FFH-Gebiet Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. August 2022 um 20:05 Uhr durch imported>Kommentator1989(3189145) (Kategorien ergänzt).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
FFH-Gebiet Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn

Der Eichenwald des Klevs bei St. Michaelisdonn

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 221 ha
Kennung 2020-301
WDPA-ID 555517993
Natura-2000-ID DE2020301
FFH-Gebiet 221 ha
Geographische Lage 53° 59′ N, 9° 8′ OKoordinaten: 53° 58′ 38″ N, 9° 8′ 15″ O
FFH-Gebiet Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von −1 m bis 38 m
Einrichtungsdatum Juni 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG

Das FFH-Gebiet Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Dithmarschen in den Gemeinden Sankt Michaelisdonn, Dingen und Eddelak.[1] Es liegt in der Landschaft Dithmarscher Marsch (Landschafts-ID 68401), die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) als Landschaft mit geringerer naturschutzfachlicher Bedeutung bewertet wird.[2] Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln. Das FFH-Gebiet grenzt im Osten unmittelbar an die Landschaft Heide-Itzehoer Geest.

Das FFH-Gebiet Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn hat eine Fläche von 221 Hektar. Es besteht aus zwei räumlich voneinander getrennten Teilgebieten.[3] Die größte Ausdehnung liegt in Nordwestrichtung und beträgt 4,25 Kilometer. Das nördliche Teilgebiet ist durch die Eisenbahnlinie Sankt Michaelisdonn – Brunsbüttel Nord getrennt. Die Strecke und ein Teil der Wohnbebauung gehören nicht zum FFH-Gebiet. Der höchste Punkt des FFH-Gebietes liegt mit 38 Meter über Normalhöhennull (NHN) am Ostrand auf einem Geestrücken, der Spiekerberg genannt wird (Lage). Der niedrigste Bereich befindet sich im südlichen Teilgebiet zwischen Klev und Friedrichshöfer Au mit einem Meter unter Normalhöhennull.[4]

Die Nordgrenze des nördlichen Teilgebietes bildet die Straße Kayenweg in Verlängerung der Landesstraße 142. Den Süden begrenzt der Vorfluter 0208, der dort vom Norden kommend nach Osten abbiegt und die Eisenbahnlinie unterquert, um danach in die Friedrichshöfer Au zu münden. Die Westgrenze des nördlichen Teilgebietes liegt im Grünlandstreifen zwischen der Eisenbahnlinie im Osten und der Eddelaker Straße im Westen. Die Ostgrenze befindet sich am oberen Rand der Geestabbruchkante, dem sogenannten Klev.

Bild 1: St. Michaelisdonn um 1878 (rot umrandet das heutige FFH-Gebiet)

Erdgeschichtlich betrachtet war der Klev die kliffartige Küstenlinie der Nordsee nach dem Ende der letzten Eiszeit. Davor hatte sich mit stetig sinkendem Meeresspiegel von Nord nach Süd eine mehrere Meter hohe Nehrung mit einem Binnensee gebildet. Diese Nehrungen werden in Dithmarschen Donn genannt und sind in vielen Ortsnamen erhalten, die auf so einer Nehrung gegründet wurden. Die Binnenseen sind mit der Zeit zu Mooren verlandet. Auf der Karte des Deutschen Reiches von 1878 sind zwischen dem Donn und dem Klev noch eine größere Anzahl von Torfstichen eingezeichnet (lang gestreckte Rechtecke), siehe Bild 1.

Das südliche Teilgebiet beginnt im Norden in Dingerdonn in der Fortsetzung der Straße Landscheide nach Osten. Die Südgrenze bildet die Landesstraße 139. Die Westgrenze stellt die Wohnbebauung von Dingerdonn dar und die Ostgrenze die Friedrichshöfer Au.

