Richtlinie 89/655/EWG

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Richtlinie 89/655/EG

Titel: Richtlinie 89/655/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)
Kurztitel: Arbeitsmittelrichtlinie
Rechtsmaterie: Arbeitsschutz, UVV, Gesundheitsschutz
Grundlage: EGV, insbesondere Art. 118a
Datum des Rechtsakts: 30. November 1989
Veröffentlichungsdatum: 30. Dezember 1989
Inkrafttreten: 30. Dezember 1989
Anzuwenden ab: 31. Dezember 1992
Letzte Änderung durch: Richtlinie 2007/30/EG
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
27. Juni 2007
Ersetzt durch: Richtlinie 2009/104/EG
Außerkrafttreten: 22. Oktober 2009
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist außer Kraft getreten.
Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union beachten!

Die Richtlinie 89/654/EWG ist eine Europäische Richtlinie, die als die Zweite Einzelrichtlinie zur Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie) die Mindestanforderungen für Arbeitsmittel ergänzte. Aufgrund der mehrfachen und erheblichen Änderungen an dieser Richtlinie beschloss die EU sie zu kodifizieren und aufzuheben und durch die Richtlinie 2009/104/EG zu ersetzen.[1]

Aufbau der Richtlinie 89/655/EWG

  • ABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
    • Artikel 1 Ziel der Richtlinie
    • Artikel 2 Definitionen
  • ABSCHNITT II PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS
    • Artikel 3 Allgemeine Pflichten
    • Artikel 4 Vorschriften für die Arbeitsmittel
    • Artikel 5 Spezifisch gefährliche Arbeitsmittel
    • Artikel 6 Unterrichtung der Arbeitnehmer
    • Artikel 7 Unterweisung der Arbeitnehmer
    • Artikel 8 Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer
  • ABSCHNITT III SONSTIGE BESTIMMUNGEN
    • Artikel 9 Änderung des Anhangs
    • Artikel 10 Schlußbestimmungen
    • Artikel 11
  • ANHANG MINDESTVORSCHRIFTEN NACH ARTIKEL 4 ABSATZ 1 BUCHSTABE a ) ZIFFER ii ) UND BUCHSTABE b ) 1

Einzelnachweise