Diskussion:Kuhberg (Stützengrün)

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Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. Juni 2022 um 21:24 Uhr durch imported>Bernd Bergmann(50798) (→‎„Sächsisches Staatsarchiv, GB AG Schwarzenberg Nr. 260, Bl. 298“ als Nachweis?: aw).
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Verbretterung

Könnte man nicht besser schreiben "mit einem hölzernen Vorbau auf der Westseite" anstatt "der auf der Westseite verbrettert ist"? Das würde besser klingen, denke ich. --Bernd Bergmann (Diskussion) 20:24, 27. Nov. 2015 (CET)

Danke. Diesen Hinweis griff ich auf und bereinigte auch Wiederholungen von "gemauert".--Klaaschwotzer (Diskussion) 20:38, 27. Nov. 2015 (CET)

Sächsisches Staatsarchiv, GB AG Schwarzenberg Nr. 260, Bl. 298“ als Nachweis?

Die Änderung vom 13. Juni 2022 gibt Anlaß zur Prüfung des Geänderten. Der nachstehende Text sowie seine beiden Nachweise wären wohl zutreffend:

Der Kuhberg wird schon 1563 als Kuebergk im Vertrag zwischen den Erben Balthasar Friedrich Edler von der Planitz‘ und Kurfürst August von Sachsen erwähnt, durch den große Wälder im westlichen Erzgebirge und im Vogtland und die Dörfer Schnarrtanne, Schönheide, Stützengrün und Neustädtel an den Kurfürsten verkauft wurden.[1] Im Protokoll vom 17. Juni 1563 über die Besichtigung der Vertragsgegenstände, die der Kurfürst durch Amtmann Hans Todt vom Amt Schwarzenberg veranlasst hatte, wird der Berg als Kuhebergk bezeichnet.[2]

Der Nachweis mit „Sächsisches Staatsarchiv, GB AG Schwarzenberg Nr. 260, Bl. 298“ dürfte problematisch sein angesichts dieser Wikipedia-Regelung: Wikipedia-Artikel sollten auf Informationen aus Sekundärliteratur beruhen. Da die Quellensammlung von Gottfried August Arndt eine solche Sekundärliteratur darstellen dürfte und zudem noch 237 Jahre nach ihrer Publikation online auffindbar ist, sollte ihr gegenüber einem Verweis auf eine im sächsischen Landesarchiv schlummernde Archivalie der Vorzug gegeben werden. Dies stelle ich zur Diskussion, in die auch einbezogen werden könnte, ob die Arndtsche Abschrift von Vertrag und seinem Anhang (Beylage) ein „veralteter Forschungsstand“ - so das Argument für die Änderung im Artikel - sein kann, weil Arndt Vertrag und Anhang möglicherweise nicht korrekt abgeschrieben hatte. --Klaaschwotzer (Diskussion) 12:08, 14. Jun. 2022 (CEST)

Es ist eine Soll-Bestimmung. Wenn es also keine Sekundärliteratur gibt, die einen bestimmten Fakt belegt, kann auch Primärliteratur als Beleg angegeben werden. --Bernd Bergmann (Diskussion) 23:24, 22. Jun. 2022 (CEST)
  1. Gottfried August Arndt: Archiv der Sächsischen Geschichte, 2. Teil, Leipzig 1785, S. 375 (Digitalisat)
  2. Gottfried August Arndt: Archiv der Sächsischen Geschichte, 2. Teil, Leipzig 1785, S. 386 (Digitalisat)