Kollege

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Ein Kollege (lateinisch collega „Amtsgenosse“, „Standesgenosse“; daher veraltet auch „Kollega“) ist im deutschen Sprachgebrauch die Bezeichnung, die sich Mitarbeiter desselben Unternehmens oder derselben Institution untereinander geben.

Allgemeines

Im schweizerischen Deutsch[1] sowie teilweise im süddeutschen Bereich und im Ruhrgebiet wird das Wort Kollege auch im Sinne von Freund des Hochdeutschen verwendet (auch im Portugiesischen, Spanischen, Italienischen und Polnischen). Der Arbeitskollege oder Berufsgenosse sind im Deutschen die sonst typischen Komposita, die sich auf Kollege/Kollegin beziehen.[2]

Geschichte

Die ursprüngliche Verwendung des Begriffs lässt sich in die Epoche der römischen Republik zurückverfolgen, in der eine verbindliche Doppelbesetzung (Kollegialität) von Oberämtern (lateinisch magistratus) zur Verhinderung von Machtkonzentration und zur gegenseitigen Kontrolle vorgesehen war.[3] Das ist noch heute im Kollegialorgan wiederzuerkennen.

Früher wurde das Wort fast ausschließlich im Hochschulwesen verwendet – einerseits zwischen Hochschullehrern, andererseits auch gegenüber und zwischen Studenten. Es kommt vom „Collegium“, dem gemeinschaftlichen Aufbau einer Körperschaft. Die Teilhabe am Lehrkörper (Kollegium oder Kolleg) einer Hochschule oder eines Teiles von ihr wurde als Kollegiat bezeichnet.

Heutige Verwendung

Das Wort Kollege hat sich heute auch in vielen anderen Bereichen eingebürgert – von den Kollegen in Verwaltung und Produktion (Mitarbeiter) über Mitschüler bis in das Arbeitermilieu. Der Begriff ist heute auch noch sehr gebräuchlich bei einigen Berufsständen, insbesondere zwischen Ärzten und Medizinstudenten sowie unter Rechtsanwälten. Andere Studenten sprechen heute nur noch selten ihre Kommilitonen mit „Kollege“ bzw. „Kollegin“ an.

Bis zur Orthographischen Konferenz von 1901 war auch die Schreibweise College üblich.[4] Diese Schreibweise ist heute vor allem im Namen von Anwaltskanzleien (z. B. Mustermann & Collegen) anzutreffen, wodurch Altehrwürdigkeit und Tradition suggeriert werden soll.

Bedeutungsähnliche Begriffe

Weblinks

Wiktionary: Kollege – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Hans Bickel, Christoph Landolt: Schweizerhochdeutsch. Wörterbuch der Standardsprache in der deutschen Schweiz. Hrsg. vom Schweizerischen Verein für die deutsche Sprache. 2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2018, ISBN 978-3-411-70418-7, S. 51; Hans-Peter Schifferle: Helvetische Beziehungen? Gschpäändli, Koleege, Fründ. In: Angelika Linke, Juliane Schröter: Sprache und Beziehung. Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2017, S. 183–206.
  2. Ursula Hermann: Knaurs etymologisches Lexikon. 1983, S. 259.
  3. Susanne Hähnchen, Rechtsgeschichte, 4. Auflage, 2012, Rz. 78
  4. College. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 2: Biermörder–D – (II). S. Hirzel, Leipzig 1860, Sp. 630 (woerterbuchnetz.de).