Diskussion:Pflichtfeuerwehr

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Gab es schon Fälle in D?

In Zusammenhang mit der Einführung einer Pflichtfeuerwehr in List (Sylt) (siehe [1]) liest man ständig, dass es sich hier um ein Novum in D handelt. Im Artikel ist jedoch davon die Rede, dass dieser Schritt bereits in der Vergangenheit nötig war - wenn auch selten.

Persönlich erinnere ich mich nur daran, dass vereinzelt, nachdem es (meist durch Querelen) zu enormen Problemen bei einzelnen Wehren gekommen ist, mit der Pflichtwehr gedroht worden ist. Hat jemand nähere Infos, ob es sich tatsächlich um den ersten Fall in D handelt, oder ob es bereits früher zu einem derartigen Schritt kam? -- srb  10:54, 22. Mär 2005 (CET)

Sylt ist definitv nicht der erste Fall. Ich kann mich an einen Fall erinnern, Anfang der 90er in Nidersachsen, weiß aber den Gemeindenamen nicht mehr. Es gab solche Verpflichtungen sicherlich auch schon vor diesem Fall. Es kommt aber doch sehr selten vor, daß Verpflichtungen ausgesprochen werden müssen.--HolgerB 11:06, 27. Nov 2005 (CET)
Nein, es gab v.a. in der Nachkriegszeit etliche Pflichtfeuerwehren mit den seltsamsten Einberufungskriterien (z.B. jeder Mann der heiratet muss für 5 Jahre zur Fw o.ä.) - Sylt ist aber definitiv die einzige Pflichtfeuerwehr in Deutschland. Man muss hier m.E. zwischen Feuerwehren mit Verpflichtung und Pflichtfeuerwehren unterscheiden, d.h. es gab einige Feuerwehren die für Teileinheiten Verpflichtungen vornehmen mussten (z.B. für Ortsteileinheiten), diese galten jedoch nicht für die gesamte Wehr, so wie das in List jetzt der Fall ist ... --217.247.71.162 17:44, 8. Jan 2006 (CET)
Beim Fall in Niedersachsen war es eine echte Pflichtfeuerwehr und nicht nur eine wo dazuverpflichtet wurde. Bei dieser Feuerwehr traten nämlich alle Mitglieder aus Protest aus, so daß es quasi keine Feuerwehr in diesem Ort mehr gab und die Gemeinde dann für ein Jahr eine Pflichtfeuerwehr aufstellen mußte.--HolgerB 18:14, 9. Jan 2006 (CET)
In Lindenfels (Hessen) war das auch mal der Fall. Dort traten alle Kameraden aus der FF aus, mit der Begründung, dass der Brandschutz durch die mangelhafte Ausrüstung nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte. Inzwischen soll es dort aber wieder eine "normale" Freiwillige Feuerwehr geben. Nightwish432 12:02, 15. Sep 2006 (CEST)

Männer und Frauen

Warum können (außer in BW) eigentlich bloß Männer einberufen werden? Ich meine, gibt es irgendeine inhaltliche oder formale Begründung dafür, oder ist das bloß ein nicht weiter gerechtfertigtes Überbleibsel aus früheren Zeiten? Die gleiche Frage gilt im übrigen auch bei der Wehrpflicht, auch da hab ich noch nie eine Begründung gehört außer "Es ist nun mal so". Danke! (nicht signierter Beitrag von 217.251.112.52 (Diskussion) 02:09, 27. Nov. 2005‎)

