Diskussion:Verband der Islamischen Kulturzentren

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Kategorie Islamistische Organisation

In unten genannten Buch steht über den Süleymanismus ,,Die Staatsregierung, die Gerichtsbarkeit und sämtliche staatlichen Institutionen haben nach den Bestimmungen des Korans zu verfahren; die Frauen haben nichts anderes zu lesen als den Koran"

Quelle: Metin Gür: Türkisch-islamische Vereinigungen in der Bundesrepublik Deutschland Frankfurt am Main: Brandes & Apsel, 1993, S. 53.

77.181.161.77 22:40, 5. Nov. 2007 (CET)

1. Das Buch ist 14 Jahre alt, da hat sich einiges getan. 2.Das Zitat ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen. 3.Die quelle war schon damals nicht seriös. --Grenzgänger 15:57, 6. Nov. 2007 (CET)


,,Ein Deutscher (nicht Muslime) hat keine äußerliche Reinheit, weil er Wein, Schnaps und Bier trinkt und Schweinefleisch ißt." Zitat der Süleymanci-Zeitschrift Anadolu
Quelle: Ursula Spuler-Stegemann, Muslime in Deutschland - Nebeneinander oder Miteinander HERDER/Spektrum 1998, Seite 141 77.181.178.144 20:04, 4. Dez. 2007 (CET)

Bei * Adelgunde Mertensacker: Moscheen in Deutschland, Christliche Mitte , Lippstadt 2001 steht auf Seite 128: ,,Nach dem Militärputsch 1971 wurden die Süleymancilar in der Türkei verfolgt. Viele suchten in Deutschland als ,,Gastarbeiter" Schutz und arbeiteten von anfang mit extremistischen Organisationen zusammen, so mit der IGMG und den arabischen Muslimbrüdern. Diese Verbindungen -auch zur Islamischen Weltliga - wies der türkische Journalist Ugur Mumcu in seinem Buch ,, Rabita" nach."

77.177.121.254 17:04, 29. Jun. 2008 (CEST)

Die Islamwissenschaftlerin Spuler-Stegemann spricht von einem stockkonservativen Scharia-Sufi-Islam http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/das-grosse-misstrauen

77.177.118.174 18:46, 1. Sep. 2008 (CEST)

Selbst wenn das richtig sein würde - so ist dies immer noch kein Islamismus - bitte differenzieren.--Grenzgänger 18:50, 1. Sep. 2008 (CEST)

Ich habe gerade "Diese Vorwürfe, die sich auf Spuler-Stegemann beriefen, wurden durch das Gutachten "Beten und Lernen"(siehe www.vikz.de) der renommierten Migrationsforscherin Prof. Dr. Boos-Nünning im Jahre 2010 widerlegt." durch "Diese Vorwürfe, die sich auch auf Spuler-Stegemann beriefen, seien durch das von Dr. Ursula Boos-Nünning erstellte Gutachten "Beten und Lernen" (2010) widerlegt worden.", da wir das Renommée der Frau Boos-Nünning hier nicht zu diskutieren brauchen und die Studie ("Beten und Lernen") leider nicht einsehen können, um festzustellen, ob da irgendetwas "widerlegt" worden ist. (nicht signierter Beitrag von 79.251.88.201 (Diskussion) 12:22, 2. Okt. 2010 (CEST))

Meinem Vorredner stimme ich zu, Boos-Nünning geht nicht zum auf Ungleichbehandlung beruhenden Islamischen Recht auf Distanz. Auch in ihrer Studie Beten und Lernen wird die Scharia gar nicht erst problematisiert. -- 79.251.101.41 17:45, 5. Mär. 2011 (CET)
Laut Spuler-Stegemann, Ursula: Die 101 wichtigsten Fragen Islam. C.H. Beck, München 2007, S. 138 ist der VIKZ islamistisch. Daher sollte die Kategorie islamistische Organisation gesetzt werden. 80.143.61.33 17:43, 27. Jan. 2013 (CET)