Desc-i.svg
Diagramm 1: FFH-Lebensraumklassen - Flächenanteil
<graph>{"legends":[{"properties":{"legend":{"y":{"value":-100}},"title":{"fill":{"value":"#54595d"}},"labels":{"fill":{"value":"#54595d"}}},"stroke":"color","title":"LRK","fill":"color"}],"scales":[{"domain":{"data":"chart","field":"x"},"type":"ordinal","name":"color","range":"category10"},{"type":"quantize","name":"align","domainMax":6.283185307179586,"domainMin":0,"range":["left","right"]}],"version":2,"marks":[{"type":"arc","properties":{"hover":{"fill":{"value":"red"}},"update":{"fill":{"scale":"color","field":"x"}},"enter":{"endAngle":{"field":"layout_end"},"innerRadius":{"value":0},"outerRadius":{"value":100},"startAngle":{"field":"layout_start"},"stroke":{"value":"white"},"fill":{"scale":"color","field":"x"},"strokeWidth":{"value":1}}},"from":{"data":"chart","transform":[{"type":"pie","field":"y"}]}},{"type":"text","properties":{"enter":{"theta":{"field":"layout_mid"},"baseline":{"value":"middle"},"align":{"scale":"align","field":"layout_mid"},"text":{"template":"{{datum.y|number:'0.0%'}}"},"y":{"group":"height","mult":0.5},"x":{"group":"width","mult":0.5},"fontSize":{"value":10},"angle":{"value":0},"radius":{"offset":5,"value":100},"fill":{"value":"black"}}},"from":{"data":"chart","transform":[{"field":"y","type":"pie"}]}}],"height":100,"axes":[],"data":[{"format":{"parse":{"y":"number","x":"string"},"type":"json"},"name":"chart","values":[{"y":0.01,"x":"Binnenlandfelsen/Geröll- und Schutthalden/Sandflächen"},{"y":0.2,"x":"Trockenrasen/Steppen"},{"y":0.57,"x":"Moore/Sümpfe/Uferbewuchs"},{"y":0.11,"x":"Heide/Gestrüpp"},{"y":0.08,"x":"Laubwald"},{"y":0.01,"x":"Kunstforsten"}]}],"width":100}</graph>

Das FFH-Gebiet besteht zu knapp drei Fünfteln aus der FFH-Lebensraumklasse „Moore, Sümpfe, Uferbewuchs“, gefolgt von einem fünftel „Trockenrasen, Steppen“, sowie gut einem Zehntel „Heide und Gestrüpp“, siehe Diagramm 1. Daneben gibt es noch knapp ein Zehntel „Laubwald“, der sich überwiegend an den Kliffhängen befindet.[5]

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert.[6] Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde im September 2014 veröffentlicht.[7]

Im nördlichen Teilgebiet liegt im Osten an der Grenze zum Flugplatz St. Michaelisdonn ein Teil des am 8. November 1962 gegründeten Naturschutzgebietes (NSG) Kleve. Im Südosten des nördlichen Teilgebietes überschneidet es sich mit dem am 19. Mai 1971 gegründetem Landschaftsschutzgebiet (LSG) Klev von St. Michaelisdonn bis Burg. Beide FFH-Teilgebiete liegen im Schwerpunktbereich 194 des landesweiten Biotopverbundsystems.[8]

Mit der Gebietsbetreuung des NSG Kleve nach § 20 LNatSchG wurde der Kreis Dithmarschen / Fachdienst Kultur und Allgemeines – Kreisforsten durch das LLUR beauftragt.[9] Zur Unterstützung der Maßnahmen zur Erhaltung und Weiterentwicklung des FFH-Gebietes trägt ebenfalls das Bündnis Naturschutz in Dithmarschen e.V. (BNiD) bei. Diesem gehören neben der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH), dem Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen und dem Dithmarschen Tourismus e.V. die Gemeinden und Naturschutzverbände sowie viele Privatpersonen in Dithmarschen an. Das NSG Kleve ist an den Rad- und Wanderwegen mit Infotafeln des landesweiten Besucher-Informationssystems (BIS) ausgestattet. Weiterhin wurde im September 2009 vom LLUR ein Faltblatt zum NSG Kleve veröffentlicht.[10]