Das Bundesverfassungsgericht hat m.E. festgestellt, dass die bloße Einberufung von Männern verfassungswidrig ist ... insofern denk ich, dass das nur noch ein aus der Vergangenheit übliches Überbleibsel ohne jegliche gesetzliche Grundlage ist. --217.247.71.162 17:44, 8. Jan 2006 (CET)

gewährleisten des Brandschutzes

Im Artikel steht ja: [Die Pflichtfeuerwehr] "wird dann eingerichtet, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht zustande kommt und deshalb der Brandschutz nicht gewährleistet werden kann."
Meine Frage ist nun: Ab welchem Kriterium ist der Brandschutz für einen bestimmten Ort nicht mehr gewährleistet? Gibt es da irgendwelche Maßstäbe wie z.B. "Es müssen rund um die Uhr mind. eine Staffel / ein Trupp zur Verfügung stehen" oder "21 aktive Feuerwehrdienstleistende"? Würde mich sehr interessieren.
Vielen Dank, Flo 79.214.99.38 22:41, 18. Nov. 2007 (CET)

Österreich

Der Abschnitt bedarf einer dringenden Überarbeitung. Er beginnt mit "Dem Gesetz nach..." welchem Gesetz? In welchen Bundesländern sind Pflichtfeuerwehren möglich? (Im oberösterreichischen Feuerwehrgesetz konnte ich dazu nichts finden, laut Artikel wurde der Passus ja nur in Niederösterreich gestrichen!) In welchen gibt es sie tatsächlich? --Taste1at (Diskussion) 22:51, 22. Feb. 2013 (CET)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 23:37, 27. Nov. 2015 (CET)

Verpflichtung zur Freistellung

Im Artikel steht:

und aufgrund uneinsichtiger Arbeitgeber, die ihre Angestellten trotz eindeutiger gesetzlicher Regelungen nicht zum Einsatz fahren lassen.

Meines Wissens nach gibt es keinen gesetzlichen Zwang für den Arbeitgeber, einen Arbeitnehmer für einen Einsatz freizustellen. Der oben zitierte Satz im Artikel impliziert das Gegenteil. Da er nicht durch Quellen belegt ist, bin ich mir nun nicht sicher, ob ich richtig liege oder der Verfasser. Hat hier jemand tiefere Kenntnisse über die Rechtslage und kann etwas Licht in's Dunkel bringen? --PeterVitt (Diskussion) 16:54, 9. Aug. 2017 (CEST)

Das Suchen des Belegs war einfacher als gedacht. Artikel um einen Beleg aus NRW erweitert. --PeterVitt (Diskussion) 17:35, 9. Aug. 2017 (CEST)

was sind die rechtlichen Folgen bei absoluter Ablehnung der Zwangsverpflichtung, nicht Erscheinen, "krankmachen" (mit ohne AUB) und einfach "unglaublich dämlich anstellen"?

das wird nirgends erwähnt, und ich wundere mich. Es ist doch äußerst unwahrscheinlich, dass sich alle diesem Zwang unterwerfen. Beugehaft? Immer höhere Tagessätze als Strafe? Interessiert mich, gibt einen Artikel auf Spiegel-Online im Moment, auch da steht nichts über die Konsequenzen. Finde ich komisch.


https://opinioiuris.de/aufsatz/3049#Durchsetzbarkeit_der_Dienst-_und_Hilfeleistungsverpflichtung

Vielleicht möchte jemand das noch einarbeiten.

Erledigt --Nassauer27 (Diskussion) 12:16, 1. Jul. 2019 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Nassauer27 (Diskussion) 10:49, 20. Dez. 2021 (CET)

Pflichtfeuerwehr in D

Da steht der Satz .. In der Zukunft könnte die Aufstellung von Pflichtfeuerwehren wieder erforderlich werden, denn viele Feuerwehren sind am Tage während der Kernarbeitszeit oft nicht ausreichend besetzt. Dies geschieht aufgrund der weiten Fahrtstrecken der Feuerwehrangehörigen zu ihren Arbeitsplätzen und aufgrund uneinsichtiger Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter trotz eindeutiger gesetzlicher Regelungen (vgl. z. B. § 20 BHKG[8]) nicht für den Einsatz freistellen. Hinzu kommt der demografische Wandel. - ist das nicht etwas Glaskugelei? - weiters, wird ja nach dem Gesetz nach, wie auch in AT kein Unternehmer damit gezwungen jemanden freizustellen - also ist auch dieser Punkt ja gar nicht relevant. ---- K@rl Aus dem Babyelefanten ist ein Erwachsener geworden 20:26, 12. Feb. 2021 (CET)

