Hubert Schrübbers

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Hubert Schrübbers (* 3. November 1907 (nach anderen Angaben 3. Februar 1901)[1] in Recklinghausen; † 26. September 1979 in Unterach am Attersee) war ein deutscher Jurist und von 1955 bis 1972 Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz.

Leben

Schrübbers studierte Rechtswissenschaft und wurde während seines Studiums Mitglied der AV Guestfalia Tübingen im CV. Später trat er dem SA-Sturm Münster bei.[2] Er war von 1938 bis 1941 als Staatsanwalt in Bochum, Dortmund, Arnsberg, dann als Oberstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Hamm[3] Ankläger in diversen Verfahren gegen rassisch und politisch Verfolgte des NS-Regimes: Die Jüdin Anna Neubeck wurde beispielsweise am 31. März 1941 entsprechend dem Antrag Schrübbers’ zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, weil sie im belgischen Exil unter anderem Geld für andere Flüchtlinge gesammelt hatte. Sie kam nie mehr in Freiheit und wurde 1943 im KZ Auschwitz ermordet.[4][5][6] 1941 musste Schrübbers seine Tätigkeit unterbrechen und wurde Soldat.[7]

Er diente als Unterwachtmeister in einer Polizeieinheit der SS und geriet 1944 im französischen Chaumont (Haute-Marne) in Kriegsgefangenschaft, wo nach Résistance-Tätigkeit in der Gegend die Deutschen im Januar 20 Männer verhaftet und am 18. März elf von ihnen hingerichtet hatten.[8] 1946 kehrte er aus der britischen Kriegsgefangenschaft zurück.[7] Laut Aust/Laabs war er in dieser Zeit vom britischen Geheimdienst angeworben worden, was seine spätere Karriere in der britischen Besatzungszone plausibel macht.[1]

1948 wurde Schrübbers Oberstaatsanwalt beim Obersten Gerichtshof für die britische Zone,[3] 1950 Bundesanwalt am Bundesgerichtshof,[3] 1953 Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Düsseldorf.[3] Am 1. August 1955 erfolgte seine Ernennung zum Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz.[3] In seine Amtszeit fiel die von Werner Pätsch aufgedeckte „Telefonabhöraffäre“ von 1963,[9] die ihm den Vorwurf des Verfassungsbruchs einbrachte[10] und schließlich 1968 zum Erlass des Gesetzes zu Artikel 10 des Grundgesetzes führte. Ihm wurde vorgeworfen, ehemalige SS-Mitglieder beim BfV eingestellt zu haben.[11][12] Am 30. April 1972 wurde Schrübbers nach Vorwürfen wegen seiner Verwicklung in die NS-Justiz in den Ruhestand versetzt, die reguläre Pensionierung wäre ohnehin im gleichen Jahr erfolgt.[13]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b S. Aust u. D. Laabs, "Heimatschutz. Der Staat und die Mordserie des NSU", München 2014, S. 80.
  2. Verfassungsschutz – Nichts Unsittliches, Der Spigel Nr. 5/1972, S. 26.
  3. a b c d e Kurzbiografie beim Bundesarchiv.
  4. Dieter Deiseroth: Darf die Enthüllung eines illegalen Staatsgeheimnisses strafbar sein? – Historische Erfahrungen in Deutschland und Schlussfolgerungen, in: Dieter Deiseroth, Hartmut Graßl (Hrsg.): Whistleblower-Enthüllungen zu Krebsmittel-Panschereien und illegalen Waffengeschäften, Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2018, ISBN 978-3-8305-3786-1, S. 175; Neubeck wurde dort irrtümlich mit ihrem in den Gerichtsakten verwendeten Zwangsvornamen „Sarah“ benannt.
  5. Der Wille muß gebrochen werden, Der Spiegel, Nr. 5/1972, S. 27; Neubeck auch dort mit dem Zwangsvornamen Sarah benannt.
  6. Mißglückter Schutz, Der Spiegel, Nr. 6/1972, S. 27 f.
  7. a b Hubert Schrübbers im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)
  8. S. Aust u. D. Laabs, "Heimatschutz. Der Staat und die Mordserie des NSU", München 2014, S. 80; es handelt sich wahrscheinlich um das Chaumont in der Haute-Marne, da der Ort "nördlich" von seinem bisherigen Tätigkeitsort liegt, auch gab es hier markante Résistance-Aktivitäten. Hier waren auch in größerem Maß britische Truppen auf Seiten der Befreier aktiv.
  9. Absolut sichere Quelle. In: Der Spiegel. Nr. 40, 1963, S. 25 f. (online2. Oktober 1963).
  10. Gutes Gewissen. In: Der Spiegel. Nr. 38, 1963, S. 19 f. (online18. September 1963).
  11. The Right-Wing Rot at the Heart of the German State. (englisch, nytimes.com [abgerufen am 17. Oktober 2018]).
  12. Die gefallenen Chefs des Verfassungsschutzes. Abgerufen am 17. Oktober 2018.
  13. Joachim Käppner: "Besser jetzt als gar nicht mehr". Nach 68 Jahren lässt der Verfassungsschutz die Nazivergangenheit seiner Mitarbeiter systematisch erforschen, Süddeutsche Zeitung vom 28. September 2011, S. 6.