Diskussion:Bundesrat (Deutschland)

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bis 2012
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Zusammensetzung

Wäre es nicht neben der Übersicht zum Jahresende auch interessant, wie die gegenwärtige Zusammensetzung nach Parteikonstellation ist? Schließlich sind viele Gesetze nur mit Zustimmung des BRates beschließbar, was wiederum die aktuelle zusammensetzung in der Tabelle, aufgeschlüsselt nach Koalitionen sinnvoll macht. Die derzeitige Grafik kann m. E. nicht auf einen Blick erkennbar machen, welche Koalitionen eine Mehrheit haben.

SPD union 9 Union-FDP 6 Grün Schwarz 6 CSU-FW 6 Union-Grüne 5 Union-SPD-FDP 4 Union-Grüne-FDP 4 Union Grüne SPD 4 SPD Union Grüne 4 SPD-Linke-Grüne 4 SPD-Grüne-FDP- 4 Linke SPD Grüne 4 Union-SPD 3 SPD-Grüne 3 SPD-Grüne-Linke 3

unsigniert 20:27, 13. Okt. 2021‎ Hector Bosch

Wäre es nicht eher interessant, statt der Zusammensetzung zum Jahresende eine Historie zu erstellen? Also die Änderungen nach den jeweiligen Regierungsbildungen in den Ländern?--FagusNigra (Diskussion) 11:49, 14. Okt. 2021 (CEST)

Grafik "Stimmverteilung im Bundesrat"

Die Angabe der Zahl "Gesamt: Einwohner pro Stimme" macht nicht viel Sinn . . . das ist ja einfach die Zahl der Bevölkerungszahl der Bundesrepublik durch die Gesamtzahl der Stimmen . . . Das verdeutlicht ja nur, wieweit die großen, bevölkerungsreichen Flächenländer unterrepräsentiert werden, oder umgekehrt wieweit die kleinen, bevölkerungsarmen Läder überrepräsentiert werden. Da aber die Mitglieder der Länder nur von den Regierungsparteien in den Ländern gestellt werden, ist doch sowieso klar, dass keine Repräsentanz gegeben ist. tö --Pentaclebreaker (Diskussion) 10:52, 15. Okt. 2021 (CEST)

"Das verdeutlicht ja nur, wieweit die großen, bevölkerungsreichen Flächenländer unterrepräsentiert werden"...und das finde ich absolut wichtig. Weiß nicht, was das mit den Regierungsparteien zu tun haben soll. --Mirmok12 (Diskussion) 12:32, 15. Okt. 2021 (CEST)

Mutmaßlicher Fehler

In der Einführung steht, dass da Mitglieder der Landesregierungen drin sitzen. Das ist mMn schlicht falsch. Da sitzen Leute, die von den Landesregierungen bestimmt wurden --Pascal 14:07, 15. Okt. 2021 (CEST)

„Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden.“ GG 51 Abs. 2. Siehe auch https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/mitglieder/mitglieder-node.html. --Vsop (Diskussion) 14:26, 15. Okt. 2021 (CEST)

Sitzverteilungsgrafik

@Aeroid: ich halte die Nennung der Bundesländer für absolut elementar. Das ist ein zentraler Punkt des Bundesrates. Deshalb sollten sie mMn auch in der Grafik benannt werden.--Mirmok12 (Diskussion) 23:27, 23. Mär. 2022 (CET)

Dem stimme ich zu. Insbesondere, da der Bundesrat inzwischen so bunt ist. -- Perrak (Disk) 23:33, 23. Mär. 2022 (CET)

Danke für das Feedback, aber war ist euch die alte Grafik nicht zu groß? Aeroid (Diskussion) 00:12, 24. Mär. 2022 (CET)

Was haltet ihr von ISO 3166-2:DE-Abkürzungen (HE, BW, HH ...) am Rand des Halbkreises? Ich hatte auch über Wappen nachgedacht, aber die müsste man auch größer machen und ob die wirklich helfen ... --Aeroid (Diskussion) 08:57, 24. Mär. 2022 (CET)

