Benutzer:Uli sh/Wilhelm Hallermann

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Wilhelm Hallermann (Rechtsmediziner) (* 14. März 1901 in Arnsberg (Nordrhein-Westfalen); † 28. März 1975 in Kiel) war ein deutscher Gerichtsmediziner.

Datei:Wilhelm-hallermann.jpg
Wilhelm Hallermann

Ausbildung

Sein Medizinstudium begann Hallermann 1920 in München. Es folgten Studienaufenthalte in Göttingen, Hamburg und Würzburg, wo er 1925, gemeinsam[1] mit dem späteren Euthanasie-Gutachter Werner Heyde, sein Staatsexamen ablegte und zum Dr. med. promovierte.

Anschließend arbeitete Hallermann bis 1929 in der pathologisch-anatomischen Abteilung des Stadtkrankenhauses Dresden-Friedrichstadt unter Schmorl[2], am Schluss als Oberarzt[3]. Nach kurzer Zeit als Assistent und Facharzt für Innere Medizin an der Medizinischen Universitätsklink Leipzig unter Morawitz, wirkte Hallermann von 1931 bis 1940 am Berliner Institut für gerichtliche Medizin unter Müller-Heß. Dort legte Hallermann auch sein Amtsarztexamen 1932[4] ab und habilitierte sich 1935 mit einer Arbeit zum Thema "Der plötzliche Herztod bei Kranzgefäßerkrankungen", die 1939 als Monographie erschien.[5]

Lehrtätigkeit

Nach dem Beginn seiner Berliner Dozententätigkeit im Jahre 1935[6] vertritt Hallermann den Lehrstuhl für gerichtliche Medizin in Frankfurt am Main im Wintersemester 1940/41 nach dem Tod von Prof. Rolf Hey († 4.10.1940), um zum 1. April 1941 Direktor der Instituts für gerichtliche und soziale Medizin an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ernannt zu werden, zunächst als außerordentlicher Professor.[7]

1946 wird der Lehrstuhl in ein Ordinariat umgewandelt, so dass Hallermann nun ordentlicher öffentlicher Professor ist.[8] Von 1946 bis 1969 hielt er die Leitung des Studentenwerkes an der Universität Kiel in Händen[9], übernahm 1956 die Leitung des Deutschen Studentenwerks[10] und war von 1947 bis 1949 Dekan der Medizinischen Fakultät.[11]

- Vorsitz der Deutschen Gesellschaft der gerichtlichen Medizin o.ä.

1969 wird Hallermann hochgeehrt emeritiert und gibt 1971 auch die Leitung des Kieler Instituts ab.[12]

Wirken in der NS-Zeit

Mitglied im NS-Dozentenbund[13] und "seit 1933 in der SA, seit 01.05.1937 in der NSDAP, Mitgliedsnummer 4358616"[14] zeigt die von Hallermann selbst zusammengestellte - allem Anschein nach - vollständige Publikationsliste[15] auf den ersten Blick wenig Auffälliges, das die hochgelobte wissenschaftliche und menschlich-ethische Haltung Hallermanns[16] hätte in Frage stellen können. Ein vollständigeres Bild zeigt sich hingegen unter Berücksichtigung der praktischen Arbeit, vor allem als Gutachter.

Zwangskastration

1937, im Jahr seines Beitritts in die NSDAP, beschrieb Dr. Hallermann im Eintrag "Die Entmannung insbesondere" im Handwörterbuch der Rechtswissenschaft ausführlich die medizinischen Bedenken und Einschränkungen, die seiner Ansicht nach bei der seit 1934 möglichen Zwangskastration zu bedenken seien. Schließlich verweist er aber auf die vom Gesetzgeber angestrebten Ziele, um dann zu resümieren:

"Die Androhung und die Ausführung der Entmannung stellt zweifellos auch für die zu Sexualverbrechen neigenden Personen eine beispielhaft abschreckende Maßnahme dar, deren pädagogischer Wert nicht zu gering einzuschätzen ist. Eine geeignete Auswahl der Fälle vorausgesetzt, stellt sie eine Ideallösung und eine ihren Zweck, die Sicherung der Allgemeinheit restlos erfüllende Maßnahme dar, die durchzuführen nur einer autoritären Staatsführung möglich war. Es wäre verfehlt, hier kleinliche Bedenken laut werden zu lassen oder übermäßig das Selbstverständliche zu betonen, daß nämlich gerade auf diesem neuen Gebiete Erfahrungen gesammelt werden müssen, um die erreichbaren angestrebten Erfolge zu verwirklichen."[17]

Inwieweit Hallermann als Gutachter auch in der Praxis die Zwangskastration beförderte kann nur die Auswertung der Originalakten im Landesarchiv in Schleswig[18] erweisen. Im Landesarchiv existiert eine Karteikarte eines Begutchteten, die am oberen Rand in der Sparte Kastration empfohlen o.ä. die Rostspur einer Büroklammer o.ä. aufweist. Es existiert auch mindestens ein Gutachten, indem Hallermann die "freiwillige Kastration" befürwortet. Alles bisher nicht publiziert.

