Sondervermögen
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. Juni 2022 um 12:49 Uhr durch imported>H7(1302906) (Falls das tatsächlich "Sondervermögen" genannt wird, fehlt der Begriff im Zielartikel, damit ist das hier nach WP:BKL ein ungültiger Eintrag).
Sondervermögen steht für:
- Sondervermögen (Investmentgesellschaft), Anlagekapital der Fondsanleger, das rechtlich vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist
- Sondervermögen (Haushaltsrecht), im deutschen Haushaltsrecht ein wirtschaftlich verselbständigter Nebenhaushalt zur Erfüllung bestimmter Aufgaben
- Altersvorsorge-Sondervermögen, Investmentfonds, die speziell für die Altersvorsorge aufgelegt wurden
- Kommunales Sondervermögen, in Deutschland rechtlich unselbständige Teile der Gemeinde
- Sondervermögen (Rente), im Bereich der Berufsständischen Versorgung Fonds zur Deckung der Rentenanwartschaften der Versicherten, geführt von den jeweiligen Versorgungswerken
- ERP-Sondervermögen aus dem European Recovery Program (ERP) der Nachkriegszeit
- Pekulium, im antiken Rom ein gesonderter Teil des Vermögens des pater familias, das Hauskindern oder Haussklaven zur selbständigen Bewirtschaftung überlassen wurde
__DISAMBIG__