Die Abkürzungen wären für mich in Ordnung. --Mirmok12 (Diskussion) 10:29, 24. Mär. 2022 (CET)
@Mirmok12: Schnell gemacht. Feedback? --Aeroid (Diskussion) 17:31, 24. Mär. 2022 (CET)
Sieht gut aus. Danke! --Mirmok12 (Diskussion) 17:35, 24. Mär. 2022 (CET)

Abschnitt "Wahl der Verfassungsrichter"

Ich glaube in diesem Abschnitt sollte klargestellt werden, dass nach einer entsprechenden Gesetzesänderung 2012 auch beim Bundestag die durch ihn zu bestimmenden Richter durch das Plenum gewählt werden. Der erwähnte Wahlausschuss schlägt Kandidaten nunmehr lediglich zur Wahl vor. Es klingt jetzt so, als ginge der Abschnitt noch von der alten Rechtslage aus. (nicht signierter Beitrag von 92.206.124.131 (Diskussion) 20:04, 8. Mai 2022 (CEST))

Die Gesetzesänderung war zwar erst 2015, aber Du hast recht, dass die Formulierung schon länger in unserem Artikel steht. Ich nehme sie komplett raus, wie der Bundestag die Richter bestimmt ist hier eigentlich unwichtig. -- Perrak (Disk) 22:46, 8. Mai 2022 (CEST)

NRW, Bayern und Baden-Württemberg mit 42 Millionen Einwohner nur 18 von 69 Stimmen

NRW, Bayern und Baden-Württemberg mit 42 Millionen Einwohner haben nur 3x 6 Stimmen gleich 18 von 69 Stimmen

Erst mit 24 Stimmen von 69 könnte eine Verfassungsänderung verhindert werden.

Damit hat diese Mehrheit der Bevölkerung keine Sperrminorität gegen Verfassungsänderungen der anderen 13 Bundesländer.

Wie könnte das verändert werden? Mehr Stimmen für Länder mit mehr als 10 Millionen Einwohner wie NRW, Bayern und Baden-Württemberg und weniger Stimmen für Länder wie das Saarland, Bremen und Thüringen, die stark überproportional vertreten sind.

Dafür müssten NRW 3, Bayern 2 und Baden-Württemberg 1 Stimme mehr erhalten und die anderen Bundesländer 6 Stimmen weniger. Bremen minus 2, Saarland minus 2, Sachsen-Anhalt und Thüringen minus 1.

Es gibt Vorschläge hier mit umgekehrt proportional zum Quadrat zu verteilen und damit hier noch ziel genauer hier die Stimmen zu verteilen.

Andererseits sollten die 9 kleinsten Länder auch als Mehrheit der Länder auch immer 1/3 der Stimmen vertreten.

Die destruktive Seite des Bundesrates wird in einer Untersuchung tiefgehend durchleuchtet.

https://www.econstor.eu/obitstream/10419/69272/1/658611259.pdf

Ein Vergleich zur Schweiz zeigt weitere Möglichkeien.

https://www.jstor.org/stable/26429139

Fazit: in der Stimmverteilung ist hier besonders seit der deutschen Einheit 1990 Reformbedarf.

Dazu stellt sich bei der Koalitionsvielfalt die Gefahr der Selbstfesselung durch Enthaltungen. Gesplittete Voten sind bisher nicht möglich mit den bisherigen Blockvoten.

Hier wäre eine Abhilfe: die Landtage entsenden Senatoren mit Landtagsmehrheit und spiegeln damit die Vielfalt der Machtakteure wider. Die exekutiven Landesregierungen werden damit entmachtet und durch legislative Abgeordnete der Landtage ersetzt. Das Blockstimmrecht würde damit entfallen. Im Bundesrat würden dann zur Zeit für Bayern zum Beipiel 5 CSU und 1 freie Wähler sitzen. Baden-Württenberg würde 4 Grüne und 2 CDU Senatoren entsenden. NRW mit der Wahl 2017 wäre mit 5 mal CDU und 1 mal FDP dabei.