Zwangssterilisierung

  • Hans T[rede] Antrag auf Sterilisierung wg. angeborenem Schwachsinn, vom 05. Mai 1943
  • Amtsgericht 47.14 nr. 316

Die ganze Härte der Strafe

1944 resümierte Prof. Hallermann seine Überlegungen zu jugendlichen Straftätern folgendermaßen:

"Die Aufgabe des Arztes wird es sein, den Richter darin zu unterstützen, daß er die kriminellen Straftäter scharf anfaßt und in den übrigen Fällen durch andere Maßnahmen oder Erzie¬hungsmaßregeln Besserung bewirkt. [...] Der jugendliche Übermut soll nicht zu hart bestraft werden. Dem Jugendlichen, der gestrauchelt ist, muß die Rückkehr offenstehen. Den jugendlichen Volksschädling und Verbrecher aber muß die ganze Härte der Strafe treffen. Es kann dem Jugendlichen nicht früh genug klar gemacht werden, daß das Wohl der Allgemeinheit auch für ihn oberstes Gesetz sein muß, nur dadurch helfen wir ihm selbst und damit dem ganzen Volk."[19]

Hausgutachter für das Sondergericht Kiel

- er ist von 1941-1945 so etwas wie "Hausgutachter" des Sondergerichts Kiel, erstellt etwa 97 von 167 der gesamten Gutachten für das Sondergericht

- 1941-1945: Tätigkeit als "Hausgutachter" des Kieler Sondergerichts. "Hallermann kann damit quasi als Hausgutachter des Sondergerichts Kiel bezeichnet werde." GS_HEYDE, S. 105f Viele politische Gutachten voller Wertungen und Ressentiments für das Sondergericht Kiel [20] Todesurteile[21] s.a.: http://datenseiten.de/Artikel-Sondergericht.pdf

  • 1941?: Polenstrafrechtsverordnung Todesurteil gegen Chmielewsky
  • 1943: Heimtücke-Fall Cläre Creutzfeldt[22]
  • 1944, 8.12.: Gutachten über Lilli Schulte[23]
  • 1946, 17. Juli: Hallermann erklärt anlässlich der Nachfrage bezüglich "Lilli Sch.", wie er Gutachten in eine bestimmte Richtung manövriert hat[24]

Der Mann für heikle Fälle

Kläre Creutzfeldt

358-Son: 3364


Gutachten über Guttschow

352-Ki: 4032

Morde im Warthegau

- am 28.08.1939 eingezogen; als Gerichtsarzt des Oberkommandos der Wehrmacht mit der Untersuchung "polnischer Greueltaten an den Volksdeutschen in Polen" beschäftigt[25], die in einer sog. Denkschrift des Auswärtigen Amtes 1940 propagandistisch ausgewertet wurde.[26]

- Bromberger Blutsonntag[27]

- er erstellt 1940 ein Gutachten über die Todesursachen und Tatwaffen von etwa 100 Toten im "Warthegau" (paralleles Geschehen zum Bromberger Blutsonntag, die Anfang September 1939 von Polen ermordet worden waren, um, wie Roland Freisler in der Einleitung der Dokumentation herausstellt, das polnische Untermenschentum zu beweisen.

Morde von Winniza

- 1943, 27. bis 29. Juli: führt Obduktionen und Leichenschauen zusammen mit anderen Professoren unter Prof. Dr. Schrader in Winnitza in der Ukraine durch.[28]

- er ist Teil der gerichtsmedizinischen Kommission, die die sowjetischen Massenmorde an Ukrainern in Winniza untersucht.


Leumund für Medizin-Studenten

- 1942/43 Hallermann sagte als Leumund für den Kieler Studenten Stephan Pfürtner vor dem Volksgerichtshof aus. Der Student war im Rahmen der Lübecker Christenprozesse wegen Hochverrats angeklagt. Hallermann bescheinigte dem Angeklagten, stets "deutsch-national" gewesen zu sein und gibt sich in persönlichen Gesprächen mit dem Studenten als regimefern und entsetzt über die Zustände im Osten zu erkennen. Der von Hallermann beleumundete Student kommt mit einer mehrmonatigen Gefängnis-Strafe, die mit der U-Haft abgegolten ist, davon, während andere z.T. zum Tode verurteilt werden. (Briefwechsel mit Godau-Schüttke, darf zitiert werden)

In vielen Gutachten zeigte Professor Hallermann also keinerlei Distanz zur politischen Strafjustiz des Sondergerichts. Die z.T. unkritischen, distanzlosen und polemischen Erwägungen Hallermanns waren medizinisch keineswegs erforderlich. Die Forderung des Gerichtsmediziniers Pietrusky von 1943 lautete, der medizinische Sachverständige solle unparteiischer Berater des Gerichts sein und keinesfalls Anklagereden halten . Die Bemerkungen Hallermanns legitimierten hingegen politische Verfahren durch die vorgebliche Objektivität des Arztes und belasteten die Angeklagten unnötigerweise zusätzlich durch abwertende Charakterisierungen.

Wie paßt dieser Befund aber zu Hallermanns Engagement im Falle Pfürtners, dem Hallermann durch sein mutiges Eintreten vor dem Volksgerichtshof helfen konnte? Einen Hinweis sehe ich in Hallermanns Bekundung vom 1944, zwischen „Volksschädlingen“ und „Gestrauchelten“ unterscheiden zu wollen. Denn auch die angeführten Zitate aus den „Heimtückeverfahren“ lassen vermuten, daß Prof. Hallermann tatsächlich herausbekommen wollte, in welchem Maße der Angeklagte ein Überzeugungstäter war oder ob es sich bei ihm nur um einen ungefährlichen Prahlhans handelte. Damit befand er sich aber in Einklang mit den staatlichen Verfolgungsbehörden der Nazizeit, denn auch diese machten deutliche Unterschiede in der Strafbemessung zwischen „gefährlichen Hetzern“ und „harmlosen Schwätzern“ bzw. "einmalig Gestrauchelten" (Vgl. Klaus Bästlein, Rechts"-Praxis, Seite 147). So fragte Prof. Hallermann auch Stephan Pfürtner, ob dieser sich tatsächlich einer landes- oder hochverräterischen Tätigkeit schuldig gemacht habe. Nachdem Pfürtner dies verneinte und darauf hinwies, daß er sich schon zweimal kriegsfreiwillig gemeldet habe, erklärte Prof. Hallermann, daß er alles versuchen werde, um ihn wieder frei zu bekommen. Nach all diesen Einzelinformationen läßt sich vermuten, daß Prof. Hallermann einem Angeklagten, der aus Hallermanns Sicht ein „wirklicher“ Landesverräter gewesen wäre, vermutlich nicht aktiv geholfen hätte. Ob für solch eine Entscheidung vorauseilender Gehorsam oder innere Überzeugung entscheidend war, kann hier nicht geklärt werden.