Erkenntnisse der Kölner Polizei über VIKZ

"Grenzgänger" schreibt im Artikel zu den polizeilichen Erkenntnissen: "Beweise für die genannten Behauptungen wurden bisher weder von der Polizei noch von den an der Kampagne beteiligten Presseorganen vorgelegt". Woher weißt du das? Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass die Erkenntnisse nur "sogenannte Erkenntnisse" sind, mit der eine "Kampagne" (vermutlich ein ungerechtfertigter Feldzug gegen einen harmlosen Taubenzüchterverein) geführt wird? Solange du die Quelle für das angebliche Nichtvorlegen von Beweisen nicht nennst, erlaube ich mir, deine freischöpferische Nachrichtenfabrikation erst einmal wieder zu entfernen. Sie schmeckt ohnehin schon sehr nach POV. Hier zählen aber nur belegbare Tatsachen. Shoshone 21:34, 12. Apr. 2008 (CEST)

Erkenntnisse aus Auswertung der Presse (insbesondere Kölner Stadt-Anzeiger auber auch Westfälische Rundschau und weitere NRW-Lokalzeitungen), dort werden nur ständig unbelegte Aüßerungen des "Polizeidossiers" runtergebetet. Nachweise sind nicht erbracht.--Grenzgänger 22:17, 12. Apr. 2008 (CEST)
Hallo, könntet Ihr Euren Editwar vielleicht unterbrechen und hier eine gemeinsame Formulierung aufgrund dieses Tagesspiegelartikels finden? Müßte sich doch machen lassen: Nach dem Bekanntwerden harter Vorwürfe der Kölner Polizei steht der „Verband der islamischen Kulturzentren“ (VIKZ) unter massivem Druck. In einem Dossier aus dem Jahre 2006, über das der „Kölner Stadtanzeiger“ berichtete, wird ihm „eine antiwestliche, antidemokratische und antijüdische Einstellung“ vorgeworfen. Zudem würden Kinder in den Schulen des Vereins geschlagen und die Mitglieder aufgefordert, Vermögen und Geschäfte des Vereins zu verschleiern. (...) Die Religionswissenschaftlerin Gerdien Jonker, die für ihr Buch über den VIKZ drei Jahre lang Gemeinden in Deutschland, Belgien und den Niederlanden untersuchte, hält die neuen Vorwürfe für „aufgewärmt“. „Man kann ihnen Verschlossenheit und Konservatismus vorwerfen, aber da müsste man auch andere religiöse Gemeinschaften belästigen, die katholische Kirche allen voran.“ Das Polizeidossier aus Köln spiegle ein „institutionalisiertes Narrativ aus der Türkei“, sagte Jonker dem Tagesspiegel am Sonntag. Dort würden die „Süleymanci“ traditionell schon deswegen als staatsfeindlich angesehen,weil sie sich privat und ohne staatliche Vorgaben religiös betätigten. (usw. Muslim-Verein: SPD-Politiker für Boykott Justiz sieht keine Handhabe Andrea Dernbach, Tagesspiegel vom 13.04.2008) Grüsse --Atlasowa

Bezeichnung und Kategorie Dachverband

Diese werden durch den Text nicht begründet. 77.177.118.174 18:45, 1. Sep. 2008 (CEST)

Bitte genau lesen - in der ersten Zeile steht es. Im übrigen der VIKZ ist der Dachverband der darin zusammengeschlossenen Moscheegemeinden--Grenzgänger 18:52, 1. Sep. 2008 (CEST)
Verband ist nicht dasselbe wie Dachverband. 77.177.118.174 19:34, 1. Sep. 2008 (CEST)

milli görüs

gibt es eine verbindung zur milli görüs?? so dachte ich zumindest immer. ich hab auch schon gehört, dass einige von der VIKZ betriebene moscheen einen gewissen draht zum iran haben und unbekannte geldquellen aus diesen richtungen habe... stimmt das ??? --Mimar 00:50, 4. Sep. 2008 (CEST)

  • 1. Zu Milli Görüs gibt es in soweit eine Verbindung, als Vertreter der verschiedenen islamischen Organisationen im Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland für die Interessen der Muslime in Deutschland zusammenarbeiten. Darüberhinaus treffen Vertreter beider Organisatione im Rahmen verschiedener Arbeitszusammenhänge aufeinander, so zum Beispiel im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz oder bei Veranstaltungen des Interreligiösen Dialogs. In ihren Inhalten (mit Ausnahme der religiösen Grundlagen aller sunnitischen Muslime) und in ihrer jeweiligen Rückbindungen an türkische Organisationen oder Kreise unterscheiden sich beide Organisationen beträchtlich.
  • 2. Irgendwelche Rückbindungen an den Iran und angebliche Finanzquellen dort sind Unsinn, versteht sich einerseits der VIKZ doch als streng sunnitisch und ist andererseits der schiitische Islam Staatsreligion im Iran. --Lutheraner 12:21, 4. Sep. 2008 (CEST)

Türkisch oder International? DITIB?

