Basler Übereinkommen
Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung | |
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Kurztitel: | Basler Übereinkommen |
Titel (engl.): | Basel Convention on the Control of Transboundary Movements of Hazardous Wastes and Their Disposal
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Logo des Basler Übereinkommens | |
Datum: | 22. März 1989 |
Fundstelle: | treaties.un.org |
Vertragstyp: | Multinational |
Rechtsmaterie: | Abfallrecht |
Unterzeichnung: | 53[1][2] |
Ratifikation: | 189[1][2]
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Deutschland: | 21. April 1995 |
Österreich: | 12. Januar 1993 |
Schweiz: | 31. Januar 1990 |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung. |
Das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung vom 22. März 1989, auch bekannt als Basler Konvention (vollständiger Titel:
), ist ein internationales Umweltabkommen, das ein umweltgerechtes Abfallmanagement eingeführt hat und die Kontrolle der grenzüberschreitenden Transporte gefährlicher Abfälle wie beispielsweise gebrauchter Elektronik regelt.[3]
Teilnehmer und Inkrafttreten
In Kraft getreten ist die Vereinbarung am 5. Mai 1992. Die Schweiz ist seit dem 31. Januar 1990, Österreich seit dem 12. Januar 1993, Deutschland seit dem 20. Juli 1995 Vertragspartner. Die Europäische Union hat die Richtlinien in der EU-Abfallverbringungsverordnung für alle Mitgliedstaaten rechtsverbindlich umgesetzt (in Kraft getreten 1993, in Anwendung seit dem 6. Mai 1994, 2007 außer Kraft getreten). Sie wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (vom 14. Juni 2006) über die Verbringung von Abfällen ersetzt.[4] Nach einem Vorstoß Norwegens wurde sie 2019 bezüglich verschmutzter Kunststoffe verschärft. Ziel ist es, eine umweltgerechte Verarbeitung von gebrauchtem Plastik sicherzustellen, so dass dies weder mit Schädigung von Mensch und Umwelt verbrannt wird noch ins Meer gelangt.[5][3] In der EU trat die Überarbeitung mit dem Beschluss (EU) 2019/638 im April 2019 in Kraft.[6][7]
Die USA sind das einzige entwickelte Land, das eine Ratifizierung bislang verweigert hat, was von vielen Seiten wie Greenpeace und dem Basel Action Network in Seattle angeprangert wird, da die USA rund 80 Prozent ihres Elektronikschrotts exportieren.[8][3] Mittlerweile (Stand: Oktober 2021) hat das Übereinkommen 189 Vertragsparteien (188 Staaten sowie die Europäische Union).[1][2]
Die Afrikanische Union hat in den Neunzigerjahren als Erweiterung zum Basler Übereinkommen das Bamako-Übereinkommen ausgehandelt und in Kraft gesetzt.
Siehe auch
Literatur
- Martin Hicklin: Die Basler Konvention. Sonderabfälle und deren Beseitigung. In: Basler Stadtbuch. 1989, S. 128–130 (Online).
Weblinks
- Sekretariat der Basler Konvention (englisch)
- ECOLEX (Portal für Umweltrecht der FAO, IUCN und UNEP): Basel Convention, Vertragstext (englisch)
- Bundeskanzlei (Schweiz): Text des Übereinkommens, mit Historie (deutsch)
- Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
- Bundesamt für Umwelt: 20. Jahrestag der Unterzeichnung des Basler Übereinkommens, 17. November 2009
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Gesetzgebung zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung, mit Links
Einzelnachweise
- ↑ a b c Chapter XXVII, Environment, 3. Basel Convention on the Control of Transboundary Movements of Hazardous Wastes and their Disposal bei treaties.un.org, Status per 21. Oktober 2021.
- ↑ a b c Parties to the Basel Convention on the Control of Transboundary Movements of Hazardous Wastes and their Disposal. Abgerufen am 16. Juli 2021.
- ↑ a b c Weltweites Exportverbot für gefährliche Abfälle beschlossen. In: BUND. 17. September 2019, abgerufen am 16. Juli 2021.
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen.
- ↑ Vivien Timmler: Meilenstein für den Schutz von Mensch und Natur. In: sueddeutsche.de. 11. Mai 2019, abgerufen am 16. Juli 2021.
- ↑ eumonitor.eu, Decision 2019/638, abgerufen am 16. Juli 2021.
- ↑ Beschlusses (EU) 2019/638 des Rates vom 15. April 2019 über den im Namen der Europäischen Union auf der 14. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien in Bezug auf bestimmte Änderungen der Anhänge II, VIII und IX des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung zu vertretenden Standpunkt, abgerufen am 16. Juli 2021
- ↑ Jochen Hippler, Jeanette Schade: US-Unilateralismus als Problem von internationaler Politik und Global Governance (INEF-Report 70), Duisburg 2003.