Barbara Ambrosius

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. Juni 2022 um 20:27 Uhr durch imported>Bubo bubo(40182) (→‎Leben: wikilinks).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Barbara Ambrosius (* 25. November 1944 in Drangstedt) ist eine deutsche Juristin und frühere Richterin am Bundesgerichtshof.[1]

Leben

Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung trat Ambrosius in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein, wo sie 1978 zur Richterin am Landgericht Bonn ernannt wurde. 1981 wechselte sie in den niedersächsischen Justizdienst. Hier war sie zunächst als Richterin am Amtsgericht Langen und ab 1988 als Richterin am Oberlandesgericht Celle tätig.

1996 wurde Ambrosius zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Sie wurde zunächst dem III. und IV. Zivilsenat, 2004 dann dem X. Zivilsenat zugewiesen, wo sie im Wesentlichen mit Rechtsfragen aus dem Vergaberecht, dem Werkvertragsrecht, dem Schenkungsrecht und dem Reisevertragsrecht befasst war. Auf ihren Wunsch hin trat sie mit Ablauf des 31. Dezember 2007 in den vorzeitigen Ruhestand.

Ambrosius ist Mitverfasserin eines Kommentars zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Veröffentlichung

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (zusammen mit Wolfgang Däubler). Nomos, Baden-Baden 2007. ISBN 978-3-8329-1384-7.

Einzelnachweise

  1. Richterin am Bundesgerichtshof Barbara Ambrosius im Ruhestand. Der Bundesgerichtshof, 28. Dezember 2007, abgerufen am 16. April 2021.