Handelt es sich bei den Mitgliedern hauptsächlich oder sogar fast ausschließlich um türkischstämmige Menschen? Dies scheint der Artikel nahezulegen, sagt es aber nicht ausdrücklich. Eine Ergänzung wäre nett! Natürlich auch dann, wenn diese Beobachtung falsch sein sollte. Auch die Beziehungen des VIKZ zur DITIB sollten wenn möglich erklärt werden - sind diese eher distanziert oder eng? Was sind wichtige Unterschiede und natürlich auch Gemeinsamkeiten? Unterhält auch VIKZ direkte Beziehungen zum türkischen (oder einem anderen) Staat? -- 92.230.210.53 (17:16, 16. Jul 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Fachliteratur vs. Laienschauspiel

[1]. Ferner werden noch nebenher eine Infos gelöscht und mit einer Pressemitteilung der Organisation selbst ersetzt. Das ist keine Form der wissenschaftlichen Arbeit. --Koenraad 08:54, 9. Jun. 2014 (CEST)

[2].Bitte erläutern Sie näher welche Infos gelöscht werden. Es werden hier keine Infos gelöscht, sondern aktualisiert. Weitere Quellen sind angegeben, die Sie nicht beachten. Die Pressemitteilung ist nur als Quelle für den neuen Präsidenten. Die weiteren Informationen sind mit Quellen wie Deutsche Islamkonferenz und Städte Hamburg und Bremen gekennzeichnet. Deshalb kann ich die Löschung Ihrerseits nicht nachvollziehen. --Leocon 09:21, 13. Jun. 2014 (CEST)

was `n das

als Anhänger von Genauigkeit habe nichts gegen die Angabe der genauen Adresse

jedoch findet sich Derartiges sonst in kaum einem anderen Artikel

insbesondere nicht in der Zusammenfassung (Einführung/Einleitung) !

(fragwürdige) Kollegen würden nun schreiben "wikipedia ist kein Branchenbuch"

ich frage: was soll das ?

wieso weshalb warum ?

--Über-Blick (Diskussion) 11:26, 7. Mär. 2018 (CET)

Erfindung im Artikel

Allein die DITIB Hessen ist bisher als islamische Religionsgemeinschaft (neben den Ahmadiya) anerkannt. Das ist hier im Artikel eine Erfindung das Autors. Bloß weil das Wort im Vertrag synonym gebraucht wird, stimmt dies noch lange nicht.


Wer überarbeitet das?--FreundderAufklärung (Diskussion) 17:40, 19. Aug. 2018 (CEST)

Anerkennung / Trollerei einer IP

Es gibt keine solche Anerkennung. Sie wird mit der Zuerkennung des Rechts auf bekenntnisförmigen VIKZ-Religionsunterricht ausgedrückt. Dies gibt es in keinem der drei Länder. Alles Andere sind unverbindliche Aussagen bzw. Empfehlungen.--FreundderAufklärung (Diskussion) 14:01, 31. Aug. 2018 (CEST)

Dass Gutachter das anders als Gerichte und Verwaltung sehen, ist ausschlaggebend. Bitte vor weiterem Vandalismus hier ausdiskutieren.--FreundderAufklärung (Diskussion) 12:48, 1. Sep. 2018 (CEST)