FFH-Erhaltungsgegenstand

Desc-i.svg
Diagramm 2: FFH-Lebensraumtypen - Flächengröße [ha]
<graph>{"legends":[{"properties":{"legend":{"y":{"value":-100}},"title":{"fill":{"value":"#54595d"}},"labels":{"fill":{"value":"#54595d"}}},"stroke":"color","title":"LRT","fill":"color"}],"scales":[{"domain":{"data":"chart","field":"x"},"type":"ordinal","name":"color","range":"category10"},{"type":"quantize","name":"align","domainMax":6.283185307179586,"domainMin":0,"range":["left","right"]}],"version":2,"marks":[{"type":"arc","properties":{"hover":{"fill":{"value":"red"}},"update":{"fill":{"scale":"color","field":"x"}},"enter":{"endAngle":{"field":"layout_end"},"innerRadius":{"value":0},"outerRadius":{"value":100},"startAngle":{"field":"layout_start"},"stroke":{"value":"white"},"fill":{"scale":"color","field":"x"},"strokeWidth":{"value":1}}},"from":{"data":"chart","transform":[{"type":"pie","field":"y"}]}},{"type":"text","properties":{"enter":{"theta":{"field":"layout_mid"},"baseline":{"value":"middle"},"align":{"scale":"align","field":"layout_mid"},"text":{"template":"{{datum.y|number:}}"},"y":{"group":"height","mult":0.5},"x":{"group":"width","mult":0.5},"fontSize":{"value":10},"angle":{"value":0},"radius":{"offset":5,"value":100},"fill":{"value":"black"}}},"from":{"data":"chart","transform":[{"field":"y","type":"pie"}]}}],"height":100,"axes":[],"data":[{"format":{"parse":{"y":"number","x":"string"},"type":"json"},"name":"chart","values":[{"y":4.8,"x":"4030"},{"y":6.4,"x":"6230"},{"y":24.9,"x":"7140"},{"y":12.9,"x":"9190"},{"y":172,"x":"ohne LRT"}]}],"width":100}</graph>

Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[11][12] FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[13]

  • 4030 Trockene Heiden (Gesamtbeurteilung B)[14]
  • 6230* Artenreiche Borstgrasrasen (Gesamtbeurteilung C)[15]
  • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore (Gesamtbeurteilung B)[16]
  • 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche (Gesamtbeurteilung B)[17]

Nur knapp ein Viertel der FFH-Gebietsfläche ist mit FFH-Lebensraumtypen ausgewiesen worden, siehe Diagramm 2. Davon nehmen die Übergangs- und Schwingrasenmoore den größten Anteil ein. Sie liegen im nördlichen Teilgebiet ausschließlich westlich der Bahnlinie. Im südlichen Teil sind sie im gesamten Teilgebiet in kleinen Parzellen verteilt und stellen dort den einzigen ausgewiesenen FFH-Lebensraumtyp dar. Der Eichenwald kommt nur im Bereich des Kliffhanges östlich der Friedrichshöfer Au im nördlichen Teilgebiet vor. Dort liegt auch eine der beiden Flächen mit trockener Heide. Die einzige Fläche mit Borstgrasrasen liegt westlich der Bahnlinie.[18]

FFH-Erhaltungsziele

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[19]

  • 4030 Trockene Heiden
  • 6230* Artenreiche Borstgrasrasen
  • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
  • 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche

Es sind damit alle FFH-Erhaltungsgegenstände des FFH-Gebietes als FFH-Erhaltungsziele übernommen worden.

