Kabinett Rothe

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Das Kabinett Rothe bildete vom 2. Juli 1898 bis 29. Januar 1906 die von Großherzog Ernst Ludwig berufene Landesregierung des Großherzogtums Hessen. In die Amtszeit der Regierung fallen eine Reihe liberaler und sozialer Modernisierungen, darunter die Ablösung der Reallasten und Dienstbarkeiten, 1899, das Feuerbestattungsgesetz, das Wohnungsfürsorgegesetz und das erste moderne Denkmalschutzgesetz Deutschlands 1902.

Das Justizministerium wurde 1898 als selbständiges Ministerium wieder aus dem Innenministerium ausgegliedert.

Amt Name
Staatsminister
Äußeres und Großherzogliches Haus
Inneres
Karl Rothe
Justiz Emil Dittmar, bis 10. Oktober 1905
Carl von Ewald, ab 10. Oktober 1905
Finanzen Wilhelm Küchler, bis 8. August 1900
Feodor von Gnauth, ab 1900

Literatur

  • Eckhart Franz: Minister von Hessen-Darmstadt 1815 – 1933, in: Klaus Schwabe (Hrsg.): Die Regierungen der deutschen Mittel- und Kleinstaaten 1815 – 1933, Boppard am Rhein 1983, S. 295–303.