Ludwig Höpfner

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Ludwig Julius Friedrich Höpfner

Ludwig Julius Friedrich Höpfner (* 3. November 1743 in Gießen; † 2. April 1797 in Darmstadt) war ein deutscher Jurist.

Leben

Höpfner stammt aus alten hessischen Gelehrtenfamilien. Er war der Sohn des Gießener Rechtsprofessors Johann Ernst Höpfner (* 12. Mai 1702; † 3. Februar 1759[1]) und Enkel mütterlicherseits des Rechtsprofessors Johann Friedrich Wahl. Sein jüngerer Bruder war der Mediziner Ernst Justus Theodor Höpfner (* 8. Oktober 1749; † 28. Juni 1785).[2] Aus der Ehe mit Marianne geborene Thom (1751–1840) ging der gemeinsame Sohn Georg Höpfner hervor, der ebenfalls Jurist wurde.

Höpfner arbeitete zunächst als Hofmeister im Haus des Staatsministers Canngießer in Kassel und ging anschließend als Hessen-Darmstädtischer Rat nach Darmstadt. Er war seit 1767 Professor am Kasseler Collegium Carolinum sowie ab 1771 ordentlicher Professor für Naturrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsaltertümer an der Universität Gießen. Hier wurde er im selben Jahr zum Doktor der Rechte promoviert und wurde 1778 zum Regierungsrat ernannt.

1780 wurde er Oberappellationsgerichtsrat, eine Stellung die er Mitte 1781 antrat, und 1782 Geheimer Tribunalrat in Darmstadt. In dieser Stellung hatte er jedoch kein Richteramt inne, was üblicherweise mit diesem Rang verbunden war, sondern sollte die Kodifikation in Hessen-Darmstadt vorantreiben und die Landesgesetzgebung vereinheitlichen.

Höpfners Silhouettierstuhl

Höpfner zählt seit seiner Jugendzeit zum Freundeskreis von Goethe; dessen Wunsch, als Jurist nach Weimar an den Hof zu kommen, folgte Höpfner aber nicht.

Er erfand den Silhouettierstuhl, auf dem der Kopf der sitzenden Person zum Zwecke der Fertigung von Schattenrissen fixiert werden konnte.[3] Er fertigte unter Benutzung dieses Silhouettierstuhls 1774 auch eine Silhouette Goethes. Die so abgenommenen Silhouetten wurden mit Hilfe eines Storchenschnabels auf das gewünschte Gebrauchsformat verkleinert.[4]

Gedenktafel mit Bildnis am Wohnhaus Höpfners in Gießen

Werke (Auswahl)

Unter dem Pseudonym J. P. Faber:[5]

  • Sammlung der Römischen Gesetze auf Befehl Kailer Justinians verfertiget. Pandekten, Frankfurt / Leipzig 1785 (Übersetzung des Codex Iustinianus)

Ohne Namensnennung und Wissen des Verfassers:

  • Abraham Gotthelf Kästners neueste und größtenteils noch ungedruckte Sinngedichte und Einfälle. Gießen 1782.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Johann Georg Meusel: Höpfner (Johann Ernst). In: Lexikon der vom Jahr 1750 bis 1800 verstorbenen teutschen Schriftsteller. Band 6. Gerhard Fleischer, Leipzig 1806, S. 12 (Textarchiv – Internet Archive).
  2. Johann Georg Meusel: Höpfner (Ernst Justus Theodor). In: Lexikon der vom Jahr 1750 bis 1800 verstorbenen teutschen Schriftsteller. Band 6. Gerhard Fleischer, Leipzig 1806, S. 11–12 (Textarchiv – Internet Archive).
  3. Hermann Bräuning-Oktavio: Silhouetten aus der Wertherzeit - Aus dem Nachlaß von Johann Heinrich Voß und Carl Schuberts Silhouettenbuch. Wittich, Darmstadt 1926, S. 47
  4. Höpfner, Ludwig. In: Hans Vollmer (Hrsg.): Allgemeines Lexikon der Bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart. Begründet von Ulrich Thieme und Felix Becker. Band 17: Heubel–Hubard. E. A. Seemann, Leipzig 1924, S. 212.
  5. Ernst Peter Johann Spangenberg: Einleitung in das Römisch-justinianeische rechtsbuch … Brüder Hahn, 1817, S. 350 (books.google.de).