Unbedenklichkeitsbescheinigung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Juli 2022 um 20:51 Uhr durch imported>Aka(568) (Tippfehler entfernt).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Unbedenklichkeitsbescheinigung steht für

Deutschland

Österreich

Der Begriff heißt auf Lateinisch Nihil obstat, im deutschen Sprachraum bekannt vor allem als Freigabe aus Rom für Selig- und Heiligsprechungsprozesse, und auf Italienisch Nulla osta, eine Notwendigkeit beispielsweise für standesamtliche Trauungen von Ausländern in Italien.


__DISAMBIG__