Sametingets valgmanntall

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Das Sametingets valgmanntall ist das Register der Personen, die das aktive und passive Wahlrecht bei Wahlen für das norwegisch-samische Parlament Sameting haben.[1] Es basiert auf dem Paragraf 2–6 des Samengesetzes (norwegisch Sameloven). Im Jahr 2021 wurden 20.545 Menschen im Wahlregister geführt.

Kriterien

Für die Aufnahme in das Register ist im Paragraf 2–6 des Samengesetzes sowohl subjektive als auch objektive Kriterien festgelegt. Zu den objektiven Kriterien zählen die Kenntnisse der samischen Sprachen. Aufgenommen werden können Personen, die entweder selbst zu Hause samisch sprechen oder deren Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern dies taten. Auch können alle Kinder von Personen aufgenommen werden, die selbst im Register stehen.[2] Grund dafür, dass auch die Sprache der Vorfahren ausschlaggebend sein kann, ist die Norwegisierungspolitik des 20. Jahrhunderts, durch die die samischen Sprachen zurückgedrängt wurden. Dadurch gibt es samische Personen, die sich dem Volk zugehörig fühlen, die Sprache aber selbst nicht gelernt haben.[3]

Zusätzliches subjektives Aufnahmekriterium ist die Identifizierung als Samen.[2] Dieses Kriterium wurde aufgenommen, damit gewährleistet wird, dass möglichst nur Personen mit tatsächlichem Interesse an samischen Themen ins Wahlregister aufgenommen werden.

Die Kriterien für die Aufnahme im Sametingets valgsmannstall können geändert werden. Zunächst gab es etwa kein Recht darauf, dass auch Kinder von gelisteten Personen aufgenommen werden und die Sprache musste mindestens von den Großeltern gesprochen werden, die Urgroßelterngeneration reichte noch nicht aus. Es gibt eine Diskussionen über weiter Änderungen, etwa darüber, ob die Aufnahmekriterien auch auf Ehepartner ausgeweitet werden sollten.[3][4]

Nicht aufgeführte Personen

Nicht aufgeführt werden Samen unter 18 Jahren, da sie noch nicht wahlberechtigt sind, Samen, die keine Eintragung beantragen und die Samen, die die Kriterien nicht erfüllen. Somit bildet das Register keine Liste aller samischen Personen Norwegens. Beim Aufstellen der Kriterien durch den Samenrechtsausschuss wurde betont, dass auch Personen, die nicht in das Sametingets valgmanntall aufgenommen werden, Mitglieder des samischen Volkes sein können.[3] Damit haben sie trotzdem durch den Paragraf 108 des norwegischen Grundgesetzes das Recht darauf, ihre Sprache und Kultur in Norwegen auszuleben und vom Staat dabei geschützt zu werden.[5][6]

Entwicklung der Registrierungen

Die Anzahl der eingeschriebenen Personen steigt seit 1989 stetig an. Im Jahr 1989 waren zunächst 5.497 Samen registriert, 2005 wurden 12.538 Menschen erreicht. 2021 lag der Wert bei 20.545 Personen.[7] Anhand der registrierten Personen in einem samischen Wahlkreis wird festgelegt, wie viele Abgeordnete für einen Wahlkreis ins Parlament einziehen dürfen.[8]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Lov om Sametinget og andre samiske rettsforhold (sameloven) - Kapittel 2. Sametinget. In: lovdata.no. Abgerufen am 18. April 2020 (norwegisch).
  2. a b Lov om Sametinget og andre samiske rettsforhold (sameloven) - Kapittel 2. Sametinget. In: lovdata.no. Abgerufen am 18. April 2020 (norwegisch).
  3. a b c Mikkel Berg-Nordlie, Susann Funderud Skogvang: Sametingets valgmanntall. In: Store norske leksikon. 9. Oktober 2019 (snl.no [abgerufen am 18. April 2020]).
  4. Kjell Are Guttorm: Vil ha ektefeller i valgmanntallet. NRK, 7. April 2013, abgerufen am 18. April 2020 (norwegisch (Bokmål)).
  5. Kongeriket Noregs grunnlov - E. Menneskerettar. In: lovdata.no. Abgerufen am 18. April 2020 (norwegisch (Nynorsk)).
  6. Susann Funderud Skogvang: Sameparagrafen. In: Store norske leksikon. 28. Februar 2017 (snl.no [abgerufen am 18. April 2020]).
  7. Sametingets valgmanntall 1989-2021. Sámediggi - Sametinget, abgerufen am 18. Dezember 2021 (norwegisch (Bokmål)).
  8. Lov om endringer i sameloven (endringer som følge av kommune- og regionreformen). In: Lovdata. 23. Juni 2020, abgerufen am 18. Juni 2021 (norwegisch).