Self-defence

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Als self defence (englisch ‚Selbstverteidigung‘) bezeichnet man im Strafrecht von England und Wales eine defence (Verteidigungseinrede). Sie war ursprünglich nicht gesetzlich geregelt, sondern existierte nur als common law. Nach s. 3 (1) Criminal Law Act 1967 darf eine Person „in dem Maße Gewalt anwenden, wie es in einer bestimmten Situation als vernünftig erscheint, um eine Straftat abzuwehren […]“.[1] Da dies nicht die Fälle erfasst, in denen ein actus reus oder mens rea nicht vorliegt, kommt für diese Konstellationen die self defence aus common law zum Zuge.[2]

Literatur

  • Volker Helmert: Der Straftatbegriff in Europa. Duncker & Humblot, Berlin 2011, B. Der Straftatbegriff in England, S. 122–123.

Einzelnachweise

  1. Volker Helmert: Der Straftatbegriff in Europa. Duncker & Humblot, Berlin 2011, S. 122.
  2. Volker Helmert: Der Straftatbegriff in Europa. Duncker & Humblot, Berlin 2011, S. 120–122.