Diskussion:Client-Side-Scanning

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Fehler im Artikel

Folgende Fehler sind mir nach ausführlicher Prüfung im Artikel aufgefallen und wurden im Artikel zudem nicht ausreichend belegt:

  1. Client-Side-Scanning wird mit CSS abgekürzt. Das ist falsch. Ist gibt keine technische Dokumentation für ein solches Verfahren und keinerlei Hinweise oder Quellen, welche eine Nutzung des Kürzels CSS für Client-Side-Scanning belegen.
  2. Client-Side-Scanning ist keine Technologie der Telekommunikationsüberwachung. Dem Artikel fehlen zudem Belege und Quellen dazu, was Client-Side-Scanning ist und wie Client-Side-Scanning funktioniert. Client-Side-Scanning ist eine technische Verfahrensweise, welche mit verschiedenen Technologien genutzt werden kann und wird generell in Sicherheitssoftware, wie zum Beispiel bei Antivirenprogrammen genutzt. Quelle: [1]
  3. Chatkontrolle ist ein vages politisches Diskussionsthema, welches sich nicht explizit auf Client-Side-Scanning, sondern auf alle geeigneten technischen Möglichkeiten zur Kontrolle und Überprüfung von Inhalten (wie Texten und Dateien) in Chats bezieht, welche von Nutzern gepostet werden. Client-Side-Scanning wird nicht als Chatkontrolle bezeichnet oder damit gleichgesetzt.
  4. Der Entwurf der Europäischen Kommission verpflichtet die Betreiber von Chat-Diensten nicht nur "zum Scannen auf Kinderpornografie". Der im Artikel verlinkte Text belegt, dass auch "Aufforderungen an Kinder zu illegalen sexuellen Handlungen" ("as well as solicitation of children, regardless of the technology used in the online exchanges") Ziel des Entwurfes sind. Solche Inhalte lassen sich nicht mit einem Verfahren wie Client-Side-Scanning oder Hashabgleich endecken, daher ist dieser Abschnitt irreführend.

(nicht signierter Beitrag von Misterjupiter (Diskussion | Beiträge) 12:14:44, 20. Mai 2022)

