Energiestandard

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Bauthermografie: Passivhaus rechts im Vergleich zu einem Standardgebäude links
Bauthermografie: ungedämmte Außenwand

Der Energiestandard eines Gebäudes legt fest, wie hoch der Energiebedarf pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr sein darf.

Generell wird ein bestimmter Energiestandard durch bauliche Maßnahmen und Haustechnik erreicht. Das Nutzerverhalten hat keinen Einfluss auf den Standard, beeinflusst aber den tatsächlichen Verbrauch.

Gemäß Industrieausschuss des Europäischen Parlaments sollten alle Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2018 errichtet werden, ihren Energiebedarf vor Ort erzeugen.[1]

Standards

In der Bauwirtschaft gibt es eine Vielzahl von Energiestandards und Bezeichnungen. Diese sind teilweise durch Verordnungen und Normen festgelegt. Viele Standards sind inzwischen zertifiziert und/oder qualitätsgesichert.

Im deutschen Sprachraum ist die übliche Maßzahl des Energiebedarfs Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr [kWh/(m²·a)]. Der Energiebedarf kann umgerechnet werden in andere Größen: 1 kWh/(m²·a) entspricht 3,6 MJ/(m²·a) bzw. 0,114 W/m² bzw. 0,1 l/(m²·a) Heizöläquivalent. Daher stammt der Begriff „3-Liter-Haus“, was etwa 30 kWh/(m²·a) entspricht.

Dabei treten folgende Abgrenzungsschwierigkeiten auf. Je nachdem, was gemeint ist, unterscheiden sich die von einem Haus erfüllten Werte erheblich voneinander:

  • Art und Zweck der Energie sind zu bestimmen, z. B. Primärenergie, Nutzenergie, Endenergie, Heizwärme.
  • Die Art und Berechnung der Fläche ist näher zu bestimmen.

Deutschland

Deutschlands erstes energieautarkes Haus, das sogenannte Freiburger Solarhaus, wurde im November 2012 20 Jahre alt.[2]

Ein KfW-Effizienzhaus bezeichnet einen KfW-Förderbank (KfW)-Neubau- und Sanierungs-Standard. Entscheidet sich ein Bauherr bei seinem Neubau für die Umsetzung dieses KfW-Standards, kann er bestimmte Fördermaßnahmen der KfW erhalten.[3] Die Bundesregierung fördert die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau zum KfW-Effizienzhaus über die KfW-Förderbank. Gefördert wird mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen.

Das Gebäudeenergiegesetz GEG definiert das grundsätzliche Effizienzniveau. Bis zum November 2020 bestimmte die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Deutschland Vorgaben, anhand derer für jedes Bau- oder Sanierungsvorhaben der Transmissionswärmeverlust und der Jahresprimärenergiebedarf eines sogenannten Referenzhauses berechnet wird. Ein KfW-Effizienzhaus 100 darf daher höchstens so viel Primärenergie verbrauchen wie das Referenzhaus. Zusätzlich darf der Transmissionswärmeverlust höchstens bei 115 % liegen. Je kleiner die Zahl desto energiesparender ist das Haus. Den geringsten Energiebedarf hat das Effizienzhaus 40 Plus, dessen Primärenergiebedarf nur 40 % des Referenzhauses beträgt.[4]

Der Energiebedarf wird meist auf die Gebäudenutzfläche (AN nach GEG) oder die beheizte Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlVO) bezogen. Zu unterscheiden sind ferner der Heizwärmebedarf und der (vom Energieträger abhängige) Primärenergiebedarf.

