Auswandererabgabe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. Juli 2022 um 08:04 Uhr durch imported>Dušan Kreheľ (bot)(3855954) (Bot: Entfernung von URL-Tracking-Parametern).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Auswandererabgabe, in Österreich auch Passumlage genannt, war eine nach Vermögen gestaffelte Zwangsabgabe, die ab August 1938 von „auswanderungswilligen Juden“ in Österreich und ab 1939 auch im „Altreich“ erhoben wurde.

Passumlage in Österreich

In Österreich wurde die Auswandererabgabe als so genannte „Passumlage“ von der Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien vereinnahmt. Ihre Höhe wurde von der Israelitischen Kultusgemeinde sowie dem „Gildemeester-Hilfsbüro“ festgesetzt, das für „Nichtglaubensjuden“ tätig war.[1]

Als Bemessungsgrundlage wurde das nach Abzug aller Steuern einschließlich der Judenvermögensabgabe, der Verbindlichkeiten und notwendigen Auswanderungskosten verbliebene Barvermögen herangezogen. In Österreich wurden dadurch von 1938 bis 1941 über 8,3 Millionen Reichsmark erhoben.[2] Rund die Hälfte der zur Ausreise genötigten Juden blieb von der Passumlage befreit, da ihnen weniger als eintausend Reichsmark verblieben war. Mittellose Juden erhielten aus den durch die Passumlage vereinnahmten Mitteln Fahrkostenzuschüsse, die sich durchschnittlich auf 122 Reichsmark beliefen.[3]

Auswandererabgabe im „Altreich“

Es ist anzunehmen, dass die Wiener „Passumlage“ das Vorbild für die Auswandererabgabe im Altreich abgab. Die meisten Historiker sehen in Reinhard Heydrich und dessen Mitarbeitern die treibenden Kräfte, um eine entsprechende Abgabe auch im Altreich einzuführen.[4]

In einem Rundschreiben der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland vom 25. Februar 1939 wurden für Vermögen oberhalb von 1000 Reichsmark gestaffelte Hebesätze einer Auswandererabgabe zwischen ein und zehn Prozent genannt.[5] Im Gegensatz zur österreichischen Passabgabe wurde die Abgabe von der Reichsvereinigung nicht nur festgelegt, sondern von ihr oder ihren Zweigstellen auch eingezogen. Der Reisepass wurde von Behörden nur ausgehändigt, wenn eine entsprechende Bescheinigung vorlag.

Im April 1940 wurde die Reichsvereinigung vom Reichssicherheitshauptamt (RSHA) angewiesen, die Abgabe rückwirkend auch von denjenigen Emigranten abzufordern, die schon vor der Einführung dieser Sondersteuer ausgewandert waren. Wenn man dabei nicht auf Guthaben in Sperrmark-Konten zurückgreifen konnte, zog man Verwandte zur Zahlung heran.[6]

Aus den vereinnahmten Mitteln durch Mitgliederbeiträge und Abgaben finanzierte die Reichsvereinigung ihre Aufgaben wie die Förderung der Auswanderung, die Sozialfürsorge und das Bildungswesen. Einnahmen und Ausgaben wurden von der Aufsichtsbehörde durch Walter Jagusch oder dessen Nachfolger Fritz Woehrn im RSHA kontrolliert und bedurften ihrer Genehmigung. Ein Haushaltsplan für die Jahre 1940 bis 1942 veranschlagte Ausgaben in Höhe von 125 Millionen Reichsmark; 71 Millionen sollten davon über künftig oder rückwirkend erhobene Auswandererabgaben gedeckt werden.[7]

Deutungen

Esriel Hildesheimer wendet sich gegen die Darstellung von Hans Günther Adler und Raul Hilberg, die Behörden hätten die Reichsvereinigung ständig all ihrer ihnen zur Verfügung stehenden Mittel beraubt.[8] Hildesheimer vertritt die Ansicht, die Reichsvereinigung habe die Auswanderersteuer selbständig erheben dürfen und die eingehenden Gelder tatsächlich zur Erfüllung aller ihrer Aufgaben verwenden können.