Entscheidend ist aber, daß Prof. Hallermann anscheinend nur dann von den Bemühungen geleitet wurde, „auch den in rechtliche Konflikte verstrickten oder fehlentwickelten (abnormen) Menschen durch vertieftes psychopathologisches Verständnis in den Mittelpunkt gerichtsärztlicher Hilfe und Beratung zu stellen“ , wenn der Angeklagte aus der Sicht Hallermanns nicht gegen die vermeintlichen „Belange der Allgemeinheit“ verstieß - ansonsten standen für Prof. Hallermann nämlich offensichtlich eher die „Interessen des Staates“ im Vordergrund der Begutachtung. Die „Interessen des Staates“ waren aber genauso wie die Unbestimmtheit der Rechtsbegriffe untrennbar verbunden mit den Machtintereessen der „NSDAP“, einer „nationalsozialistischen“ Strafrechtspflege und damit auch einer absoluten Willkürlichkeit in der Rechtsprechung. An dieser Willkürlichkeit der Strafrechtspflege mit all ihren Konsequenzen zugunsten oder zuungunsten der Angeklagten war Prof. Hallermann genauso argumentativ beteiligt wie an der verstärkten Verwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen

Gutachterliche Beteiligung an Todesurteilen

Die am Sondergericht mit Todesurteil geendeten Gutachten Hallermanns sind bei Godau-Schüttke erwähnt und ansatzweise besprochen.

Wirken nach 1945

  • Hallermann ohne Karriere-Knick, da er als "SPD-Mann gelte" (Godau-Schüttke: HEYDE, S. 105; Anm. 218: "Vermerk der Landeskanzlei (ohne Datum), in: "LAS 605/2631") - nicht wirklich verifiziert
  • Vgl.: Anzeige des verurteilten Jugendlichen, bei dem ihm Thamm hilft - Quelle: LAS Gerichtsmedizinische Akten & Schreiben von Pfürtner wg. Rehabilitation Hallermanns!

- Hallermann wird kurz nach dem Krieg von einem Vater angezeigt, dass Prof. H. ein Nazi gewesen sei und seinen Sohn durch ein ungerechtes Gutachten ins Gefängnis gebracht hätte (Prof. H. schaltet Staatsanwalt Thamm, den er noch aus seiner Gutachter-Zeit am Sondergericht kennt, ein; letztlich wird der Vater, so meine ich mich zu erinnern, wegen Verleumdung verurteilt) Quelle: Landesarchiv Schleswig

LAS 47.14 nr. 316 - Wolfgang Schröder, Diebst. Jug. publiziert; Anzeige, er sei ein Nazi => Thamm eingeschaltet?

Verfahren wird eingestellt, nachdem Prof. Dr. Hallermann in Kiel den Strafantrag zurückgenommen hat. Die Kosten des Verfahrens hat der Angeklagte beahlt.

Beschluss Amtsgericht Marburg, 23.5.1949

Gutachten fehlt!

Berufungsverhdlg. 31.08.1942 LG Dir. Lange

Urteil 30.06.1942 4DLS 5/42 jug AG

1947 Persilschein für Panning

Persilschein vom 13. Oktober 1947 für Gerhart Panning

  • Die Medizinische Fakultät der Universität Bonn im "Dritten Reich"
  • Ralf Forsbach
  • Verlag Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2006
  • ISBN 3486579894, 9783486579895
  • 767 Seiten

Anm. 352:

UA Bonn, MF-PA Panning. Dekan an Rektor, 19.9.1942. Durchschrift. - Mit Schreiben vom 13. Oktober 1947 berichtete der Direktor des Kieler Instituts für gerichtliche Medizin und Kriminalistik Wilhelm Hallermann dem Entnazifierungsausschuss der Universität: ..

"Dr. Panning war ein kritischer und für alle menschlichen Fragen aufgeschlossener Kollege, der nie etwas mit

dem Nationalsozialismus gemein hatte und sich auch bewußt von allen Aufgaben und Stellungen fern hielt, die ihn irgendwie in parteiliche Bindungen hätten bringen können. Während des Krieges hat Dr. Panning als Leiter der wehrgerichtsärztlichen Abteilung der Militärärztlichen Akademie vorwiegend Gutachtertätigkeit ausgeübt im Rahmen der allgemeinen gerichtsmedizinischen Tätigkeit und sich daneben sehr viel mit wissenschaftlicher Arbeit über die Mechanik und die besonderen Bedingungen der Schußverletzungen befaßt. Er hat hier auch experimentelle Versuche (typisch für seine Haltung) an Tierkadavern ausgeführt. Er lehnte Tierexperimente ab. Im übrigen ist er [ ... ] an den Leichenausgrabungen in Winica [Winniza] beteiligt [gewesen] und hat, soviel ich weiß, auch einmal die Leichenstätten in Katyn besucht. Er hat ferner im Auftrag

des Krieges Untersuchungen an den Leichen der ermordeten Volksdeutschen in Polen angestellt."

(VA Bonn. PA 6780 Panning. Abschrift), - Gerhard Panning veröffentlichte mit Wilhe1m Hallermann 1940 eine "Denkschrift über die bislang greifbaren Ergebnisse des Einsatzes der gerichtlich-medizinischen Abteilung der Militärärztlichen Akademie zur Aufklärung polnischer Mordtaten im Raume Posen und Bromberg" in: Hans Schadewaldt (Bearb.). Die polnischen Greueltaten an den Volksdeutschen in Polen, 2. erg. Aufl. Berlin 1940. S. 195- 207.