Vergleich Energiebedarf und -verlust verschiedener Baustandards und Verordnungen (Neubau und Sanierungen)
(Stand: 2015)
Standard Heizwärmebedarf Qh Primärenergiebedarf QP Endenergie-bedarf Qe Transmissionswärmeverlust H'T
Vergleichswerte
Nicht saniertes Wohnhaus, Baujahr 1960–1980 300 kWh/(m²·a)
Durchschnitt Deutschland 2002[5] 160 kWh/(m²·a)
Wärmeschutzverordnungen
Wärmeschutzverordnung (WSVO 77) ≤ 250 kWh/(m²·a)
Wärmeschutzverordnung (WSVO 82) ≤ 150 kWh/(m²·a)
Wärmeschutzverordnung (WSVO 95) ≤ 100 kWh/(m²·a)
EnEV 2002
Niedrigenergiehaus ≤ 70 kWh/(m²·a)
EnEV 2004
KfW-60-Haus ≤ 60 kWh/(m²·a)
KfW-40-Haus ≤ 40 kWh/(m²·a)
EnEV 2007
KfW-Effizienzhaus 70 ≤ 60 kWh/(m²·a) 070 %
KfW-Effizienzhaus 55 ≤ 40 kWh/(m²·a) 055 %
EnEV 2009
KfW-Effizienzhaus 100 ≤ ?? kWh/(m²·a) 1 ≤ 100 %
KfW-Effizienzhaus 85 ≤ 55 kWh/(m²·a) 1 ≤ 85 % (ca. 50 kWh/(m²·a)) ≤ 100 %
KfW-Effizienzhaus 70 ≤ 45 kWh/(m²·a) 1 ≤ 70 % 085 % HT,Ref
KfW-Effizienzhaus 55 ≤ 35 kWh/(m²·a) 1 ≤ 55 % 070 % HT,Ref
KfW-Effizienzhaus 40 ≤ 25 kWh/(m²·a) 1 ≤ 40 % 055 % HT,Ref
EnEV 2014 mit Änderungen 2016
KfW-Effizienzhaus Denkmal ≤ ?? kWh/(m²·a) 1 ≤ 160 % 0175 % HT,Ref
KfW-Effizienzhaus 115 ≤ ?? kWh/(m²·a) 1 ≤ 115 % 0130 % HT,Ref
KfW-Effizienzhaus 100 ≤ ?? kWh/(m²·a) 1 ≤ 100 % 0115 % HT,Ref
KfW-Effizienzhaus 85 ≤ ?? kWh/(m²·a) 1 ≤ 85 % 0100 % HT,Ref
KfW-Effizienzhaus 70 ≤ 45 kWh/(m²·a) 1 ≤ 70 % 085 % HT,Ref
KfW-Effizienzhaus 55 ≤ 35 kWh/(m²·a) 1 ≤ 55 % 070 % HT,Ref
KfW-Effizienzhaus 40 (Plus) ≤ 25 kWh/(m²·a) 1 ≤ 40 % 055 % HT,Ref
Passivhaus (PHPP) ≤ 15 kWh/(m²·a) 1 ≤ 120 kWh/(m²·a) 2
Für das Passivhaus gelten folgende Abweichungen:
1 Der Jahres-Heizwärmebedarf wird nach dem LEG/PHI-Verfahren (PHPP) auf die tatsächliche beheizte Fläche (Energiebezugsfläche) bilanziert (statt Gebäudenutzfläche AN nach EnEV).
2 Der Jahres-Primärenergiebedarf wird nach dem PHPP berechnet und enthält die Bedarfe für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Haushaltsstrom. Der Primärenergiebedarf nach EnEV hingegen enthält keinen Bedarf für Haushaltsstrom.

Seit dem 1. November 2020 gilt das GEG.[6] Ab dem 1. Mai 2014 galt die EnEV 2014. Zum 1. Januar 2016 wurden einige Änderungen der EnEV 2014 wirksam (EnEV 2014 mit Änderungen 2016). Der maximal zulässige Energieverbrauch für Neubauvorhaben ist mit der Novellierung der EnEV auf das Niveau eines KfW-70 Vorhaben (EnEV 2009) abgesenkt worden. Ob sich die Mehrkosten für Bauherrn binnen 10 Jahren amortisieren, ist umstritten.[7]