Ausblick: Der Bundesrat ist die 2. Legislative Kammer als Vertretung der Bundesländer. Die exekutive Dominanz des Bundesrates durch die Landesregierungen ist hier demokratietheoretisch sehr bedenklich. Hier müssten die Landtage der Bundesländer ihre legislative Pflichten ausüben. Minister und Gesandte der Landesregierungen ohne persönlichen Abgeordnetensitz im Landtag können das Stimmrecht ohne direkte Legitimation durch das Volk ausüben. Die Landtage sind damit nicht direkt gekoppelt mit dem Bundesrat.

Das Entsenden von Senatoren (m/w/d) durch die Landtage würde diese Schwäche in der Legitimation beheben. Ministerpräsidenten (m/w/d) könnten dabei ein automatisches Recht als Senator erhalten.

Zusammen mit einer Reform der Sitze der Länder könnte hier eine Belebung des demokratischen Prozesses auf Bundesebene erfolgen. (nicht signierter Beitrag von 2A02:6D40:34DC:7801:1D08:7D8F:F342:B5DD (Diskussion) 17:21, 15. Mai 2022 (CEST))

Natürlich könnte man das Stimmengewicht verändern. Zwingend ist das aber nicht, die Abgeordneten der drei Länder haben im Bundestag die absolute Mehrheiot, also deutlich mehr als eine Sperrminorität.
Wenn man den Bundesrat direkter an den Willen der Wähler binden wollte, wäre es recht albern, die Stimmen nur auf die Landtagsmehrheit zu verteilen - vor allem, da diese ja nicht eindeutig ist, im neu gewählten schleswig-holsteinischen Landtag hätte jede der anderen Parteien mit der CDU zusammen die Mehrheit. Da wäre es schon sinnvoller, die zweite Kammer analog zur Bundesversammlung von den Landtagen oder wie der amerikanische Senat direkt vom Volk wählen zu lassen.
GEhört aber an sich alles nicht hier her, da es mit dem Artikel nicht zu tun hat. WP bildet die Wirklichkeit ab, wie sie ist, nicht, wie wir sie vielleicht gerne hätten. -- Perrak (Disk) 17:51, 15. Mai 2022 (CEST)
Es nennt sich
Kritik,
die man als Punkt in einem Artikel als wichtiger Unterpunkt einführen kann.
Dazu gehören dann natürlich Reformvorschläge auch mit Quelle.
Abgeordnete des Bundestags und Abgeordnete der Landtage sind für unterschiedliche Parlamente und deren Aufgaben gewählt worden. Die Interessen der Abgeordnete des Bundestages aus einem Bundesland und der Abgeordneten des Landtages eines Bundeslandes mit ihrer Landesregierung können diametral entgegen stehen, obwohl sie aus dem selben kommen und gleichen Parteien angehören.
Warum? Weil sie verschiedene Aufgaben und Interessen auch zur Selbsterhaltung haben als Institutionen.
Die Eigenmarginalisierung der Parlamente zugunsten einer übergriffigen Exekutive war ja ein großes Thema in den letzten 2 Jahren.
Aus meiner Sicht sind NRW, BY und BW klar unterrepräsentiert im Bundesrat mit 18 von 69 Stimmen.
Die kleinsten 8 Bundesländer (50% der Bundesländer mit viel weniger als 33% der Bevölkerung) haben 28 Stimmen und sind damit im Gegenzug mehr als überrepräsentiert in Bezug auf Verfassungsänderungen und deren Veto. Mit den 10 kleinsten Bundesländern mit 36 Stimmen regiert mit 23 Millionen Einwohnern weniger als 30% der Bevölkerung im Bundesrat.
Zielwerte für eine bessere Verteilung wären hier für mich jeweils 24 von 69, um Verfassungsänderungen gegen eine Mehrheit der Bundesländer oder gegen eine Mehrheit der Bevölkerung der sie vertretenden Bundesländer zu verhindern.
Die Regelung mit den Schwellenwerten von Millionen Einwohnern ist nicht Zukunftsfest. Sie war auf eine statische BRD bis 1989 zugeschnitten. Eine Verdoppelung der Bevölkerung in allen Bundesländern würde zum Beispiel zu einer weiteren Verschiebung zugunsten der kleinen Länder führen. Statt 18 von 69 hätten sie dann 18 von 90.