Ich war mal so frei Nachzusignieren, den obigen Link zu reparieren und aus den Spiegelpunkten eine Nummerierung zu machen, da das das Antworten vereinfacht.
  1. CSS als Abkürzung für Client-Side-Scanning wird sowohl von der als Beleg 1 angeführten Netzpolitik-Artikel als auch schon in der dort genannten Studie verwendet.
  2. Es stimmt, dass in Antivierussoftware Technik wie CSS verwendet wird. Darum sollte das hier tatsächlich noch erwähnt werden. Sogesehen müsste die Einleitung umformuliert werden was CSS ist und wo (Virusscanner, Überwachung) das eingesetzt wird.
  3. Chatkontrolle wird teilweise synonym zu CSS verwendet, etwa vom Chaos Computer Club wie im Beleg 7. Es mag sein, dass sich das, was unter diesem Schlagwort gemeint ist, sich auch anders umsetzen ließe, aber meist ist damit wohl eben CSS gemeint. Aber es stimmt wohl, dass man das klarer formulieren sollte.
  4. Die Betonung liegt hier bei "nicht nur". Der Entwurf mag auch andere Aspekte zum Schutz von Kindern behandeln, das Scanen nach Kinderpornographie ist aber eben ein Teil der sich mit CSS umsetzen ließe.
Ich versuch die kommenden Tage mal die Einleitung umzuformulieren.--Naronnas (Diskussion) 00:47, 21. Mai 2022 (CEST)
Zu 1.: korrekt, innerhalb besagter Studie kürzen die Autoren den Begriff mit CSS ab. Das belegt aber noch lange nicht eine allgemein gebräuchliche Nutzung dieses Kürzels außerhalb dieser Studie, solange man nur eine einzige weitere Quelle dafür finden kann.
Zu 2.: da die Technologie aus der Sicherheitstechnologie stammt und dort die größte Verbreitung hat, sollte zumindest auch die Kategorie des Beitrags dementsprechend geändert werden. Client-Side-Scanning ist nichts, was ausschließlich in den Bereich Überwachung gehört. Es wird lediglich sekundär dafür genutzt.
Zu 3.: ⁣ wäre es nicht sinnvoller die Themen korrekt zu trennen und einen eigenen Beitrag für Chatkontrolle zu erstellen? Client-Side-Scanning ist eine Technologie. Chatkontrolle nicht. Das Thema Chatkontrolle verdient einen eigenständigen Artikel.
Zu 4.: "Scannen auf Kinderpornografie" steht so wörtlich nicht in dem Entwurf. Was dort genau wörtlich steht und welche der dort genannten Maßnahmen technisch wie gelöst werden können ist relevant. --Misterjupiter (Diskussion) 11:45, 27. Mai 2022 (CEST)
  1. Das ist ein Induktionsproblem. Es gibt Texte wie Netzpolitike.org, die diese Abkürzung so verwendet. Die Frage ist wieviele dazu nötig wären das als "gebräuchliches" Kürzel zu bezeichnen. Hier aber noch ein paar andere Stellen die das so nennen (ggf teilweise gegenseitig aufeinander aufbauend): [2] [3] [4] [5] [6]
  2. Man kann gerne zusätzliche Kategorien einfügen, die frage ist nur welche? Also spontan wären da nur Kategorie:Sicherheitssoftware, was grob passen würde
  3. Ja es wäre wohl sinnvoll einiges abzutrennen, leider sind hier im Artikel auch einiges an Newstickeritis Entwurfs der Europäischen Kommision gelandet. Spätestens wenn daraus tatsächlich Recht/Gesetzte werden sollte, kann man das aber sicher auch gut abtrennen.
  4. Im Bericht steht "the term ‘child sexual abuse material’ should for the purpose of this Regulation be defined as referring to any type of material constituting child pornography or..." und an vielen Stellen dann sowas wie "detection orders concerning the dissemination of known child sexual abuse material" oder "detect the dissemination of child sexual abuse material", was sich schlicht mit "Scan nach Kinderpronografie" aus dem formaljuristischen Englisch übersetzen lässt.
--Naronnas (Diskussion) 23:04, 1. Jun. 2022 (CEST)
Zu 1. - 3.: Hier stimme ich dir zu.
Zu 4.: Bei "the term ‘child sexual abuse material’ should for the purpose of this Regulation be defined as referring to any type of material constituting child pornography or.." hast somit "any type" als auch alles nach "or" schlicht ignoriert. Ebenso den nachfolgenden Paragraphen 12 des Entwurfes: "The term ‘online child sexual abuse’ should cover not only the dissemination of material previously detected and confirmed as constituting child sexual abuse material (‘known’ material), but also of material not previously detected that is likely to constitute child sexual abuse material but that has not yet been confirmed as such (‘new’ material), as well as activities constituting the solicitation of children (‘grooming’)." Es geht somit nicht ausschließlich um das Scannen auf Kinderpornografie, sondern generell um den Schutz von Kindern vor solcher oder durch Missbrauch ("abuse") und Cyber-Grooming. Dabei wird explizit nicht benannt, welche technischen Maßnahmen (wie etwa Scannen mittels Client-Side-Scanning) zum Einsatz kommen sollen. Diese werden explizit ausgeklammert und der Verantwortung der jeweiligen Anbieter eines Dienstes überlassen. --2A02:590:201:8801:BC43:3D4B:DB50:B4DB 09:20, 23. Jun. 2022 (CEST)
Nachtrag: Ich habe jetzt mal Kategorie:IT-Sicherheit eingefügt.--Naronnas (Diskussion) 23:06, 8. Jun. 2022 (CEST)

Chatkontrolle Chatcontrol Berlin Innenministerium 2022-06-08 01.jpg

Chatkontrolle Chatcontrol Berlin Innenministerium 2022-06-08 01.jpg

8. Juni Protest gegen die Chatkontrolle vor dem Bundesinnenministerium. --C.Suthorn (Diskussion) 18:28, 8. Jun. 2022 (CEST)