Diskussion:Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches

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Vereinsfunktion, Rechtswirkung der Regeln

Der DVGW ist ein privatrechtlicher Verein, der nach eigenen Angaben keine staatsentlastende Funktion hat, wie z.B. der TÜV. Regelwerke des DVGW haben daher keine rechtsverpflichtende Wirkung, sondern nur empfehlenden Charakter des allgemeinen Stands der Technik. [1]

hallo 217.-, in deinem obigen link kommt der Begriff 'staatsentlastend' überhaupt nicht vor,

hier [2] unter dem punkt vier wird der dvgw mit Staatsentlastung verknüpft und auf seiner eigenen homepage schreibt er selbst,unter Ziele und Aufgaben, dass er den Staat entlastet. Aber, ich bin kein Jurist sondern Ingenieur und weiß nicht, ob der Begriff besetzt ist.--Kino 16:57, 20. Jul. 2007 (CEST)

zu "keine rechtsverpflichtende Wirkung":
Das ist Deine Mindermeinung. Das EnWG legt beispielsweise in § 49 Anforderungen an Energieanlagen fest:
(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,
2. Gas und Wasserstoff die technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V.
eingehalten worden sind.
Zumindest im Bereich der Energieanlagen (Erdgas und Wasserstoff) hat das DVGW-Regelwerk also sogar eine gesetzlich definierte Grundlage. Es sei denn, jemand weist die Einhaltung des Standes der Technik anderweitig nach. Oft ist jedoch eine DVGW-Zertifizierung einfacher. Im Wasserbereich stehen die DVGW-Regeln m.W. zwar nicht unmittelbar in den Gesetzen bzw. Verordnungen wie der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) oder der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). Aber es wird darin gleichfalls die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gefordert. Diese sind in den DVGW-Regeln zu finden, was durch die Rechtsprechung festgestellt wurde. --Radionaut (Diskussion) 09:30, 14. Dez. 2021 (CET)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 21:44, 31. Aug. 2012 (CEST)

Giftbot erledigt --Kino (Diskussion) 09:57, 4. Sep. 2012 (CEST)

Literatur falscher Link

Bei der dritten Literaturangabe (150 Jahre) steht im Quelltext der richtige Weblink, im Artikel erscheint aber vor dem korrekten Weblinkzeichen merkwürdigerweise "[1]" als falscher Link auf Einzelnachweis 1. Bitte ändern. Danke. --Klaus Sigl (Diskussion) 14:14, 23. Aug. 2013 (CEST)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 02:47, 29. Dez. 2015 (CET)

Name des Vereins

Der Name des Vereins ist nicht "Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. – technisch-wissenschaftlicher Verein (DVGW)" sondern "DVGW Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. – technisch-wissenschaftlicher Verein", siehe Impressum (https://www.dvgw.de/impressum) und https://handelsregister.de. Bitte berichtigen! (Ich weiß nicht, wie man im ersten Teil an den Namen kommt, es gibt keine Schaltfläche "Bearbeiten".) --ULupus (Diskussion) 14:51, 9. Jun. 2022 (CEST)