FFH-Analyse und Bewertung

Desc-i.svg
Diagramm 3: Gesamtbeurteilung der FFH-LRT – Flächenanteil
<graph>{"legends":[{"properties":{"legend":{"y":{"value":-100}},"title":{"fill":{"value":"#54595d"}},"labels":{"fill":{"value":"#54595d"}}},"stroke":"color","title":"Gesamtbeurteilung (SDB)","fill":"color"}],"scales":[{"domain":{"data":"chart","field":"x"},"type":"ordinal","name":"color","range":"category10"}],"version":2,"marks":[{"type":"arc","properties":{"hover":{"fill":{"value":"red"}},"update":{"fill":{"scale":"color","field":"x"}},"enter":{"endAngle":{"field":"layout_end"},"innerRadius":{"value":0},"outerRadius":{"value":100},"startAngle":{"field":"layout_start"},"stroke":{"value":"white"},"fill":{"scale":"color","field":"x"},"strokeWidth":{"value":1}}},"from":{"data":"chart","transform":[{"type":"pie","field":"y"}]}}],"height":100,"axes":[],"data":[{"format":{"parse":{"y":"number","x":"string"},"type":"json"},"name":"chart","values":[{"y":0,"x":"A = ausgezeichneter Wert"},{"y":42.6,"x":"B = guter Wert"},{"y":6.4,"x":"C = signifikanter Wert"}]}],"width":100}</graph>
Desc-i.svg
Diagramm 4: Eigentümer - Flächenanteil
<graph>{"legends":[{"properties":{"legend":{"y":{"value":-100}},"title":{"fill":{"value":"#54595d"}},"labels":{"fill":{"value":"#54595d"}}},"stroke":"color","title":"Eigentümer","fill":"color"}],"scales":[{"domain":{"data":"chart","field":"x"},"type":"ordinal","name":"color","range":"category10"}],"version":2,"marks":[{"type":"arc","properties":{"hover":{"fill":{"value":"red"}},"update":{"fill":{"scale":"color","field":"x"}},"enter":{"endAngle":{"field":"layout_end"},"innerRadius":{"value":0},"outerRadius":{"value":100},"startAngle":{"field":"layout_start"},"stroke":{"value":"white"},"fill":{"scale":"color","field":"x"},"strokeWidth":{"value":1}}},"from":{"data":"chart","transform":[{"type":"pie","field":"y"}]}}],"height":100,"axes":[],"data":[{"format":{"parse":{"y":"integer","x":"string"},"type":"json"},"name":"chart","values":[{"y":66,"x":"Öffentliche Hand"},{"y":158,"x":"Privat"}]}],"width":100}</graph>

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Im FFH-Gebiet Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn wurde im SDB vom Juni 2019 vier Fünftel der mit FFH-Lebensraumtypen ausgewiesenen Fläche eine gute (B) Gesamtbeurteilung zugebilligt. Lediglich dem FFH-Lebensraumtyp 6230* Artenreiche Borstgrasrasen wurde keine gute (C) Bewertung erteilt, siehe Diagramm 3.

Zwei Drittel der FFH-Gebietsfläche befindet sich im Privatbesitz, siehe Diagramm 4. Den Rest teilen sich Deich- und Sielverbände, der Kreis Dithmarschen, die Gemeinden Sankt Michaelisdonn und Eddelak, sowie die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein.[20] Letztere besitzt unter anderem die einzige Borstgrasrasenfläche im FFH-Gebiet. Diese bedarf wegen ihres schlechten Erhaltungszustandes besondere Aufmerksamkeit.[13] Aus diesem Grunde wurde von der Landesregierung am 15. November 2019 eine erste Teilfortschreibung zum bestehendem Managementplan veröffentlicht, um weitergehende Wiederherstellungsmaßnahmen für den prioritären Lebensraumtyp *6230 Artenreiche Borstgrasrasen durchzuführen.[21]

Die Fläche des NSG Kleve im FFH-Gebiet ist vollständig im Besitz des Kreises Dithmarschen.[20]

Das Fließgewässer Friedrichshöfer Au gehört zum Wasserkörper nok_13 der Flussgebietseinheit Elbe gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Er ist dem Wasserkörpertyp Sandgeprägter Tieflandbach (LAWA-Typcode: 16) zugeordnet. Die Gesamtbewertung im Digitalem Struktur-Verzeichnis (DSV) des Landes Schleswig-Holstein wird für den Oberlauf der Friedrichshöfer Au oberhalb von Friedrichshof mit „unbefriedigend“, im weiteren Verlauf bis zur Mündung in den Büttler Kanal / Burger Au als „mäßig“ beurteilt. Im Wasserkörpersteckbrief zum 3. Bewirtschaftungsplan WRRL wird der ökologische Zustand mit „mäßig“ und der chemische Zustand mit „nicht gut“ eingestuft. Berücksichtigt man den überhöhten Nitratgehalt nicht, läge die Beurteilung des chemischen Zustandes bei „gut“. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, für beide Parameter nach dem Jahre 2027 einen guten Zustand zu erreichen.[22]

FFH-Maßnahmenkatalog

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[23] Die Maßnahmen sind in einer Maßnahmenkarte[24] eingetragen und in einem Maßnahmenblatt[25] zur Projektverfolgung festgehalten. Die Maßnahmen sind mit allen Eigentümern abgestimmt.