1955 Vortrag ärztliche Ethik

1959 Dienstunfähigkeit Jaager

Nachdem der ehemalige Reichsanwalt (Staatsanwalt) beim Volksgerichtshof Kurt Jaager am 1. März 1957 zum 1. Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein ernannt worden war, wurden Vorhaltungen bezüglich seiner Tätigkeit am VGH immer lauter und Jaager beantragte, wegen Krankheit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt zu werden.[29] Daraufhin beauftragte das Justizministerium Hallermann mit der Begutachtung Jaagers, und Hallermann bescheinigte ihm die dauernde Dienstunfähigkeit.[30]

- Hallermann attestierte Herrn Jaager die Dienstunfähigkeit [nur in Akten: wegen Bluthochdrucks (Vgl. Sondergerichtsverfahren Frau mit Bluthochdruck vorm Sondergericht)] Godau-Schüttke, Recht: S. 116-122, Hallermann: 121-122 (Leider nur summarisch)

- 1959 bescheinigt H. dem Staatsanwalt Kurt Jaager, dienstunfähig zu sein (er diagnostiziert einen Bluthochdruck von 140:100 und "Kurzatmigkeit"!) Hintergrund: Jaager will nicht in den Ruhestand versetzt werden ohne seine vollen Bezüge zu erhalten; er sollte aus dem Weg, da er wegen seiner Tätigkeit als Anklagevertreter am Volksgerichtshof nicht mehr tragbar war. (Vergleich zu einem Heimtücke-Fall vor dem Sondergericht von 1942/43, in der Hallermann die Verhandlungsfähigkeit einer wegen Heimtücke vor dem Sondergericht angeklagten Frau bejaht, obwohl sie erheblichen Bluthochdruck hat (165 zu 130; bzw. 190 und 108 Puls). H. schlägt vor, bei der Verhandlung zugegen zu sein und der Angeklagten im Falle eines Schwächeanfalls vorzuhalten, dass sie mit Simulation nicht weit komme; die Verhandlungen werden jedoch immer wieder vertagt und schließlich auf unbestimmte Zeit ruhen gelassen, da die Frau mittlerweile einen Schlaganfall bekommen hatte.)

1964 Euthanasie-Gutachten Schleswig-Hesterberg

Kinder-Euthanasie

1961, März (Wiederaufnahme)

  • 12.08.1964(H's Gutachten): Hesterberg[31]
  • Hallermann begutachtet die Todesursachen von 218 Kindern aus Schleswig-Hesterberg
    • (s.a. Marylene: Hinweise für das Verhungern-Lassen erkennbar)
    • (Hallermann kannte den Mitscherlich-Band: bei Godau-Schüttke oder in kopierten Unterlagen?)
    • (Grewe: hätte das Fehlen einer Eubasinum-Therapie erkennen müssen)
  • GSHEYDE: S. 102: "Das 1950 eingestellte Euthanasieverfahren musste auf Veranlassung des Schleswig-Holsteinischen Justizministers Bernhard Leverenz (FDP) im März 1961 wieder aufgenommen werden."
  • Zu den Gründen: Uwe Danker: Verantwortung, Schuld und Sühne - oder: "...habe ich das Verfahren eingestellt.", in: Hesterberg - 125 Jahre Kinder- und Jugendpsychiatrie uns Heilpädagogik in Schleswig, Veröffentlichung des Landesarchivs Schleswig-Holstein, Schleswig 1997, S. 75- ??; hier: 82ff.
  • Bei Ermittlungen fand Staatsanwaltschaft neue Beweismittel: Danker, Verantwortung, S. 87f.
  • Zu den 216 Todesfällen: Grewe/Hesterberg, S. 57ff, Anm.59.
  • Langes Zitat aus Hallermanns Gutachten in Anmerkung 214 (GS_HEYDE: S. 103/4
  • Ergebnis Hallermann Gutachten 12.08.1964: GS_HEYDE: S. 103
  • GS_HEYDE S. 215: "Hallermann Gutachten ist erst Jahrzehnte später in die Kritik geraten": Klaus Bästlein: Die "Kinderfachabteilung" Schleswig 1941 bis 1945, in: Informationen zur schleswig-holsteinischen Zeitgeschichte, hrsg. vom Arbeitskreis zur Erforschung des Nationalsozialismus in Schleswig-Holstein (AKENS), Juni 1991, Heft 20, S. 16ff; hier: S. 29.
  • H. sei die Euthanasie-Maßnahmen bekannt gewesen, habe aber nur aktive Methoden untersucht und sei mit keinem Wort auf die Tötungsmethoden des Reichsausschusses eingegangen; Frage von passiven Euthanasiemaßnahmen offen gelassen;: Bästlein Kinderfachabt., S. 30, 33. (GS: 104/105
  • hierzu auch Grewe S. 70ff. (GS: S. 105
  • GS_HEYDE 105: H. nicht "wirklich unabhängiger und vorurteilsloser Sachverständiger"
  • 1961-64 Hallermanns Gutachten darüber, ob die 218 in Schleswig-Hesterberg gestorbenen Kinder "euthanasiert" wurden; sein Fazit: Kein Hinweis auf aktive Euthanasie; waren durch Grunderkrankung geschwächt und sind an natürlichen Krankheiten gestorben. Die aus den Krankenakten leicht ersichtliche Nicht-Behandlung von z.B. Lungenentzündungen (vgl. Annette Grewe, in: 125 Jahre Hesterberg) übergeht er, obwohl er die Akten über Monate studiert hatte (bzw. studieren ließ). Die Wirkung und den Einsatz der Sulfonamide musste er als Gerichtsmediziner kennen: der deutsche Entdecker der Sulfonamide bekam in den 30er Jahren den Chemie-Nobelpreis; Hallermann war in den 1940er Jahren Teilnehmer einer Tagung zu Fleckfieber-Versuchen mit KZ-Häftlingen, die zum Teil mit Sulfonamiden behandelt worden waren. Bei dieser Tagung hatte er u.a. auch Heyde/Sawade getroffen ...
  • 24.-26. Mai 1943 Tagung der Beratenden Gerichtsmediziner in Berlin, bei der er Professor Heyde trifft - auf dieser Tagung wird auch berichtet über Sulfonamid-Versuche in KZ's [[1]] -> siehe später Hallermanns angebliches Nichtwissen zu den Sulfanomiden in Euthanasie-Prozess Schleswig-Hesterberg! s.a.: Herber zu den Tagungen S. 291ff

