Max Degenhart

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Juni 2022 um 06:25 Uhr durch imported>Silewe(957849) (PD-fix, Normdaten korrigiert).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Max Degenhart (* 14. April 1910 in München; † 10. Mai 1974 ebenda) war ein deutscher Jurist und Fachbuchautor. Er war von der 27. bis zur 34. Auflage einer der Bearbeiter des Palandt.

Leben und Wirken

Nach dem Studium der Rechte und Promotion in Erlangen trat Degenhart in den bayerischen Justizdienst ein, wo er zunächst am Amtsgericht Augsburg tätig wurde. Er war Soldat im Zweiten Weltkrieg, zuletzt als Oberleutnant an der Ostfront. Nach der Entnazifizierung kehrte er 1951 wieder in den Justizdienst zurück und wurde am Landgericht München I, am Oberlandesgericht München und am Bayerischen Obersten Landesgericht tätig, wo er als Senatspräsident im Mai 1972 in den Ruhestand trat.

Der rechtswissenschaftlichen Öffentlichkeit wurde Degenhart als Kommentator der sachenrechtlichen Bestimmungen des BGB im Gesetzeskommentar Palandt (27.–34. Auflage) und als Kommentator in dem von Richard Zöller herausgegebenen Kommentar zur Zivilprozessordnung bekannt.

Die Ludwig-Maximilian-Universität in München ernannte Degenhart 1967 zum Honorarprofessor.

Sein Sohn Christoph Degenhart ist ein deutscher Staats- und Verwaltungsrechtler.

Literatur

  • Andreas Heldrich: Max Degenhart †. In: Neue Juristische Wochenschrift 1974, S. 1179.
  • Andreas Heldrich: Max Degenhart. In: Juristen im Portrait. Verlag und Autoren in 4 Jahrzehnten. Verlag C.H. Beck, München 1988, S. 237–242.