Geschäftsordnung des Rates der Europäischen Union

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. August 2022 um 18:36 Uhr durch imported>S.K.(34480) (Manuelle Tabelle durch {{Infobox}} ersetzt; {{EU-LegisSum}}; Link; WP:TYP).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Basisdaten
Titel Geschäftsordnung des Rates
der Europäischen Union
Bezeichnung
(nicht amtlich)
Geschäftsordnung des Rates
Rechtsmaterie Europarecht
Grundlage Art. 240 Abs. 3 AEUV,
Art. 121 Abs. 3 Euratom
Verkündungstag 22. März 2004
Inkrafttreten 23. März 2004
Fundstelle Beschluss 2004/338/EG, Euratom
(ABl. L 106, 15. April 2004, S. 22–45)
Letzte Änderung
durch
Beschluss 2013/746/EU
(ABl. L 333, 13. Dezember 2013, S. 77–78)
Inkrafttreten der
letzten Änderung1)
1. Januar 2014
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung!

Die Geschäftsordnung des Rates der Europäischen Union ist die aufgrund von Art. 240 Abs. 3 AEUV und Art. 121 Abs. 3 Euratom erlassene Geschäftsordnung des Rates der Europäischen Union. Sie wird als Beschluss des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Geschäftsordnung selbst besteht aus 28 Artikeln, die Organisation und Arbeitsweise des Rates regeln. Ihr angefügt sind sechs Anhänge: Anhang I ist eine Liste der Ratsformationen, Anhang II enthält in elf Artikeln Sonderbestimmungen für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Rates, Anhang III und IV enthalten Durchführungsvorschriften zu den Bestimmungen über die Stimmengewichtung im Rat, Anhang V enthält die Arbeitsmethoden des erweiterten Rates und Anhang VI Bestimmungen über die Form der Rechtsakte.

Siehe auch

Weblinks