Es fehlt hier in der Verfassung eine Regel oder mehrere Regeln, die auch für eine dynamische Veränderung der Bundesrepublik Deutschland geeignet ist.
Bayern wird zum Beispiel in einigen Jahrzehnten bei jetziger weiterer Entwicklung so groß wie NRW werden.
Zwei mögliche Regeln habe ich aufgezeigt: Schutz der Bevölkerungsmehrheit gegen Verfassungsänderungen und damit der großen Bundesländer.
Schutz der Hälfte der Bundesländer gegen Verfassungsänderungen und damit der kleinen Bundesländer.
warum braucht man solche Regeln? Der Anreiz von NRW sich in mehrere Einheiten zu zerlegen ist hier voll da. Mit 3 Teilen könnte man 14 Stimmen erreichen. Mit 30 Teilen in der Größe Bremen wären 90 Stimmen garantiert und damit hätte NRW in Summe die Mehrheit im Bundesrat.
Eine noch extremere Problematik gibt es im amerikanischen Senat. Dort hat Kalifornien mit 40 Millionen Einwohnern genauso viele Senatoren wie die kleinsten Bundesstaat mit weniger als 1 Million.
Auch deswegen wird dort die Teilung von in bis zu 13 Staaten diskutiert, um hier im Senat angemessen vertreten zu sein. Auch Texas und Florida fühlen sich hier unzureichend vertreten. Die 4 größten Staaten der USA vertreten über 33% der Bevölkerung mit 110 Millionen Einwohnern. Sie haben jedoch jedoch nur 8% der Sitze im Senat. Sie sind damit extrem unterrepräsentiert. Das erklärt auch die Spannungen in der amerikanischen Gesellschaft, wenn „one Man one Vote“ nicht nur bei Präsidentschaftswahlen, sondern auch in der Repräsentation so extrem gedehnt wird.
Fazit: nicht nur die Enthaltung als Nein für normale Gesetze ist ein kritischer Punkt als konstruktive 2. Kammer eines Parlaments. Auch die Ausübung durch Landesregierungen als Exekutive ist extrem kritisch. Stattdessen sollten die Landtage vom Volk gewählte und damit direkt legitimierte Vertreter entsenden. Auch die Verteilung der Stimmen ist nicht zukunftsfest angelegt bei starker Änderung der Bevölkerungszahlen. Ziele einer modifizierten Verteilung wären hier Schutz der Bevölkerungsmehrheit und Schutz Mehrheit der Länder gegen Verfassungsänderungen.
Der Schutz der Bevölkerungsmehrheit gegen Verfassungsänderungen tritt zur Zeit erst bei 60% in Kraft mit den 4 größten Bundesländern. Die Tendenz geht hier Richtung 2/3 der Bevölkerung.
Die 7 kleinsten Bundesländer haben 24 Stimmen und damit Sperrminorität mit nur 14,5% der Bevölkerung.
Mit der weiteren demografischen Entwicklung besonders in Ostdeutschland wird der Gegensatz hier weiter vergrößert. --2A02:810B:C940:4798:E1B6:F920:73FD:D719 10:33, 17. Mai 2022 (CEST)
Kritik von Dir als Wikipedianer gehört aber nicht in den Artikel, sorry. Wenn es entsprechende Kritik von wissenschaftlicher, politischer oder journalistischer maßgeblicher Seite gibt, dann ja, aber Privatmeinungen gehören nicht in WP-Artikel. -- Perrak (Disk) 16:55, 17. Mai 2022 (CEST)
Gäbe es keine private Meinung, dann gäbe es kaum einen Artikel in Wikipedia.
Kritik ist immer zuerst von einer Person und damit persönlich.
Das kann sich in Zukunft ändern mit KI. Dann kann das Establishment Kritik simulieren. --2A02:810B:4C3F:FE7C:B83B:3A54:8247:EB38 16:14, 18. Mai 2022 (CEST)
Simulation von allem möglichen ist bereits heute problemlos. War das ein unbeabsichtigtes Outing? -- Perrak (Disk) 22:56, 18. Mai 2022 (CEST)
Wenn man das je reformieren würde, der BR dabei aber grundsätzlich in der bestehenden Form erhalten werden würde, dann durch zweifache, kumulative Mehrheitsfindung: 1. nach Zahl der Bundesländer (ungewichtet) und 2. nach durch diese repräsentierte Bevölkerung / Wahlberechtigte. Viele Grüße! GS63 (Diskussion) 00:36, 16. Mai 2022 (CEST)