Gutachten trede Sondergericht

  • "Nach Abschluss der Versuche mit artifizieller Erregung von Gasbrand meldeten Karl Gebhardt (1897-1948) und Fritz Fischer (1912-2003) für die 3. Arbeitstagung Ost der beratenden Fachärzte vom 24. bis 26. Mai 1943 in der Militärärztlichen Akademie Berlin ein Referat an. Der Titel alutete: Besondere Versuche über Sulfonamid-Wirkungen. An der Tagung nahmen etwa 200 beratende Ärzte der Wehracht teil."[2]
  • Bundesarchiv mit Teilnehmenden-Liste und Vorträgen: https://www.archivportal-d.de/item/UYJ3CIFIFMCZDNFDVWGYA2UNIAFXGODR
  • LAS 47.14 nr. 315 - Christian L. Son Betrug: 2 Raucherkarten; Gut. 16.12.42: 51I, 42b
  • Hallermann Son am 11.11.1942: Teilnahme an der 2. Arbeitstagung Ost der Beratenden Ärzte des Oberkommendos der Wehrmacht vom 29.11. - 4.12.1942
  • dabei Bericht von Panning über "Völkerrechswidrige Geschosse" der Russen => Geschoss-Versuche

1963/64 Heyde-Sawade-Affäre

- Hallermann kannte Prof. Heyde und wusste von dem Gerücht, dass Heyde unter dem Namen Sawade in Flensburg Gutachten schreiben würde. (zeitgenössische Erwiderung: Bittner) (eigener Maßstab: Hallermann-Artikel über Ethik) (Hallermanns Aussage, er hätte noch nie jemanden angezeigt: Vergleich zu Sondergerichts-Fällen)

- Egebnis Untersuchungsausschus: [32] - 1959, ca. 16.-30. Oktober: Hallermann klärt Prof. Dr. Wilhelm Doerr, Dekan der Medizinischen Fakultät, über Heyde auf[33]

1955 Röntgenkastration

Kastration einer "Diebin" mit Röntgenstrahlung(!) durch Hallermann im(!?) Institut

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-31969252.html

Auszeichnungen

  • 1956 Universitätsmedaille der Universität Kiel
  • 1964 Dr. med. h.c. (Genf)[34]
  • 1966 Dr. jur. h.c. (Kiel)[35]
  • 1966 Ehrensenator der Christian-Albrechts-Universität Kiel[36]
  • 1971 Großes Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland
  • 14.3.1981 anlässlich Hallermanns 80. Geburtstag wird das in Bau befindliche Studentenwohnheim der Christian-Albrecht-Universität zu Kiel in der Johann-Fleck-Straße "Professor-Hallermann-Haus (PHH)" getauft.[37]


Veröffentlichungen (Auswahl)

Die wissenschaftlichen Leistungen Wilhelm Hallermanns dokumentieren sich in weit über 100 Arbeiten aus dem Gebiete der somatischen gerichtlichen Medizin, der Rechts- und Standeskunde und der forensischen Psychopathologie.[38]

  • Wilhelm Hallermann: Die Entmannung insbesondere, in: Volkmar, Elster, Küchenhoff: Rechtsentwicklung der Jahre 1933 bis 1935/36, zugleich Handwörterbuch der Rechtswissenschaft Bd. VIII, Verlag de Gruyter, Berlin/Leipzig o.J. [1936], S. 374-379.
  • Wilhelm Hallermann: Der plötzliche Herztod bei Kranzgefäßerkrankungen, Enke Verlag, Stuttgart 1939.
  • Wilhelm Hallermann: Die Todesopfer der Volksdeutschen aus den Geiselzügen im Warthegau, Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin Bd. 32, 1940, S. 54-90.
  • Wilhelm Hallermann: Psychologische und gerichtsärztliche Probleme der Reifejahre, in: Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin Bd. 38, 1944, S. 301-321.
  • Wilhelm Hallermann: Über ärztliche Ethik, in: Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin Bd. 44, S. 1-13, 1955.
  • Wilhelm Hallermann: Homosexualität, in: Bundesjustizministrium (Hg.): Gutachten und Stellungsnahmen zu Fragen der Strafrechtsreform mit ärztlichem Einschlag, Bonn 1958, S. 71-73.
  • Wilhelm Hallermann (Hg.): Institut für gerichtliche und soziale Medizin der Christian-Albrechts-Universität Kiel. Arbeiten und Vorträge 1941-1967, Die Universität Kiel in den Veröffentlichungen ihrer Institute Bd. 6, Kiel 1968.