Hallo Karl, es ist bedingt Glaskugelei. In Feuerwehrkreisen hört man es immer wieder, das ganze Gemeinden alarmiert werden müssen um einen Löschzug (25 Mann) aufzustellen. Hierzu müsste man Statistiken wälzen, um dies zu belegen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer zumindest nach HBKG (Hessischen ... ) freistellen. Jetzt kommen zwei Probleme: 1) Man arbeitet nicht im der Ortschaft, wo man in der Feuerwehr ist (-> zu weit weg; Max im Arbeitsort); oder man wir nachher nicht wegen der Feuerwehr entlassen, sondern wegen etwas anderem. Das der Durchschnitt der Feuerwehrkameraden immer älter wird, ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen. Dies liegt meistens daran, dass der Arbeitsort nicht mehr da ist, wo man in der JF war und dann nicht mehr am neuen Ort in die Feuerwehr geht. Gefühlt kommt nur 1 Kind (10 Jahre) von 20 in der EA (20 Jahre) Entweder sie hören kurz vor dem Übertritt auf oder Kurz danach ...:( --Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 00:47, 13. Feb. 2021 (CET)
Ic h gebe schon zu, dass die Problematiken ja auch bei uns ähnlich sind. Aber so Sätze wie ..und aufgrund uneinsichtiger Arbeitgeber, sind sehr POV und würde ich auf alle Fälle rauslassen. Dass die Glaskugel zwar vorhanden ist, aber großflächig nicht leicht belegbar ist, ist auch klar. Aber auch eine Pflichtfeuerwehr ist doch in den heutigen Zeiten auch nicht leicht durchsetzbar, auch bei euch nicht. Bei uns wird dann eher die Nachbargemeinde mit Geld geködert, es mitzumachen ;-) ---- K@rl Aus dem Babyelefanten ist ein Erwachsener geworden 16:31, 15. Feb. 2021 (CET)
Ich habe das ganze mal entschärft mit dem Arbeitgebern entschärt. Beim Aufstellen der Pflichfeuerwehr ist man in D recht irgeros, sofern die Feuerwehr sich nicht selbst auflöst. Du kannst dir ja mal die Belege bei den Pfleichfeurwehren durchlesen--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 19:51, 15. Feb. 2021 (CET)

Bezahlung von Dienstverpflichteten (Deutschland)

Ich finde die Gegenüberstellung Freiwillige vs. P. ziemlich problematisch. Schön, wenn es Menschen gibt, die Ehrenämter übernehmen, sprich: sich ohne Bezahlung für ihre Mitmenschen einsetzen. Wenn es davon aber nicht genügend gibt, dann ist die Alternative nicht, Menschen zu Pflichtdiensten zwangszuverpflichten, sondern natürlich, ihnen für eine entsprechende Tätigkeit Geld anzubieten, sprich eine Berufsfeuerwehr aufzustellen. Und genau wegen dieses Punktes wäre zu klären, ob die Zwangsverpflichteten nicht einen Anspruch auf den gleichen Lohn wie die festangestellten "Profis" haben. Sonst könnte sich nämlich die Situation ergeben, daß eine Kommune sagt: "Berufsfeuerwehr? Och nee, da haben wir kein Geld für, wollen wir nicht und brauchen wir auch nicht, dafür nehmen wir einfach unsere Dienstsklaven". Und so geht es natürlich nicht. --77.1.21.129 10:50, 7. Aug. 2022 (CEST)

Hallo, ich keine keine Regel, das die zwangszuverpflichten Anspruch auf Entgeld haben. Es ist eher andersherum, wenn sie nicht erscheinen, müssen sie eine Strafe zahlen.--Vielen Dank und viele Grüße Benutzer:Woelle_ffm (Diskussion) 11:21, 7. Aug. 2022 (CEST)