Neuwürttemberg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. August 2022 um 08:10 Uhr durch imported>Altsprachenfreund(1648354) (→‎Einleitung: Grammatik).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Altwürttemberg 1789 und die territorialen Zugewinne von 1803 bis 1810, die als „Neuwürttemberg“ zusammengefasst wurden
Erst Herzog, dann Kurfürst und König: Friedrich I., der Württemberg 1803 in Alt und Neu teilte

Als Neuwürttemberg bezeichnete man ab dem Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803 das neue württembergische Herrschaftsgebiet, in dem die zahlreichen territorialen Zugewinne – vor allem östlich und südlich Altwürttembergs – zusammengefasst wurden.

Territoriale Zugewinne

Dazu gehörte das in zahlreiche klösterliche, adelige und reichsstädtische Herrschaften zersplitterte Oberschwaben und das westliche Allgäu, also die überwiegend katholischen Gebiete zwischen der Schwäbischen Alb und dem Bodensee, deren Integration in das damals größtenteils protestantische Altwürttemberg nur teilweise gelang. Etliche Partikel hatten hier zu Vorderösterreich gehört. Das flächengrößte weltliche Territorium Neuwürttembergs war das der Grafen von Waldburg.

Außerdem zählten zu Neuwürttemberg Gebiete im Norden und Osten von Altwürttemberg, darunter die vormals hohenlohischen Gebiete und die ehemalige Fürstpropstei Ellwangen.

Zu den 1803 integrierten Reichsstädten zählten:

Staatliches Intermezzo

Von 1803 bis zur endgültigen Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 gab es kurzzeitig einen eigenständigen Staat Neuwürttemberg mit Regierungssitz in Ellwangen, in dem die Landstände bzw. die Ständeversammlung Altwürttembergs keine Mitspracherechte hatten. Beide Staaten regierte der Kurfürst und Herzog Friedrich I. von Württemberg in Personalunion, bis er diese dank Napoleon zu einem Königreich zusammenfassen und dabei die ihm lästige Ständeverfassung Altwürttembergs „staatsstreichartig“ aufheben konnte.[1] Die politische Differenzierung in Alt- und Neuwürttemberg war von nun an hinfällig, wurde gelegentlich aber noch zur regionalen Abgrenzung genutzt.

Die Integration der meist katholischen Gebiete, die nach 1803 zu Neuwürttemberg und schließlich zum Königreich kamen, erforderte besondere Anstrengungen. Die Gleichberechtigung der neuen katholischen Staatsbürger musste ebenso wie die Gleichstellung des katholischen Kultus gesichert werden.

Literatur

  • Walter Grube: Stände in Württemberg. In: Von der Ständeversammlung zum demokratischen Parlament. Theiss, Stuttgart 1982, S. 31–50.
  • Bernhard Mann: Württemberg 1800 bis 1866. In: Meinrad Schaab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.) u. a.: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Band 3: Vom Ende des alten Reiches bis zum Ende der Monarchien. Hrsg. im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Klett-Cotta, Stuttgart 1992, ISBN 3-608-91467-6, S. 241 f., 246–251, 254–256, 265–266, 269–275, 287, 295, 330.
  • Dieter Mertens: Württemberg. In: Meinrad Schaab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.) u. a.: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Band 2: Die Territorien im alten Reich. Hrsg. im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Klett-Cotta, Stuttgart 1995, ISBN 3-608-91466-8, S. 1–163.
  • Volker Press: König Friedrich I. – Der Begründer des modernen Württemberg. In: Baden-Württemberg im Zeitalter Napoleons. Band 2, Ausstellung des Landes Baden-Württemberg. Edition Cantz, Stuttgart 1987, ISBN 3-922-608-48-5, S. 25–40.

Einzelnachweise

  1. Walter Grube: Stände in Württemberg. In: Von der Ständeversammlung zum demokratischen Parlament. Theiss, Stuttgart 1982, S. 49f.