Segeljacht. Die zusätzliche Einordnung findet gemäß den Lloyd’s Register Provisional Rules, genauer, den Provisional Rules for Sail-Assisted Ships statt. In diesem Zusatz dokumentiert die Klassifikationsgesellschaft zum einen die als Passagierschiff notwendige Ausrüstung (z.B. mit Rettungsmitteln) und zum anderen dessen zusätzliche bauliche Auslegung mit einem Segelrigg gesetzeskonform (den Anforderungskatalog kann man hier nachlesen - ist aber leider kostenpflichtig). Gruß aus Leer, --SteKrueBe BSicon ANCHOR330.svg 16:44, 26. Mai 2017 (CEST)
Moin moin SteKrueBe, wie, was, welche Einschätzung trifft nicht zu? Geh doch bitte erstmal auf das ein, was ich anführte (und streiche dafür erstmal im Geiste meine "kleingedruckten" Zusätze). Sobald wir einen gemeinsamen Diskussionsfaden haben, stiege ich auch gern auf das von Dir angeführte ein. ;-) Gruß --Judäische Volksfront (Diskussion) 21:16, 26. Mai 2017 (CEST)
Moin nochmal!
Ich meinte, daß deine Einschätzungen zur SY A in der Summe nicht zutrafen. Am besten drösel ich es noch mal genauer auf:
Deine eingangs vertretene Annahme, die SY A sein kein "Segelschiff im eigentlichen Sinne" wird durch den angeführten Registerauszug nicht bestätigt. Die Klassifikationsgesellschaft stellt zunächst mal fest, daß es sich bei dem weißen Eimer um eine Segeljacht handelt. Darüber hinaus wird festgehalten, das diese Segelyacht die Anforderungen an ein Passagierschiff erfüllt und über Segeleinrichtungen verfügt, die den ebenfalls vorhandenen maschinellen Antrieb unterstützen können. Und hier wird es interessant, denn Lloyd's Register legt seinen Fokus bei solch einer Zusatzklassifizierung als Sail-Assisted-Ship aus wirtschaftlichen Gründen zwar auf den Wind als Hilfsmittel eines ebenfalls vorhandenen Hauptantriebs, macht damit aber lediglich die Aussage, daß das Schiff auch ohne den Einsatz seiner Segeleinrichtungen über eine ausreichende Leistung verfügt, um innerhalb seines Einsatzprofils sicher und wirtschaftlichen betrieben werden kann. Das heißt, das eine hohe Maschinenleistung keinen Einfluß auf diese Einstufung der Klassifikationsgesellschaft hat. Auch wenn die Eigenschaft als Segelschiff zum Beispiel bei der Maltese Falcon mehr im Vordergrund steht haben bei der SY A diesbezüglich keine rechtlich andere Ausgangssituation.
Da die Größenparameter als solche für sich sprechen und die SY A im Register als Segelyacht klassifiziert ist, trifft auch deine Einschätzung, die SY A sei nicht die größte Segelyacht der Welt, nicht zu und eine Einordnung bei den Motorjachten würde insofern den objektiven Gegebenheiten widersprechen.
Gruß, --SteKrueBe BSicon ANCHOR330.svg 00:08, 27. Mai 2017 (CEST)
Danke für Deine Antwort, nun ist mir klar, wo noch Klärungsbedarf besteht und was wiederum ich desbezüglich aufdröseln kann.
Wir gehen wohl d'accord, daß die Yacht – allein ihres prominenten Riggs wegen – als Segelschiff gelten kann. Im Widerspruch dazu steht jedoch (die wohl weniger prominente) Konstruktion des sonstigen Schiffs (Bug, Kiel, Segelplan, doppelte Antriebswellen), die im Grunde alles das ist, was sich jemand, der segeln möchte, nicht wünscht. Eine Diskussion zur Beurteilung des Einflusses der „Größenparameter“ möchte ich mangels vergleichbarer Risse und Quellen dazu aber nicht führen.
1.) Ansetzend bei PaterMcFlys vorangegangener "Kritik", versuchte ich vielmehr oben zu verdeutlichen, daß und warum jener Einordnung die in den de.wp-Artikeln (imho korrekt) formulierten Definitionen von Segelschiff und Segelboot widersprechen. Die umseitig beschriebene Schiff – und da gibt es wohl keinen Widerspruch – wird nämlich weder "ganz oder vornehmlich aufgrund seiner Segel durch die Kraft des Windes bewegt" noch "in erster Linie durch Windkraft betrieben". Eigentlich müssten wir an dieser Stelle innehalten und uns darauf verständigen, die offensichtliche enzyklopädische Inkonsistenz zu beheben. Dennoch gehe ich schon an dieser Stelle auf die durch Dich schon in früherer Diskussion als Argument prädestinierten Angaben der Klassifikationsgesellschaft ein – auch um zu verdeutlichen, daß diese dem von mir vertretenden Standpunkt nicht nur nicht widersprechen, sondern ihn selbst indizieren:
2.) Mir liegt das Zertifikat der A nicht vor, aber wenn Du schreibst, sie sei als Yacht, Sailing klassifiziert, so will ich es glauben, wenngleich dieser Terminus in der Klassifizierungsrichtlinie der Lloyd’s Register Group nicht auftaucht. Nach dieser ist, auf den vorliegenden Fall sinnvoll anwendbar, lediglich die Klassifizierung als Passenger ship, Passenger yacht oder Sailing passenger ship vorgesehen. Aber sei es drum, denn der LRG stünde es wohl frei, eine davon abweichende Formulierung zu wählen. Sicher ist aber, daß sie keine Sportboote, sondern Schiffe immer hinsichtlich ihrer (gewerbsmäßigen) Verwendung klassifiziert und daß sie die A nicht als Sailing passenger ship zertifiziert hat. Letzteres muß aus den „Rules and Regulations for the Classification of Ships“ in Kombination mit der offensichtlichen Anwendung der „Provisional Rules for Sail-Assisted Ships“ auf das Schiff gefolgert werden.
In den „Rules and Regulations for the Classification of Ships“ wird deutlich, daß Lloyd's Definition zertifizierbarer Segelschiffe sich offenbar mit denen der de.wp deckt:
„A sailing passenger ship is defined as a ship specially designed and constructed for the carriage of more than 12 passengers and incorporating sail devices which are intended to be the primary means of propulsion.“,
in den „Provisional Rules for Sail-Assisted Ships“, daß Lloyd's die A nicht als solches definiert:
„These requirements apply to sea-going ships incorporating sails or other wind propulsion generating devices which are not intended as the primary means of propulsion.“
Der logische Schluß aus 1. und 2. ist, daß die enzyklopädische Darstellung der SY A als Segelschiff falsch ist. Nichtsdestotrotz sollte nicht mit dem Holzhammer agiert werden – die umseitige Erläuterung, warum sie kein Segelschiff im eigentlichen Sinne ist, genügte den objektiven Gegebenheiten imho vollauf. Ich kann mir jedoch kaum vorstellen, die Beschreibung des Lemmas auch nur mal so eben zu relativieren ("Wiiie? Mein Gott, guck doch, was für große Masten..."), sondern meine, daß dazu ein hier dokumentierter Konsens vonnöten und möglich ist. es grüßt die --Judäische Volksfront (Diskussion) 14:49, 29. Mai 2017 (CEST), die das Schiff btw. auch noch nie segeln, allenfalls im Wind liegen sah...
Moin Jotzet! Um es vorauszuschicken, mir persönlich gilt die SY A weniger als "Segelschiff im eigentlichen Sinne" sondern höchstens als seegehendes Milliardärsspielzeug mit Segelattrappe (oder sowas in der Art) - aber meine Meinung dazu ist hier nicht von Belang. In der Öffenlichkeit wird der Kahn aufgrund des Riggs vermutlich schon eher als eine Art Segelschiff wahrgenommen, weil er einfach danach aussieht. Eindeutiger sieht es im Bezug auf die Wikipedia bei der Einordnung des Lloyds Register (und der damit unmittelbar verbundenen offiziellen Schiffspapiere) aus - die haben den Eimer nunmal als Segelyacht (nicht Segelschiff oder Segelboot) klassifiziert und damit ein Faktum geschaffen, das sich weder durch nachvollziehbare aber letztlich auch unbelegte Definitionen in Wikipedia-Artikeln noch durch eine eigene Auslegung der Lloyds-Regeln aushebeln lässt. Die Klassifikationsregeln sind dabei nicht als schwarz/weiß-Schema sondern erheblich komplexer angelegt. Der Passus den Du oben angerissen hast zeigt leider nur einen kleinen Ausschnitt. Die Gesamtschau ergibt sich erst mit den anderen Klassifikationsregeln und der externen Regel- und Gesetzgebung. Ob beispielsweise ein Schiff ein Passagierschiff ist, hängt ausschließlich an der IMO und liegt nicht in der Entscheidung der Klassifizierer. Sei's drum, die Welt ist in sich nicht konsistent und die Wikipedia ist es auch nicht (... und meiner Meinung nach ist diesbezügliche Konsistenz auch keine anzustrebende Zielvorgabe). So long, --SteKrueBe BSicon ANCHOR330.svg 23:06, 29. Mai 2017 (CEST)