Bevölkerungszahlen von Ende 2017, verfügbar von Ende 2020; Meeresspiegelanstieg mit Ende Norddeutschlands in Verfassung nicht vorbereitet.

Bevölkerungszahlen von Ende 2017 in Tabelle, verfügbar in Quelle sind Daten von Ende 2020

83.155.031 Einwohner zum 31.12.2020

Und damit etwa 450.000 mehr.

Einige Bundesländer nähern sich hier den kritischen Marken von 2 Millionen und 3 Millionen von unten wie oben.

Hamburg ist Aufstiegskandidat in diesem Jahrzehnt trotz langfristigen Untergang mit dem Meeresspiegelanstieg von einigen zehn Metern in den nächsten Jahrhunderten. Das 2 Grad Ziel bedeutet plus 25 bis 35 Meter im Gleichgewichtszustand und damit den Untergang Norddeutschlands mit ein paar Inselchen. Deutschland hat langfristig mit 200 Jahren Industrialisierung und deren Verschmutzung 1/3 seines Territoriums an die spätere Überflutung übergeben. Da helfen ein paar Deichbauten nur für ein paar Jahrzehnte.

Langfristig wird Deutschland nur noch 12 Bundesländer höchstens benötigen, da auch Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen vom Untergang betroffen sind. Berlin und Brandenburg wären die nächsten Kandidaten des Untergangs mit Richtung 2,5 Grad Anstieg.

Thüringen und Sachsen-Anhalt sind Abstiegskandidaten mit drohender Schrumpfung unter 2 Millionen. Mit dem Umzug der Norddeutschen in den höheren Süden, besonders ab dem Jahr 2100 folgend, ist das natürlich nur Temporär.

Fazit: Auf solche Ereignisse wie den Meeresspiegelanstieg ist Deutschland in der Verfassung mit seinen Millionengrenzen nicht vorbereitet, obwohl die Emissionen schon lange da sind und Klimaschutzverträge dazu schon lange unterschrieben wurden. (nicht signierter Beitrag von 2A02:810B:C940:4798:D891:2B21:31A7:BD7 (Diskussion) 11:24, 17. Mai 2022 (CEST))

Nächste Landtagswahl

@Sänger: Dein Hinweis zum Revert meiner Änderung für die voraussichtlichen Landtagswahltermine in 2027 für NRW und SH ist natürlich völlig richtig ("wird aber erst wirksam, wenn die Koalitionsverhandlungen durch sind und es neue Regierungen gibt"). Faktisch ist die "nächste" Landtagswahl aber auch nicht mehr in 2022. Also würde ich deiner Schlussfolgerung "aktuell ist es noch so wie vorher" widersprechen. Und da die beiden Lemma zu den nächsten Wahlen ja bereits existieren und dort auch mit aller gebührenden Vorsichtig auf den voraussichtlichen Termin im Frühjahr 2027 hingewiesen wird, ist meine Änderung meiner Ansicht nach besser als dieses Jahr fälschlich noch Wahlen in SH und NRW vorauszusagen oder die Stelle einfach leer zu lassen. Grüße --Aeroid (Diskussion) 14:39, 28. Mai 2022 (CEST)

