Moderator der Kurie

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Moderator der Kurie ist ein kirchliches Amt in einem römisch-katholischen Diözesanverwaltung.

Ein Diözesanbischof soll, wenn es angebracht ist, einen Moderator der Kurie ernennen, der die Arbeit der Generalvikare und Bischofsvikare abstimmen soll. Der Moderator muss Priester sein und soll die Verwaltungsgeschäfte unter Autorität des Bischofs koordinieren. Wenn nicht dagegen spricht, soll einer der Generalvikare oder der Generalvikar, das Amt übernehmen. Seine Aufgaben ähneln den eines CEOs in einem Unternehmen.[1]

Das Amt wurde erstmals im CIC 1983 erwähnt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. CIC/1983 deutsch online. Abgerufen am 1. Juni 2022.