Flaggenstaat

Hier hat mal wieder der Blockwart zugeschlagen. Bei der nächsten Sichtung mache ich ein Photo von der Flagge, das wird vielleicht eher akzeptiert als eine unbestätigte Sichtung. Wikipedia: Lieber bestätigt falsch ans unbestätigt richtig. Man hätte ja mal versuchen können, weitere Bestätigungen zu suchen, als einfach alles zurückzudrehen. Ich kann sehr genau die Bermuda-Flagge (mit Wappen) vom Red Ensign (UK-Handelsflagge) unterscheiden, und wir sind mit der Fähre sehr dicht an der A vorbeigefahren. (nicht signierter Beitrag von 80.187.104.118 (Diskussion) 11:49‎, 15. Aug. 2018 (CEST))

Moin, der Blockwart bin ich! Ich hatte vorm Zurücksetzen hier nachgesehen und herausgefunden, daß das Schiff weiterhin in Bermuda beheimatet ist. Es soll - aus welchen Gründen auch immer - vorkommen, daß auf Schiffen falsche Flaggen gesetzt werden. Nebenbei gesagt ist die Aussage "habe ich mit eigenen Augen gesehen" kein wikipediatauglicher Beleg. Morgen früh hat dann ein Schüler Langeweile und schreibt, er hätte beim Vorbeifahren gesehen, das an der SY A die Flagge Takatukalands weht - was dann, Drinlassen oder Zurücksetzen?

Gruß aus Ostfriesland Flagge mit Wappen.0.2.svg, --SteKrueBe BSicon ANCHOR330.svg 14:00, 15. Aug. 2018 (CEST)

Bauwerft

Ich habe die Bauwerft auf Nobiskrug geändert. Nobiskrug ist Vertragspartner, nutzte lediglich die Infrastruktur der Schwesterwerft. Siehe auch https://www.nobiskrug.com/fleet/sailing-yacht-a/ --Crohweder (Diskussion) 23:52, 23. Aug. 2020 (CEST)

Am besten tragen wir beides ein. 93.237.122.34 16:06, 3. Jun. 2022 (CEST)