Österreich

Kategorien für den Energieausweis

In Österreich[8] sind die Energiestandards – konform mit der EU-Gebäuderichtlinie – nach ÖNORM H 5055 Energieausweis für Gebäude wie folgt geregelt:

Energieausweis-Kategorien A++ bis G, Heizwärmebedarf (HWB) von Gebäuden
HWB in kWh/(·a) Kategorie Heizöläquivalent in l/a
≤ 10 A++ Passivhaus 200–300(a)
≤ 15 A+ Niedrigstenergiehaus 400–700(a)
≤ 25 A
≤ 50 B Niedrigenergiehaus 1000–1500(a)
≤ 100 C Zielwert nach Bauvorschrift 2008 1500–2500(a)
≤ 150 D alte, unsanierte Gebäude > 3000(a)
≤ 200 E
≤ 250 F
> 250 G
(a) Bezogen auf ein Einfamilienhaus mit 150 m² und Vier-Personen-Haushalt (ohne Warmwasser)

Diese Bewertungsskala wird für jedes Haus individuell ermittelt und in den Energieausweis, der für jedes Gebäude Österreichs Pflicht ist (derzeit in Einführung: Baubewilligung für Errichtung oder bei Sanierung ab einer gewissen Grundfläche, für Förderungen usw.), eingetragen. Diese Bewertung ist zwar Ländersache, aber für Österreich weitgehend konform.

klimaaktiv Gebäudestandard

Logo klimaaktiv-Initiative des BMK

Neben den in ÖNORM H 5055 definierten Energiestandards gibt es den klimaaktiv Gebäudestandard. Er setzt auf dem PHPP-Standard des Passivhaus Instituts Darmstadt auf, geht aber über einen reinen Energiestandard hinaus.[9]

Schweizer Minergiestandard

Logo des Vereins und Standards Minergie

Neue und sanierte Bauten können nach dem Minergiestandard zertifiziert werden. Der Minergie-Standard ist insbesondere in der Schweiz verbreitet. Dieser schreibt je nach Nutzung des Baus maximale Energiekennzahlen vor. Als Energiebezugsfläche gilt die Bruttogeschossfläche.

Der Schweizer Minergie-P-Standard für Passivhäuser weicht leicht von den deutschen Anforderungen des Passivhauses ab.

Abgrenzung

Der Nullenergiehaus-Standard kommt im Jahresmittel ohne Netto-Energiebezug von außen aus. Die benötigte Energie wird am Haus selbst gewonnen. Dieser Standard sagt jedoch nichts über den Energiebedarf des Hauses selbst aus.

Einzelnachweise

  1. Industrieausschuss der EU 2009
  2. Wulf Rüskamp: Als Solar noch aufregend war. badische-zeitung.de, 5. November 2012; abgerufen am 30. September 2017.
  3. KfW Privatkundenbank – Bauen, Wohnen, Energie sparen
  4. Neubau: Was ist ein Effizienzhaus? In: kfw.de. Abgerufen am 7. November 2021.
  5. Die Energieeinsparverordnung 2014. (PDF) ina Planungsgesellschaft in Kooperation mit Technische Universität Darmstadt, abgerufen am 30. September 2018.
  6. BMI - Gebäudeenergiegesetz. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, abgerufen am 7. November 2021.
  7. Christoph Beecken, Stephan Schulze: Mehr Energie als Geld gespart. 1. November 2012, abgerufen am 30. September 2017 (Im Artikel wird auf zwei PDF-Anlagen verwiesen;: Kosten-Varianten: Mehraufwand und Amortisation und Investitions-Varianten: Anfangskosten und laufender Aufwand).
  8. Energie Tirol (Hrsg.): Energieausweis. Energiebilanz ziehen! Wie viel Heizenergie verbraucht ein Gebäude? Innsbruck 2009, S. 3, 5 (tirol.gv.at [PDF; abgerufen am 17. April 2017] Aktion Tirol A++ – Eine Initiative von Land Tirol und Energie Tirol).
  9. klimaaktiv Gebäudestandard. klimaaktiv.at