Diskussion:Werk (Urheberrecht)

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Ist eigentlich eine Speise ein Werk im Sinne des Urheberrechts? Ich meine jetzt hier eine überdurchschnittliche kulinarische Schöpfung eines Kochs (z. B. in seinem eigenen Restaurant), welche er auch größtenteils selber kocht bzw. er ist an der Schöpfung (als Umsetzung seiner Idee) führend beteiligt. Nach meinem Verständnis ist da kein Unterschied zu einem Gebäude (einem Werk der Architektur) zu sehen, welches ja auch durch das Urheberrecht geschützt ist (siehe auch hier: [1]). Ein Unterschied ist mit Sicherheit, dass das Werk alsbald nach der Herstellung vernichtet wird und dass wiederholt mehrere Exemplare hergestellt werden. Insofern ist mir der rechtliche Status nicht ganz klar. Vergleichbar wäre die Situation mit mehreren identischen Skulpturen die von einem Künstler in Handarbeit und nach eigenen Ideen geschaffen wurden. Kann das jemand aufhellen oder mir zumindest Literaturhinweise geben? Mich interessiert das Thema Urheberrecht sehr und ich würde den Artikel auch selber ergänzen, wenn ich mehr darüber wüsste. Danke! --subsonic68 15:13, 23. Jan 2006 (CET)

Informationen zu Werk

Benutzer:Kath Erich/Baustelle2/Urheberrechtsgesetz im engeren Sinn --Kath Erich 09:43, 15. Okt. 2008 (CEST)--Kath Erich 09:14, 8. Nov. 2008 (CET)

Nachtrag: Mein Anliegen und die Zielsetzung für meinen Artikel habe ich in Benutzer:Kath Erich/Baustelle2 "Begriffsdefinition und Einleitung" beschrieben. Vielleicht könnten wir uns ergänzen. Du bist eher "deutschlastig" und ich "österreichlastik". --Kath Erich 09:55, 15. Okt. 2008 (CEST)
Link deaktiviert. Gültiger Link: Benutzer:Kath Erich/Baustelle2--Kath Erich 09:14, 8. Nov. 2008 (CET)

Textbaustein Überarbeiten. Begründung

  1. "Als Werke werden im Urheberrecht Schöpfungen von Urhebern bezeichnet, die durch das Urheberrecht geschützt werden. Ein geschütztes Werk entsteht durch den Vorgang, in dem der Urheber des Werkes eine Idee umsetzt und ihr eine wahrnehmbare Form gibt.
  • Begriffsverwirrung:
  • Eine Schöpfung wird zum Werk, wenn sie den im Urheberrechtsgesetz aufgestellten Kriterien entspricht. Zugleich damit wird sein Schöpfer zum Urheber.
  • Nicht der Urheber eines Werkes, sondern der Schöpfer eines Werkes setzt demnach die Idee um. Welche? Irgendeine? Und wie setzt er sie um? NN hat die Idee, sich an der Demonstration gegen Atomkraftwerke zu beteiligen. Ist diese Beteiligung ein Werk? Und ist dann dieses Werk ein Werk der Literatur, Wissenschaft und Kunst? (Vgl. Satz 2) Wenn er sich beteiligt, macht er doch das in einer wahrnehmbaren Form!
  • Bitte exakt und nach den Grundsätzen der Logik formulieren!
  1. "Nach § 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sind das Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Der historische Werkbegriff des § 1 UrhG prägt zwar nach wie vor das Urheberrecht, ist aber nicht abschließend zu verstehen."
  • Auch hier wird der Begriff "Werk" durch den Begriff "Werk" ersetzt.
  • Es stimmt nicht, dass § 1 UrhG "Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst" als Werke bezeichnet. Er sagt bloß aus, dass die Urheber dieser Werke den Schutz des Gesetzes genießen.
  • Satz 3 geht zwar auf die Legaldefinition von Werk ein, aber in seiner Gesamtheit ist die Formulierung nicht befriedigend und für jemanden, der sich orientieren will, verwirrend (Omaprinzip!).
  1. Die folgenden Sätze sind eine nähere Erklärung der Legaldefinition, stehen aber zusammenhanglos untereinander. Hier fehlt es an einer für das Verständnis förderlichen, ja notwendigen strukturellen Gliederung des Artikels, wobei der Satz "Zusätzlich wird noch gefordert, dass es sich um eine individuelle Schöpfung handelt, dass die Schöpfung also auf einer bewussten Entscheidung des Urhebers innerhalb eines Gestaltungsspielraumes beruht. Eine lediglich statistische Einmaligkeit reicht also nicht aus." erheblichen Erklärungsbedarf aufweist.
  2. Was beinhaltet der Begriff einer erforderlichen Gestaltungs- oder Schöpfungshöhe? Wer diskutiert ihn und wer lehnt ihn als Kriterium ab? Welches Kriterium ist hier gemeint? Zugegeben, es ist ein Link zum Artikel Schöpfungshöhe vorhanden.
  3. Was ist die kleine Münze? Nur eine künstlerisch weniger wertvolle Schöpfung? Kann man nicht auch in anderen Bereichen, z.B. im literarischen, von einer "Kleinen Münze" sprechen? Und was bedeutet die Wortfolge weniger wertvolle Schöpfung? Bezieht sie sich auf die qualitativen oder ästhetischen Anforderungen oder worauf sonst? Der beigefügte Link entbindet den Artikelverfasser m. E. nicht von der Verpflichtung, das im Artikel Gesagte klar und richtig zu formulieren.--Kath Erich 05:36, 16. Feb. 2009 (CET)


Zitat Bundesgerichtshof

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Werksbegriff ist falsch zitiert. Die angegebene Fundstelle (Fußnote 3) enthält nicht die dargestellte Textpassage. Das muss dringend weg. (nicht signierter Beitrag von 193.27.50.107 (Diskussion) 14:31, 23. Sep. 2014 (CEST))

Danke für den Hinweis, ich habe es sofort auskommentiert. Da muss man nochmal näher schauen, ob es sich um eine Verwechslung der Fundstelle handelt, oder das Zitat ganz falsch ist. Grüße --h-stt !? 16:23, 24. Sep. 2014 (CEST)

Schimpansen

Der Satz "Das abgebildete Schimpansengemälde wirft allerdings die Frage auf, ob ein anonym publiziertes Bild nicht als abstraktes Kunstwerk auch von sachkundigen Betrachtern anerkannt würde." ist für mich völlig unverständlich. Ich erahne, dass es darum gehen könnte, dass ein Außenstehender das Schimpansengemälde eventuell nicht als solches erkenne würde und ihm durch reines Betrachten eine Schöpfungshöhe zugesetehen würde. Aber das ist nur geraten. Kennt jemand einen Beleg, dass dieser Umstand relevant für die Betrachtung der Schöpfungshöhe ist? Sonst würde ich den Satz entfernen. --Wprimer (Diskussion) 13:13, 8. Aug. 2015 (CEST)