Gehnbach (Rohrbach)
Gehnbach | ||
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Daten | ||
Gewässerkennzahl | DE: 2643438 | |
Lage | Saar-Nahe-Bergland
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Flusssystem | Rhein | |
Abfluss über | Rohrbach → Saar → Mosel → Rhein → Nordsee | |
Quelle | im Bruchwald zwischen St. Ingbert und Sulzbach 49° 17′ 17″ N, 7° 4′ 46″ O | |
Quellhöhe | 312 m ü. NN | |
Mündung | in St. Ingbert in den RohrbachKoordinaten: 49° 16′ 21″ N, 7° 5′ 48″ O 49° 16′ 21″ N, 7° 5′ 48″ O | |
Mündungshöhe | 222 m ü. NN | |
Höhenunterschied | 90 m
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Einzugsgebiet | 2,5 km²[1] |
Der Gehnbach ist ein rechtsseitiger (nördlicher) Zufluss des Rohrbachs.
Geographie
Verlauf
Der Gehnbach entspringt im Bruchwald zwischen St. Ingbert und Neuweiler und fließt von der Quelle aus in südlicher oder südöstlicher Richtung dem Rohrbach zu. Dabei nimmt er von rechts einige kleinere Zuflüsse auf. Im Bereich des Schlackenberges ist der Gehnbach verrohrt und von einem Industriegebiet überbaut. Im Bereich der Alten Schmelz ist er auch weitgehend überbaut, bevor er in den Rohrbach mündet.
Zuflüsse
- Bruchwaldbach (rechts), 0,5 km
- Kreuzbrunnenbach (rechts), 1,1 km
Historische Grenze
Der Gehnbach bildet heute noch in einigen Abschnitten die Grenze zwischen dem Stadtgebiet von St. Ingbert und von Sulzbach und damit zwischen den Saarpfalz-Kreis und dem Stadtverband Saarbrücken. Vor der französischen Revolution verlief hier die Grenze zwischen Nassau-Saarbrücken und der Leyenschen Herrschaft Blieskastel. Im Ersten Pariser Frieden von 1814 wurde der Gehnbach Teil der Grenze zwischen Frankreich und Deutschland[2]. Nach dem Wiener Kongress bis 1919 verlief hier die Grenze zwischen der preußischen Rheinprovinz und dem bayerischen Rheinkreis.
Ein Grenzsteinwanderweg folgt dem weitgehend dem Grenzverlauf, der an den alten Grenzsteinen ablesbar ist.
Einzelnachweise
- ↑ Geoportal Saarland Kartenviewer für das Saarland (Hinweise)
- ↑ Friedens- und Freundschafts-Tractat zwischen Seiner Majestät dem Kaiser von Österreich, König von Ungarn und Böhmen, und Allerhöchst Ihren Alliirten einer Seits, dann Seiner Majestät dem Könige von Frankreich und Navarra anderer Seits. III. Artikel Abs. 4 abgerufen am 22. März 2013