Bei Deiner Änderung passte Sitzverteilung nicht mit Link überein, die Sitzverteilung ergibt sich noch aus den letzten Wahlen. Erst dann, wenn es auch eine neue Regierungskoalition gibt, und somit auch die Sitzverteilung eine andere wird, kann sich das auf die diesjährigen Wahlen beziehen.
Da ist also aktuell nichts falsch. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 14:49, 28. Mai 2022 (CEST)
@Sänger: Meine Änderung betraf allein die Spalte "Nächste Landtagswahl", nicht die Koalitionsparteien. Eine Regierungsbildung dauert nun mal. Das ist doch total normal. Auch wenn die Wahl der Ministerpräsidenten durch die beiden Landesparlamente noch aussteht und sich dann die Parteizuordnung der Sitze ändert, ändert das nichts daran, dass die nächsten Landtagswahlen nunmal nicht mehr in 2022 statt finden. Grüße --Aeroid (Diskussion) 15:00, 28. Mai 2022 (CEST)
Das ist die Wahl, bei der die aktuell angegebenen Sitze geändert werden, zumindest verstehe ich das im Zusammenhang dieser Tabelle so. Solange die Sitze, sprich die Regierungsparteien, in der Tabelle noch die alten sind, gehört da die für die Daten in dieser Tabelle korrekte nächste Landtagswahl rein, und das ist nun mal die, die gerade stattgefunden hat, aber noch kein tabellenwirksames Ergebnis hat. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:05, 28. Mai 2022 (CEST)
@Sänger: Wenn du eine Referenz/Konsistenz zwischen Parteizurodnung und der letzten Regierungsbildung herstellen willst, dann füge doch einfach eine Spalte "Letzten Regierungsbildung" ein. Mit der nächsten Landtagswahl hat das nur entfernt was zu tun. --Aeroid (Diskussion) 15:04, 28. Mai 2022 (CEST)
Im Kontext dieser Tabelle bedeutet es aber genau das, das ist keine absolute Angabe, sondern eine in dieser Tabelle passende Angabe. Wenn das mit der nächsten Landtagswahl absolut, und vom Tabelleninhalt und -zweck unabhängig gehandhabt werden soll, dann wäre eine entsprechende Fußnote für diese vom sonstigen Inhalt abweichende Darstellung sinnvoll. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:07, 28. Mai 2022 (CEST)
@Sänger: Was hälst du von der Änderung der Spaltenüberschrift auf nächste Regierungsbildung Fußnote: voraussichtlich, in Folge einer Landtagswahl? Was wäre im Sinne des BR auch viel relevanter, da Landtagswahlen nur mittelbaren Einfluss haben. Die Wahl des Ministerpräsidenten ist auch der Stichtag an dem sich die Sitzverhältnisse im BR ändern. Vorher bleibt es bei der geschäftführenden Alt-Regierung. Dann stimmt 2022 wieder.--Aeroid (Diskussion) 15:24, 28. Mai 2022 (CEST)
Genau so lese ich das aktuell sowieso, zumindest im Kontext genau dieser Tabelle. Da geht es nun mal genau um die Zusammensetzung des aktuellen BR (ich muss dabei immer zuerst an Betriebsrat denken ;), und in der Spalte steht dann, durch welches Ereignis die nächste Änderung an der Sitzverteilung stattfinden wird. Das ist für mich selbsterklärend, es geht da in dem eindeutigen Kontext eben nicht um irgendwelche absoluten Daten, sondern um die relevanten Daten.
Nächste Regierungsbildung hielte ich auch für eher falsch, die kann auch ohne Landtagswahlen stattfinden, durch Koalitionswechsel ohne Neuwahlen. Wenn schon unbedingt was noch OMA-tauglicher geändert werden muss, was ich persönlich nicht für notwendig erachte, dann eher schlicht Nächste erwartete Änderung oder so. Aber wie gesagt, ich sehe da keinen Handlungsbedarf. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:32, 28. Mai 2022 (CEST)
"OMA-tauglicher" hin oder her, du hast mir auf die Finger gehauen, weil du die Überrschrift nun mal anders interpretierst als ich. Anyways: "kann auch ohne Landtagswahlen stattfinden, durch Koalitionswechsel ohne Neuwahlen", genau dann ist nämlich die Regierungsbildung deutlich als der Änderungstermin hervorgehoben. Ich hab das mal in den Text darunter schon mal hinzugefügt. --Aeroid (Diskussion) 15:47, 28. Mai 2022 (CEST)
Ja, richtig, aber in der Spalte steht nun mal der üblicherweise zu erwartende nächste ungefähre Änderungstermin, eben die Nächste Landtagswahl (was ja auch schon eine Verkürzung ist, hier in Bremen haben wir keinen Landtag sondern eine Bürgerschaft), da kommt es auf ein paar Wochen imho nicht an. Ich finde Deine letzte Änderung nicht so schön, dann müsste imho unten nicht nur eine Jahreszahl drinstehen, sondern schon im Text hinter der Pipe was mit Wahlen. Mit der alten Spaltenbezeichnung, gerne auch mit einer Ergänzung der Fußnote 1., war das für mich deutlicher, und somit mehr WP:OMA entsprechend. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 16:16, 28. Mai 2022 (CEST)