Einzelnachweise

  1. Godau-Schüttke Heyde/Sawade-Affäre 2001, S. 186. S.a.: Untersuchungsbericht Bd. 2, - Vernehmung 22.02.1961, Blatt 289
  2. Herber Hakenkreuz 2002, Anm. 49 S. 479.
  3. Gerchow In memoriam 1977, S. 500
  4. Hallermann (Hg.) Institut 1968, S. 4.
  5. Hallermann (Hg.) Institut 1968, S. 4 + Anhang II.
  6. Klee Personenlexikon 2003, S. 220
  7. Herber Hakenkreuz 2002, Anm. 49 S 479; Hallermann (Hg.) Institut 1968, S. 4
  8. Hallermann (Hg.) Institut 1968, S. 4; Klee Personenlexikon 2007, S. 221
  9. Gerchow in Memoriam, 1977, S. 500
  10. Hallermann (Hg.) Institut 1968, S. 2.
  11. Friedrich Herber: Gerichtsmedizin unterm Hakenkreuz. Militzke Verlag, Leipzig 2002, ISBN 978-3-86189-249-9, S. 178; Klee Personenlexikon 2007, S. 221
  12. Klee Personenlexikon 2007, S. 221; Gerchow In memoriam 1977, S. 500
  13. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945,S. Fischer Verlag 1. Auflage, Frankfurt am Main 2007, S. 220.
  14. Herber Hakenkreuz, Anmerkung 49, S. 479; Zitat aus Universitätsarchiv Berlin: Personalakte PA H62, Bd. II, Bl. 76 (Lebenslauf des Dr. Wilhelm Hallermann).
  15. Hallermann (Hg.) Institut 1968, S. 9-12 und Anhang II
  16. Gerchow In Memoriam 1977
  17. Hallermann 1937, S. 378.
  18. z.B.: LAS Abteilung 47.14 Rechtsmedizin
  19. Hallermann 1944, S. 321
  20. Uli Poppe: "Wie der Sachverständige treffend sagt." Die Bedeutung von gerichtsmedizinischen Gutachten für die Rechtsprechung des Sondergerichts, in: Robert Bohn, Uwe Danker (Hg.): "Standgericht der inneren Front" Das Sondergericht Altona/Kiel 1932-1945 (IZRG-Schriftenreihe, Band 3), Ergenisse Verlag, Hamburg 1998, S. 276-324.
  21. Godau-Schüttke
  22. Godau Heyde, S. 142f
  23. Uli Poppe, S. 295
  24. Uli Poppe, S. 294 & Anm. 77, S. 322
  25. Herber Hakenkreuz Anmerkung 49, S. 479
  26. Herber Hakenkreuz Anmerkung 49, S. 479
  27. Friedrich Herber: Gerichtsmedizin unterm Hakenkreuz. Militzke Verlag, Leipzig 2002, ISBN 978-3-86189-249-9, S. 213+300.
  28. Friedrich Herber: Gerichtsmedizin unterm Hakenkreuz. Militzke Verlag, Leipzig 2002, ISBN 978-3-86189-249-9, S. 315.
  29. Godau-Schüttke Renazifzierung 1993, S. 121
  30. Godau-Schüttke Renazifzierung 1993, S. 122. Personalakte Jaager im Landesarchiv Schleswig 786/122: Gutachten Hallermanns vom 31.01.1959: 125/90; und unter Belastung Blutdruck 140:100 und Kurzatmigkeit
  31. diese Daten: Godau Heyde, S. 102f
  32. Godau Heyde, S. 231ff
  33. Godau Heyde, S. 197
  34. Hallermman (Hg.) Institut 1968, S. 4.
  35. Hallermann (Hg.) Institut 1968, S. 4.
  36. Hallermann (Hg.) Insitut 1968, S. 4.
  37. Kieler Nachrichten vom 14. März 1981
  38. Herber Hakenkreuz, Anmerkung 49, S. 479.

Literatur

  • Georg Bittner: Der Fall Heyde oder die falsch verstandene Kollegialität, in: Ärztliche Mitteilungen Bd. 46, Heft 31, 1961, S. 1711-1717.
  • Gerchow, Joachim: In memoriam: Wilhelm HAllermann, in: Verhandlungen der Deutschen Gesellschaft für Pathologie Bd. 61/1977, Verlag Elsevier, Urban & Fischer, München und Jena 1977, S. 499-501.
  • Klaus-Detlef Godau-Schüttke: Ich habe nur dem Recht gedient. Die "Renazifizierung" der Schleswig-Holsteinischen Justiz nach 1945. Nomos-Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1993.
  • Klaus-Detlef Godau-Schüttke: Die Heyde/Sawade-Affäre. Wie Juristen und Mediziner den NS-Euthanasieprofessor Heyde nach 1945 deckten und straflos blieben. Nomos Verlagsgesellschaft 2. Auflage, Baden-Baden 2001.
  • Friedrich Herber: Gerichtsmedizin unterm Hakenkreuz. Militzke Verlag, Leipzig 2002, ISBN 978-3-86189-249-9.
  • Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945,S. Fischer Verlag 1. Auflage, Frankfurt am Main 2007.
  • Uli Poppe: "Wie der Sachverständige treffend sagt." Die Bedeutung von gerichtsmedizinischen Gutachten für die Rechtsprechung des Sondergerichts, in: Robert Bohn, Uwe Danker (Hg.): "Standgericht der inneren Front" - Das Sondergericht Altona/Kiel 1932-1945, IZRG-Schriftenreihe Bd. 3, Ergebnisse-Verlag, Hamburg, 1998, S. 276-324.

Weblinks

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Kategorie:Rechtsmediziner Kategorie:Mediziner (20. Jahrhundert) Kategorie:Deutscher Kategorie:Geboren 1901 Kategorie:Gestorben 1975 Kategorie:Mann


Literatur, weit drum herum

- 1962, 22. Mai: Anklage Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main[1] - 1964, 13. Februar: Heyde begeht Selbstmord[2]

- 1952 - Januar 1955 Gutachterstreit Sawade-Creutzfeld in Sachen Bossen[3] - 1955 Creutzfeld wollte nicht als Denunziant dastehen[4]

- 1958 Reinweins Streit mit den Burschenschaften[5]Mitte September 1958: gerichtliches Probesaufen[6] November 1959 Urteil zur Ruhestörung[7] 25. Juli 1959: Reinwein zu Delbrück: Gutachter unter falschem Namen[8]

  • Vgl.: gerichtsmedizinisches Institut in der Nazizeit Seite 119-138

Die Medizinische Fakultät der Universität Bonn im "Dritten Reich", 2006 http://books.google.de/books?id=i74vCJxizH4C&pg=PA133&lpg=PA133&dq=%22Wilhelm+Hallermann%22+-Wolfsburg+-Braunschweig+-Augen%C3%A4rzte&source=bl&ots=QtFJtfZd3v&sig=LbiZ5gWZa_LNUA5_M3yjb75uC6U&hl=de&ei=DmwlTvnbE4HG-QaF8JTPCw&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=9&sqi=2&ved=0CFcQ6AEwCA#v=snippet&q=Friedrich%20Pietrusky&f=false