1 Tag Zeit für die IP den Text zu korrigieren. Da stehen nun Falschinformationen drin.--FreundderAufklärung (Diskussion) 19:30, 5. Sep. 2018 (CEST)
eine "Anerkennung" von Religionsgemeinschaften gibt es im deutschen Recht im eigentlichen Sinne nicht. Allerdings können nur Religionsgemeinschaften nach Artikel 7 (3) oder Artikel 140 GG erhalten. Diese Rechte hat die VIKZ in keinem der Bundesländer erhalten.--FreundderAufklärung (Diskussion) 20:53, 7. Sep. 2018 (CEST)
Nein, diese Anerkennung gibt es eben gerade nicht. Sie wäre ein staatlicher Vorgang mit klarem Verfahren und Ergebnis. Das ist jetzt TF, --Lutheraner (Diskussion)--FreundderAufklärung (Diskussion) 10:35, 8. Sep. 2018 (CEST)

Religionsgemeinschaft im Sinne Art 7 Abs 3 GG Sie versuchen hier alles zu verklären. Sicherlich gibt es nicht den Akt der Anerkennung als Religionsgemeinschaft. Sie können auch nicht entgegen der Gutachten behaupten, dass der VIKZ keine REligiongemeinschaft i. S. des Art 7 Abs 3 GG ist. Daher ist Ihre Art und Weise des immer wieder Löschens und keiner Umformulierung als Vandalismus zu bezeichnen. Lutheraner hatte meines Erachtens ein gute Lösung gefunden. Ich zitiere noch einmal aus den Gutachten, die zur Klärung des Statutes der Religionsgemeinschaften von der Ländern, und nicht von den islamischen Religionsgemeinschaften, in Auftrag gegeben worden sind:

Muckel-Ergänzendes-Gutachten-2018-Endfassung-2018-08-13-mit-Schwärzung-Seite31bearbeitet, S. 73

"5. Verband der Islamischen Kulturzentren e.V. Der VIKZ stellt sich auch heute - wie bereits in der Begutachtung 2014 - als Religionsgemeinschaft i.S.v. Art. 7 Abs. 3 GG dar, die geeignet ist, den Religionsunterricht inhaltlich auszuformen und durchzuführen."

In dem Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg,.... dem Verband der Islamischen Kulturzentren nennt die staatliche Seite bereits auf der ersten Seite diese als islamische Religionsgemeinschaften. Es gibt keine unterschiedlichen Religionsgemeinschaften nach dem Gesetz. Entweder ist man Religionsgemeinschaft oder nicht. Dies kann nur über Gutachten durch Wissenschaftler festgestellt werden. Somit handelt es sich beim VIKZ nach den Gutachten und auch nach dem Vertrag um eine Religionsgemeinschaft i. S. Art 7. Abs. 3 GG. Quelle: https://www.hamburg.de/contentblob/3551370/373c79022a3cc28025f815d9a33d2b49/data/download-muslim-verbaende.pdf;jsessionid=88B8CDE1292F40B2B8F536D1C4217DC9.liveWorker2

Sollten wir hier nicht weiterkommen, werde ich Ihre Löschung als Vandalismus melden.Denn Sie versuchen hier keine Lösung zu finden, sondern löschen alle anderen Vorschläge und beharren auf Ihrer eigenen Meinung.

Ein Gutachten ist ein Gutachten, mehr nicht. Dass der Gutachter das sagt, was Du hier schreibst, steht ja im Artikel. Die Verträge klammern ja die Frage der Anerkennung nach Artikel 7 (3) ausdrücklich aus. Wenn im Vertragstext die Vertragspartner als Religionsgemeinschaften abgekürzt werden, ist das eine übliche vertragsrechtliche Technik aus der nichts Unmittelbares folgt. Es könnte stattdessen da auch Avocado stehen, die Verbände wären dennoch keine Avocado.
Eine de-facto-Anerkennnung ist keine Aussage für eine Enzyklopädie. Es gibt sie oder es gibt sie nicht, aber es macht keinen Sinn zu sagen, es gäbe sie zwar nicht, de facto aber doch. Die DITIB Hessen und die Ahmadya sind die einzigen anerkennten muslimischen Religionsgemeinschaften bisher. --FreundderAufklärung (Diskussion) 12:45, 8. Sep. 2018 (CEST)

Sie versuchen hier die Menschen zu täuschen. Außerdem widersprechen Sie sich selbst. Sie sagen auf der einen Seite es gibt keine Anerkennung der Religionsgemeinschaften und auf der anderen Seite sagen Sie Ahmadiyya seieine anerkannte muslimische Religionsgemeinschaft. Was ist richtig?