Den größten Flächenanteil nehmen im FFH-Gebiet alle Formen von Grünland ein, wobei die Biotoptypen (GM) Mesophiles Grünland, (GI) artenarmes Intensivgrünland und (GF) sonstiges Feucht- und Nassgrünland den größten Anteil haben. Für diese Flächen ist eine Ausweitung der intensiven Nutzung nicht zulässig. Wünschenswert wäre ein vollständiger Verzicht auf intensive Nutzung. Dies würde auch zu der erforderlichen Reduzierung des Nitratgehaltes in den Oberflächengewässern des FFH-Gebietes beitragen.

Die Entwässerung des FFH-Gebietes darf zum Schutz der Moore nicht erhöht werden.

Zum Schutz der offenen Heide- und Trockenrasenflächen muss regelmäßig in Abständen von zehn Jahren eine Entkusselung vorgenommen werden. Für den FFH-Lebensraumtyp Borstgrasrasen wurde mit der ersten Fortschreibung des Managementplanes eine weitere Maßnahme, das Schoppern der Krautschicht bis in eine Tiefe von 5 Zentimeter geplant. Dabei wird die Humusschicht aus der Fläche entfernt. Dies gibt Pflanzen der trockenen und nährstoffarmen Standorte die Möglichkeit zur Entwicklung. Hierzu wurden drei jeweils einhundert Quadratmeter große Flächen mit dieser Methode bearbeitet.[26] Die Veränderungen sollen einmal pro Jahr durch eine Begehung festgestellt werden.

Die Moorflächen werden ohne menschlichen Eingriff ihrer natürlichen Entwicklung überlassen (Sukzession).

Die bodensauren Eichenwälder in der Hanglage des Klevs müssen entkusselt und von der invasiven Art Spätblühende Traubenkirsche befreit werden.

In unmittelbarer Nähe der Bahnlinie befinden sich Kunstforsten aus Nadelbäumen, die im Laufe der Jahre durch heimische Laufbäume zu ersetzen sind (Waldumbau).

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen

Desc-i.svg
Diagramm 5: Schutzstatus - Flächenanteil
<graph>{"legends":[{"properties":{"legend":{"y":{"value":-100}},"title":{"fill":{"value":"#54595d"}},"labels":{"fill":{"value":"#54595d"}}},"stroke":"color","title":"Schutzstatus (Biotopkartierung)","fill":"color"}],"scales":[{"domain":{"data":"chart","field":"x"},"type":"ordinal","name":"color","range":"category10"},{"type":"quantize","name":"align","domainMax":6.283185307179586,"domainMin":0,"range":["left","right"]}],"version":2,"marks":[{"type":"arc","properties":{"hover":{"fill":{"value":"red"}},"update":{"fill":{"scale":"color","field":"x"}},"enter":{"endAngle":{"field":"layout_end"},"innerRadius":{"value":0},"outerRadius":{"value":100},"startAngle":{"field":"layout_start"},"stroke":{"value":"white"},"fill":{"scale":"color","field":"x"},"strokeWidth":{"value":1}}},"from":{"data":"chart","transform":[{"type":"pie","field":"y"}]}},{"type":"text","properties":{"enter":{"theta":{"field":"layout_mid"},"baseline":{"value":"middle"},"align":{"scale":"align","field":"layout_mid"},"text":{"template":"{{datum.y|number:'0.1%'}}"},"y":{"group":"height","mult":0.5},"x":{"group":"width","mult":0.5},"fontSize":{"value":10},"angle":{"value":0},"radius":{"offset":5,"value":100},"fill":{"value":"black"}}},"from":{"data":"chart","transform":[{"field":"y","type":"pie"}]}}],"height":100,"axes":[],"data":[{"format":{"parse":{"y":"number","x":"string"},"type":"json"},"name":"chart","values":[{"y":0.002419,"x":"LRT"},{"y":0.141947,"x":"LRT + ges. gesch. Biotop"},{"y":0.101829,"x":"ges. gesch. Biotop"},{"y":0.753805,"x":"ohne Schutzstatus"}]}],"width":100}</graph>