  • Fazit-Schluss Forsbach, Seite 691 - 700
  • §175-Reform nach 1945, mit Hallermann-Zitaten

http://books.google.de/books?id=RemqUXsMyMsC&pg=PA108&lpg=PA108&dq=%22Wilhelm+Hallermann%22+-Wolfsburg+-Braunschweig+-Augen%C3%A4rzte+-Eggerm%C3%BChlen&source=bl&ots=PZxSMpO7be&sig=nYLskPk7kq3xUscnHD0CKU5yCeA&hl=de&ei=kYslTp_PAc2h-QbK-uXsCw&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=8&ved=0CEgQ6AEwBzh4#v=onepage&q=Hallermann&f=false

Vorfälle, im Wesentlichen ohne ausführliche Literatur-Erwähnung

Hallermann als Gutachter zur Todes-Ursache

http://stolpersteine-fuer-norddeich.blogspot.com/

Hallermann als Vorlage für den Gerichtsmediziner im Stahlnetz-Krimi Das Haus an der Stör

  • ist nur eine Vermutung; da Wolfgang Menge aber immer umfangreich recherchiert könnte es sein, dass Hallermann in dem tatsächlichen Fall eingeschaltet war - das müsste in den originalen Gerichtsakten (Der Fall "Ruth Blaue") zu finden sein, bzw. im LAS unter den Gerichtsmedizinischen Akten. Wolfgang Menge hat sich auf meine Anfrage leider nicht gemeldet.
  • - 1963 Stahlnetz-Folge "Das Haus an der Stör" - nach dem Original: Fall Blaue - Rechtsmediziner Prof. Bildt (Henry Vahl)

https://de.wikipedia.org/wiki/Stahlnetz:_Das_Haus_an_der_St%C3%B6r

Gutachten über Jugendliche

vor 45: - da gibt es einige Verfahren vor dem Sondergericht, u.a. ein Ukrainer (Urteil: Straflager), ein Pole (Urteil: Hinrichtung, vollstreckt).

- zusätzlich etliche Verfahren vor dem Landgericht, wenn es sich um deutsche Jugendliche handelte (Brandstiftung, Vorspiegelung falscher Tatsachen, Diebstahl etc.)

nach 45: - Gutachten zur Einweisung in Heime, wegen Herumtreibens, sexueller Zügellosigkeit, "phantastischer Pseudologie" etc. Quelle: Gutachten im LAS

- Hallermann wird kurz nach dem Krieg von einem Vater angezeigt, dass Prof. H. ein Nazi gewesen sei und seinen Sohn durch ein ungerechtes Gutachten ins Gefängnis gebracht hätte (Prof. H. schaltet Staatsanwalt Thamm, den er noch aus seiner Gutachter-Zeit am Sondergericht kennt, ein; letztlich wird der Vater, so meine ich mich zu erinnern, wegen Verleumdung verurteilt) Quelle: Landesarchiv Schleswig

LAS 47.14 nr. 316 - Wolfgang Schröder, Diebst. Jug. publiziert; Anzeige, er sei ein Nazi => Thamm eingeschaltet?

H. als "Mann für heikle Fälle"

- er hilft Cläre Creutzfeldt (Frau von Hans-Gerhard Creutzfeldt 1943 in einem Heimtücke-Verfahren mit einem freundlichen Gutachten.

- er gibt am 1.12.44 ein Gutachten ab über den NS-Funktionär Otto Guttschow (Arbeitsgebietsleiter, Landesleitung Ostland), der den 2-jährigen Sohn von Gauleiter Hinrich Lohse sexuell belästigt haben soll; das Verfahren wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, um den Funktionär zwar zu bestrafen, aber keinen Aufruhr auszulösen. Quelle: LAS 352 Kiel Nr. 4032; Bl. 3 - Landesarchiv Schleswig

- Gutachten über einen Staatsanwalt Deneke, der vor dem Landgericht angeklagt war, vor dem Entnazifizierungs-Ausschuss falsche Angaben gemacht zu haben. H. äußert viel Verständnis im Gutachten für dessen Lüge, da Deneke im Grunde nicht standhaft genug sei.

- Gutachten Hallermanns nach 1945 über einen SA-Mann, der Rechtsanwalt Schumm im Kieler Polizeigefängnis ermordet haben soll (erster Juden-Mord in Kiel): stramme Haltung = positiver Wesenszug, ist aber jähzornig und ihm ist die Tat zuzutrauen (oder so ähnlich)


Allgemein ohne Nachweis

- Schlägt Angebot, Leiter des Bundesgesundheitsamtes(?) zu werden, aus (Zeitungsartikel)

- 30.11.1946 bis 1969 ordentlicher öffentlicher Professor und Ordinarius

- 1.8.1941 ff. planmäßiger außerordentlicher Professor

- 1920-1925: Medizinstudium mit Abschluss Dr. med. in Würzburg[9][10]

- 13.2.1946 bis 1969 Leiter des Studentenwerks Schleswig-Holstein

- 30.11.1946 bis 1969 ordentlicher öffentlicher Professor und Ordinarius

- "während des Krieges" Leiter der Studentenkompagnie

- 1959 Hallermann wird das Amt des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes angetragen; er lehnt ab

- 1941/42: Gutachten von Hallermann über einen polnischen Jugendlichen; spontane Kritzeleien im Termin-Protokoll: "verschlagen, lügt - also typische Charaktereigenschaften des polnischen Intelektuellen" o.ä. - bescheinigt ihm, einem Erwachsenen entsprechend entwickelt zu sein, woraufhin er nach Erwachsenenrecht zum Tode verurteilt und hingerichtet wird - Hallermann kritzelt auf die Rückseite seiner Gutachten-Akten ein Kreuz und das Datum der Hinrichtung, verfolgte dessen Schicksal also über das Prozessende hinaus.