Kannst Du sachlich bleiben, bitte? Die sogenannte "Anerkennung" findet eben nur dadurch statt, dass man die Rechte einer Religionsgemeinschaft wahrnimmt: Das ist die Erteilung bekenntnisförmigen Religionsunterrichts, das tut die VIKZ unstreitig nicht, oder dass man den Status der K.d.Ö.R. beantragt und erhält (auch das ist hier nicht einschlägig). Das ist richtig. Wenn Du aber danach fragst, zeigt das, dass Du in einem Bereich editierst, von dem Du keine Ahnung hast. Das macht es anstrengend.--FreundderAufklärung (Diskussion) 13:14, 8. Sep. 2018 (CEST)
Richtig ist, dass es kein formales Anerkennungsverfahren gibt. Es gibt aber eine de-facto-Anerkennung: Einerseits (und das ist in der einschlägigen Literatur völlig unbestritten) geschieht dies über die Zuerkennung de Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie es z.B der Ahmadiyya in Hessen geschehen ist.

Zum andern geschieht eine solche de-facto-Anerkennung aber auch durch die 1Anerkennung als Partner in Staatsverträgen wie z.B. des Hamburger Staatsvertrags zwischen dem Land Hamburg und den islamischen Institutionen, in der diese ausdrücklich als Religionsgemeinschaften bezeichnet werden. --Lutheraner (Diskussion) 14:19, 8. Sep. 2018 (CEST)

und für diese Deine Behauptung hast Du sicher eine Quelle in der wissenschaftlichen Literatur. Viel Spaß beim Suchen. Wirst Du nicht finden. Bis dahin bleibt es draußen. Zumal da offensichtlich den Rest des Artikels nicht gelesen hast, da stehe nämlich zu Staatsverträgen und Gutachten schon alles einmal da. Doppelt braucht es das nun wirklich nicht.--FreundderAufklärung (Diskussion) 15:05, 8. Sep. 2018 (CEST)
Bitte 1. zur Kenntnis nehmen, dass hier [3] das Thema bereits abgehandelt wird und 2. bitte keinen Editwar starten. --FreundderAufklärung (Diskussion) 15:10, 8. Sep. 2018 (CEST)

Falschbehauptungen im Text

Jetzt stehen 3 falsche Tatsachenbehauptungen im Text. Kann man machen, ist aber halt falsch. Allein DITIB-Hessen ist neben den Ahmydiyas K.d.Ö.R. als Religionsgemeinschaft anerkannt. [4][5]. Aber behauptet einfach etwas Anderes. "Die Nichtanerkennung der islamischen Religionsgemeinschaften in den jeweiligen Ländern ist wie gesehen eher politischer Natur, als wirklich rechtlich problematisch."schreibt eine Kritikerin des Zustandes und bestätigt damit obige Aussage.[6]--FreundderAufklärung (Diskussion) 22:48, 8. Sep. 2018 (CEST)

Beurteilung

Die Beurteilung des Verbandes gehört nicht in die Einleitung. Und erst nich verkehrt mit Aussagen, wie Gutachten bescheinigen. --FreundderAufklärung (Diskussion) 16:34, 22. Okt. 2018 (CEST)

Wieso sollte der Abschnitt über die Beurteilung in die Einleitung? --FreundderAufklärung (Diskussion) 20:54, 22. Okt. 2018 (CEST)

Textvorschlag ähnlich wie jetzt in der Sperrung wäre ok und nicht in der Einleitung:

״Der türkisch geprägte Verband ist in den Hansestädten Hamburg und Bremen Vertragspartner dieser Länder und in Rheinland-Pfalz wurde er von einem Gutachter als islamische Religionsgemeinschaft im Sinne des Art. 7 Abs. 3 GG beurteilt.[14][15][16]

In keinen Bundesland erteilt der Verband bisher Religionsunterricht im Sinne des Art. 7 Abs. 3 GG oder ist er Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daher kann bislang nicht von einer anerkannten Religionsgemeinschaft gesprochen werden.״

