Konvenienzehe

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Konvenienzehe (von lateinisch conveniens „übereinstimmend, angemessen, passend“: Übereinkunft) bezeichnet eine Ehe, die mit Rücksicht auf die zusammenpassende soziale Herkunft der Ehepartner geschlossen wird. Im Unterschied zur Liebesheirat geht es um eine „standesgemäße“ Heirat, beispielsweise sollen Rang, äußere Verhältnisse oder Vermögen der Ehepartner zusammenpassen.[1]

Im bürgerlichen Zeitalter spielte der gesellschaftliche Stand bei der Heirat eine wichtige Rolle – eine unstandesgemäße Ehe (Mesalliance) hatte oft weitreichende gesellschaftliche Folgen. Eine Konvenienzehe wurde entweder aus eigener, bewusster Rücksicht auf die Konventionen geschlossen, oft wurde aber auch von den Familien eine solche Heirat arrangiert, wobei es sich nicht unbedingt um eine Zwangsheirat handeln musste.

Heute wird die altmodische Bezeichnung Konvenienzehe nur noch selten gebraucht und bezeichnet dann meist eine Vernunftehe, bei der die Partner aus eigenem Willen die Ehe nicht aus wechselseitiger Zuneigung, sondern zum Zweck einer besonderen privaten Vereinbarung eingehen, beispielsweise um Homosexualität vor der Familie oder der Gesellschaft zu verbergen.

Verallgemeinernd wird der Begriff auch verwendet, um das Eingehen einer Partnerschaft zwischen Gruppen wie politischen Parteien mit einem gemeinsamen Ziel oder zum wechselseitigen Vorteil zu beschreiben.

Siehe auch

  • Isogamie (Heirat innerhalb derselben Schicht)

Einzelnachweis

  1. Konveniénz. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 10, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig/Wien 1885–1892, S. 53.