Aufsicht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. Juni 2022 um 22:04 Uhr durch imported>Alfrejg(2613170) (Pipelink aufgelöst).
Aufsicht steht für:
- eine Perspektive bei Kameras, siehe Kameraperspektive #Aufsicht
- die Kontrolle von Behörden über ihre nachgeordneten Dienststellen, siehe Fachaufsicht
- speziell die Kontrolle von Behörden über das rechtskonforme Walten ihrer Dienststellen, siehe Rechtsaufsicht
- im deutschen Recht die Aufsicht der Länder über die Kommunen, siehe Kommunalaufsicht
- die Pflicht der Erziehungsberechtigten zur allgemeinen Achtnahme auf ihr Mündel, siehe Sorgerecht (international)
- die Pflicht der für Minderjährige Verantwortlichen zur konkreten Achtnahme auf diese, siehe Aufsichtsperson (Erziehung)
- die Kontrolle der staatlichen Bildungsbehörden über die Schulen, siehe Schulaufsicht
- die berufliche Kontrolle der staatlich Bediensteten (Beamten), siehe Dienstaufsicht
- die Dienstpflicht von Lehrern zur Aufsicht über Schüler, siehe Aufsicht (Schulrecht)
- diverse Kontrollfunktionen im Eisenbahnwesen, siehe Zugaufsicht
- die behördliche Kontrolle der Tätigkeiten einer Stiftung, siehe Stiftungsaufsicht
Siehe auch:
- Aufsichtspflichtverletzung (BGB)
- Aufsichtsperson (Arbeitssicherheit)
- Aufsichtsrat
- Sorgerecht (international)
Wiktionary: Aufsicht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
__DISAMBIG__