Andere Historiker urteilen zurückhaltend bei ihrer Bewertung der Zwangsabgabe, die positive wie auch negative Auswirkungen gehabt habe. Fast 70.000 der jüdischen Emigranten aus dem „Altreich“ besaßen ein Vermögen von weniger als 1000 Reichsmark[9] und etliche der fast unbemittelten Juden waren auf die Beratung und Unterstützung durch die Reichsvereinigung angewiesen. Einerseits wurde durch Mittel aus der Zwangsabgabe die Auswanderung verarmter Juden gefördert und letztlich damit ihre Rettung ermöglicht; andererseits wurde dies durch eine zusätzliche Ausplünderung wohlhabender Juden finanziert.[10]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gabriele Anderl; Dirk Rupnow; Alexandra-Eileen Wenck; Historikerkommission der Republik Österreich.: Die Zentralstelle für Jüdische Auswanderung als Beraubungsinstitution, Wien 2004, ISBN 978-3-486-56784-7, S. 251f.
  2. Gabriele Anderl; Dirk Rupnow; Alexandra-Eileen Wenck: Die Zentralstelle für Jüdische Auswanderung ..., Wien 2004, ISBN 978-3-486-56784-7, S. 252.
  3. Theodor Venus, Alexandra-Eileen Wenck: Die Entziehung jüdischen Vermögens im Rahmen der Aktion Gildemeester. Eine empirische Studie über Organisation, Form und Wandel von"Arisierung" und jüdischer Auswanderung in Österreich 1938–1941 Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2004, ISBN 3-7029-0496-4, S. 172.
  4. Gabriele Anderl; Dirk Rupnow; Alexandra-Eileen Wenck: Die Zentralstelle für Jüdische Auswanderung..., Wien 2004, ISBN 978-3-486-56784-7, S. 254. Vergl. Dokument 1816-PS in: IMT: Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Nachdruck München 1989, ISBN 3-7735-2522-2, Band XXVIII, S. 533 / Dokument VEJ 2/146 in: Susanne Heim (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945 (Quellensammlung) Band 2: Deutsches Reich 1938 – August 1939, München 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S. 408–437.
  5. Gabriele Anderl; Dirk Rupnow; Alexandra-Eileen Wenck: Die Zentralstelle für Jüdische Auswanderung..., Wien 2004, ISBN 978-3-486-56784-7, S. 255.
  6. Bernhard Müller: Alltag im Zivilisationsbruch. Das Ausnahme-Unrecht gegen die jüdische Bevölkerung in Deutschland 1933-1945 (Diss.) München 2003, ISBN 3-935877-68-4, S. 560.
  7. Beate Meyer: Tödliche Gratwanderung - die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland zwischen Hoffnung, Zwang, Selbstbehauptung und Verstrickung (1939-1945), Göttingen 2011, ISBN 978-3-8353-0933-3, S. 111.
  8. Esriel Hildesheimer: Jüdische Selbstverwaltung unter dem NS-Regime, Tübingen 1994, ISBN 3-16-146179-7, S. 96f.
  9. Gabriele Anderl; Dirk Rupnow; Alexandra-Eileen Wenck; Historikerkommission der Republik Österreich.: Die Zentralstelle für Jüdische Auswanderung als Beraubungsinstitution, Wien 2004, ISBN 978-3-486-56784-7, S. 256.
  10. So im Kontext zur „Aktion Gildemeester“ in: Theodor Venus, Alexandra-Eileen Wenck: Die Entziehung jüdischen Vermögens im Rahmen der Aktion Gildemeester. Eine empirische Studie über Organisation, Form und Wandel von "Arisierung" und jüdischer Auswanderung in Österreich 1938-1941, München 2004, ISBN 3-7029-0496-4, S. 527.