Regierungsmehrheit im Bundesrat

Wann hatte denn die Bundesregierung zum letzten Mal eine Mehrheit im Bundesrat? Ich finde, diese Information sollte in diesem „exzellenten“ Artikel nicht fehlen (noch besser wäre eine tabellarische Auflistung der Mehrheits- und Minderheitsphasen seit 1949). Ich vermute, es war zuletzt die schwarz-gelbe Bundesregierung vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2010, aber ich habe es noch nicht nachgeprüft.--2A02:908:610:BA40:F041:814F:4281:A9F6 18:46, 22. Jun. 2022 (CEST)

Das lässt sich nicht so einfach sagen, weil die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat durch die unterschiedlichen Koalitionsformen völlig undurchsichtlich und nicht objektiv einzuordnen sind. --Mirmok12 (Diskussion) 18:55, 22. Jun. 2022 (CEST)
Ich habe es nachgeprüft, es war tatsachlich vor der NRW-Wahl 2010. Auch die beiden Großen Koalitionen nach 2013 hatten dort keine Mehrheit mehr, am nächsten kamen sie dieser mit 31 Stimmen nach der Sachsen-Wahl 2014 ([1]), bevor es kurz darauf mit der rot-rot-grünen Regierung in Thüringen wieder nach unten ging.
In der Einleitung heißt es ja: Nur noch selten haben die Parteien, die im Bundestag eine Koalition bilden und die Bundesregierung stellen, gemeinsam auch eine Mehrheit im Bundesrat. Dies war eben 2010 zum letzten Mal der Fall, genauer vor Amtsantritt des Kabinett Kraft I am 15. Juli 2010. Die unterschiedlichen Koalitionsformen aus SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und Linke/PDS gab es schon lange, spätestens seit den 1990er-Jahren (und in der Anfangszeit der Bundesrepublik auch). Und doch war bis mindestens 2010 die Frage nach der Regierungsmehrheit im Bundesrat im Vorfeld von Landtagswahlen und auch bei Regierungsumbildungen innerhalb der Wahlperiode politisch immer sehr bedeutungsvoll.--2A02:908:610:BA40:F041:814F:4281:A9F6 19:12, 22. Jun. 2022 (CEST) Siehe auch Landtagswahl in Hessen 1999#Über Hessen hinaus und Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2010#Ausgangssituation.--2A02:908:610:BA40:F041:814F:4281:A9F6 19:34, 22. Jun. 2022 (CEST)
Du kannst das von mir aus gerne ergänzen. --Mirmok12 (Diskussion) 19:35, 22. Jun. 2022 (CEST)
Ich nehme an, am sinnvollsten unter Stellung des Bundesrats. Ich kann das nicht, da der Artikel einen Seitenschutz hat. Mir ist aufgefallen, dass in diesem Kapitel auch ein Vergleich mit der Cohabitation fehlt, der im englischsprachigen Artikel zum Bundesrat enthalten ist – zumindest für die Zeiten, in denen politische Lagerregierungen im Bund und in den Ländern noch die Regel waren (also bis mindestens 2005).-2A02:908:610:BA40:F041:814F:4281:A9F6 19:58, 22. Jun. 2022 (CEST)