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden noch nicht veröffentlicht (Stand August 2022). Im Zeitraum 2016 bis 2019 wurde eine Nachkartierung des FFH-Gebietes mit Angabe der Biotop- und FFH-Lebensraumtypen durchgeführt. Danach sind drei Viertel der FFH-Fläche mit keinem Schutzstatus belegt, siehe Diagramm 5.

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[27] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[28] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[29] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[30] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[31]

Weblinks

Commons: FFH-Gebiet Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. FFH-Gebiet Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn als Teil der Landschaft Dithmarscher Marsch. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 29. Juli 2022.
  2. Dithmarscher Marsch. Landschaftssteckbrief. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 29. Juli 2022.
  3. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-2020-301 „Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn“. (PDF; 5827 kB) Karte 1 Übersicht. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. Januar 2014, abgerufen am 29. Juli 2022.
  4. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-2020-301 „Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn“. (PDF; 4587 kB) Karte 5 Höhenmodell. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. Januar 2014, abgerufen am 30. Juli 2022.
  5. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-2020-301 „Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn“. (PDF; 5660 kB) Karte 2a Biotoptypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. Januar 2014, abgerufen am 30. Juli 2022.
  6. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 74 kB) DE2020-301 Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 30. Juli 2022.
  7. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-2020-301 „Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn“. (PDF; 1790 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, September 2014, abgerufen am 30. Juli 2022.
  8. Schutzgebietsumgebung des FFH-Gebietes Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 30. Juli 2022.
  9. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 2.1.1 NSG „Kleve bei St. Michaelisdonn“. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 8, abgerufen am 1. August 2022.
  10. Kleve. (PDF; 726 kB) Faltblatt 51-04. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, September 2009, abgerufen am 2. August 2020.
  11. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  12. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  13. a b Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 74 kB) DE2020301 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 30. Juli 2022.
  14. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 4030 Trockene Heiden. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 63–65, abgerufen am 23. Juli 2020.
  15. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 6230* Artenreiche Borstgrasrasen. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 100–103, abgerufen am 12. Januar 2021.
  16. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 132–135, abgerufen am 24. Oktober 2020.
  17. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 212–214, abgerufen am 1. Dezember 2020.
  18. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-2020-301 „Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn“. (PDF; 5625 kB) Karte 2b Lebensraumtypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. Januar 2014, abgerufen am 30. Juli 2022.
  19. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2020-301 „Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn“. (PDF; 147 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 31. Juli 2022.
  20. a b Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-2020-301 „Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn“. (PDF; 5326 kB) Karte 6 Eigentum. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. Juli 2014, abgerufen am 31. Juli 2022.
  21. 1. Teil-Fortschreibung des Managementplanes für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-2020-301 „Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn“. (PDF; 737 kB) Teilfortschreibung im Hinblick auf Wiederherstellungsmaßnahmen für den prioritären Lebensraumtyp *6230 (artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatböden). In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 5. November 2019, abgerufen am 1. August 2022.
  22. Friedrichshofer Au (Fließgewässer). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. Wasserblick, abgerufen am 31. Juli 2022.
  23. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-2020-301 „Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn“. (PDF; 1790 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, September 2014, S. 15–19, abgerufen am 1. August 2022.
  24. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-2020-301 „Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn“. (PDF; 5626 kB) Karte 3b Maßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. Januar 2014, abgerufen am 30. Juli 2022.
  25. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-2020-301 „Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn“. (PDF; 22 kB) Maßnahmenblätter. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. Januar 2014, abgerufen am 30. Juli 2022.
  26. 1. Teil-Fortschreibung des Managementplanes für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-2020-301 „Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn“. (PDF; 737 kB) Anlage 1: Lage des LRT *6230 und der geplanten Schopperflächen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 5. November 2019, S. 12, abgerufen am 1. August 2022.
  27. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  28. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  29. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  30. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  31. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.