- Hippokratischer Eid vgl. Pietrusky in Bonn: http://books.google.de/books?id=i74vCJxizH4C&pg=PA133&lpg=PA133&dq=%22Wilhelm+Hallermann%22+-Wolfsburg+-Braunschweig+-Augen%C3%A4rzte&source=bl&ots=QtFJtfZd3v&sig=LbiZ5gWZa_LNUA5_M3yjb75uC6U&hl=de&ei=DmwlTvnbE4HG-QaF8JTPCw&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=9&sqi=2&ved=0CFcQ6AEwCA#v=snippet&q=Friedrich%20Pietrusky&f=false

- Thamm Anklagevertreter beim Sondergericht Kiel, wurde am 15. Juli 1945 Leiter der Kieler Staatsanwaltschaft, gleichzeitig zum Oberstaatsanwalt befördert[11]

- zwischen November 1939 und Oktober 1940 waren neben Wilhelm Hallermann Gerhart Panning und August Brüning und kurzzeitig auch Gottfried Jungmichel und Philipp Schneider im "Institut für wehrgerichtliche Medizin" in Berlin tätig.[12]

- 1963 Stahlnetz-Folge "Das Haus an der Stör" nach dem Original: Fall Blaue Rechtsmediziner Prof. Bildt (Henry Vahl) https://de.wikipedia.org/wiki/Stahlnetz:_Das_Haus_an_der_St%C3%B6r

Denunziation

- Prof. Rainer Wille, Schüler von Hallermann, sagt mir bei einem Besuch bei Wille (im Institut für Rechtsmedizin Kiel, am 31.10.1995, 10:00 Uhr morgens), Hallermann habe damals über Prof. Heyde Bescheid gewusst. Wille zititierte Fallerslebens "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." Der Hinweis darauf, kein Denunziant sein zu wollen, taucht immer wieder in den NS-Affären der Nachkriegszeit auf. Wie genau diese "Wagenburg-Mentalität" funktioniert und wo und warum sie dann doch bröckelt, ist meiner Meinung nach noch nicht wirklich detailliert untersucht. Hallermann "tratscht" geradezu über Heyde unter Kollegen, die Professoren Creutzfeldt und Reinwein "verpetzen" Heyde, weil sie sich in ihrer Ehre getroffen fühlen; wenn die Ehre wieder hergestellt ist (siehe Creutzfeldt), werden die Vorwürfe wieder zurückgenommen.

- Hallermanns Schüler Reinhard Wille zitiert in Artikel Musil:

Robert Musil (1930) "Mann ohne Eigenschaften" HH, 1952, ZWEITER TEIL, letzter Absatz von Kapitel 60; bzw.: "Der Mann ohne Eigenschaften", 6. Auflage, Hamburg 1965, S. 244: s.a.: http://www.scribd.com/doc/47381385/Robert-Musil-Der-Mann-Ohne-Eigenschaften-COMPLETE-GERMAN

„Gerichtshöfe gleichen Kellern, in denen die Weisheit der Vorvordern in Flaschen liegt; man öffnet diese und möchte darüber weinen, wie ungenießbar der höchste, ausgegorenste Grad menschlicher Genauigkeitsanstrengung wird, ehe er vollkommen ist. Dennoch scheint er unabgehärtete Personen zu berauschen. Es ist eine bekannte Erscheinung, daß der Engel der Medizin, wenn er längere Zeit den Ausführungen der Juristen zugehört hat, sehr oft seine eigene Sendung vergißt. Er schlägt dann klirrend die Flügel zusammen und benimmt sich im Gerichtssaal wie ein Reserveengel der Jurisprudenz.“

- Vorsitz der Deutschen Gesellschaft zur Sexualforschung Bei der Tagung in Kiel (1969?) macht er sich lustig darüber, dass man Homoseuelle und Transvestiten wie Staatsfeinde verfolgt habe. Er blendet dabei aus, dass er in den 50er und 60er Jahren mit seinen Gutachten für das Landgericht Kiel maßgeblich an dieser Verfolgung beteiligt war.

15.-17. Mai 1940 29. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Gerichtliche, soziale Medizin und Kriminalistik in Innsbruck

1966 bis 1969 1. Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung

Arbeitstagungen

  • LAS 47.14 nr. 315 - Christian L. Son Betrug: 2 Raucherkarten; Gut. 16.12.42: 51I, 42b

-Hallermannan Son am 11.11.1942: Teilnahme an der 2. Arbeitstagung Ost der Beratenden Ärzte des Oberkommendos der Wehrmacht vom 29.11. - 4.12.1942

Doppelrolle Arzt/Gutachter

LAS 47.14 nr. 328 - Louise H.: HG-Son; Sie sind mir Beichtvater geworden; Gut. 19.9.44: Kann sich nicht an bestehende Verhältnisse anpassen

  1. Godau Heyde, S. 234
  2. Godau Heyde, S. 235
  3. Godau Heyde, S. 132-141
  4. Behauptung Godau Heyde, S. 149
  5. Godau Heyde, s. 193ff
  6. Godau Heyde, S. 194
  7. Godau Heyde, S. 194
  8. Godau Heyde, S. 196
  9. Universitätsarchiv Berlin: Personalakte PAH 62, Bd. II, Bl. 76 (Lebenslauf des Dr. Wilhelm Hallermann) zit. n.: Herber Hakenkreuz, Anmerkung 49, S. 479.
  10. Hallermann (Hg.): Institut 1968, S. 4.
  11. Godau-Schüttke im IZRG-Bd. 3, S. 335-337
  12. Friedrich Herber: Gerichtsmedizin unterm Hakenkreuz. Militzke Verlag, Leipzig 2002, ISBN 978-3-86189-249-9, S. 271.