Der letzte Satz kann auch wegfallen.--FreundderAufklärung (Diskussion) 21:15, 22. Okt. 2018 (CEST) Dazu gibt es keinen Widerspruch? Dann ist es Konsens.--FreundderAufklärung (Diskussion) 15:23, 23. Okt. 2018 (CEST)

Der letzte Satz muss raus, das es nicht objektiv ist. In NRW wird der Religionsunterricht unter anderem in Kooperation mit dem VIKZ und anderen islamischen RGs gemacht. Den Akt der Anerkennung als Religionsgemeinschaft gibt es nicht. Wenn jemand sich als RG definiert, dann kann der Staat nicht in das Selbstbestimmungsrecht der RGs eingreifen. Er kann nur gutachterlich prüfen lassen, ob es sich um RGs handelt. Das ist bei VIKZ der Fall. Wenn hier der letzte Satz nicht rausgenommen wird, so hege ich immer noch die Ansicht das FreundderAufklärung hier nur für Verklärung sorgt.


der letzte Satz ist m.E. verzichtbar, wenn der Rest Konsens ist. Die anderen Beiratsmitglieder in RW sind gerichtlich festgestellt keine Religionsgemeinschaft und ist die VIKZ-Vertreterin im NRW Beirat nicht eine DITIB-Beschäftigte, da die VIKZ niemand Qualifiziertes für den Beirat gefunden hatte? --FreundderAufklärung (Diskussion) 17:25, 24. Okt. 2018 (CEST)

Wenn der letzte Satz rausgeht, dann Konsens, wenn die Stelle davor folgend ergänzt wird "in Rheinland-Pfalz wurde er von einem durch das Land Rheinland-Pfalz beauftragten Gutachter als eine islamische Religionsgemeinschaft im Sinne des Art. 7 Abs. 3 GG festgestellt." Darüber hinaus versuchen Sie hier wieder durch Halbwahrheiten den VIKZ ins schlechte Licht zu rücken, in dem Sie behaupten, dass VIKZ niemand Qualifiziertes für den Beirat gefunden habe und eine DITIB-Beschäftigte in den Beirat geschickt hat. Das ist Unfug. Jeder, der die Vertreterin des VIKZ kennt, weiß, dass sie dem VIKZ angehört. Weil jemand in einer Einrichtung der evangelischen Kirche arbeitet, muss er, sie nicht zwangsläufig Evangele sein. 25. Okt. 2018

1. Nach kirchlichem Arbeitsrecht, das für Religionsgemeinschaften gilt, müsste jemand der bei einer kirchlichen Einrichtung arbeitet, in der Regel auch Mitglied dieser Kirche sein.
2. Jetzt haben Sie den Konsens aufgekündigt. Ein Gutachter vertritt eine Auffassung, seine. Er stellt nichts fest.
3. Was ist an der Aussage, dass das VIKZ Beiratsmitglied DITIB als Arbeitgeber hat, nur zur Hälfte wahr?

--FreundderAufklärung (Diskussion) 11:49, 25. Okt. 2018 (CEST)

Sie haben bis jetzt kein Anzeichen der Konsensfähigkeit gezeigt. Lesen Sie nocheinmal, was das Bundesarbeitgericht in puncto Arbeitsrecht und Kirche geschrieben hat: "Die Diakonie muss einer abgelehnten Stellenbewerberin, die konfessionslos ist, eine Entschädigung von rund 3900 Euro zahlen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Das evangelische Werk habe die Bewerberin wegen ihrer fehlenden Kirchenzugehörigkeit ungerechtfertigterweise benachteiligt, urteilte das Gericht unter Berufung auf Europarecht."(https://www.swp.de/politik/inland/kirche-muss-bewerberin-entschaedigen-28177584.html)


Ok, wenn Sie meinen, lassen wir den Text so wie er ist. Da ist nämlich jedes Wort wahr. Das gefällt Ihnen nur nicht.--FreundderAufklärung (Diskussion) 19:08, 26. Okt. 2018 (CEST)

(dersiam)

was bedeutet das? --78.55.61.219 16:50, 10. Apr. 2019 (CEST) Es bedeutet Universalgelehrter, im heutigen Verständnis Professor (nicht signierter Beitrag von 80.152.171.60 (Diskussion) 12:29, 10. Dez. 2019 (CET))