Diskussion:Krefeld-Uerdingen am Rhein

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Rechtsgutachten über die Vorgängen um Krefeld-Uerdingen am Rhein

siehe Diskussion:Krefeld#Rechtsgutachten_über_die_Eingemeindung_von_Uerdingen. --Seewolf (Diskussion) 12:55, 23. Dez. 2020 (CET)

siehe auch: www.krefelduerdingenamrhein.de, Gutachten ist dort im Wortlaut veröffentlicht. (nicht signierter Beitrag von 84.62.24.160 (Diskussion) 12:25, 21. Jul. 2021 (CEST))

Quelltextveränderungen und Ergänzungen v. 06.08.2021 09.43 Uhr

Es ist wichtig die terminlichen und inhaltlichen Zusammenhänge sauber in die Reihe zu bringen. Aus dem Zitat des Vorschlagspapiers der Bezirksregierung (daher Zitat im Wortlaut) wird klar, dass sich die Bezirksregierung in Düsseldorf selbst mit der Frage, ob Uerdingen eine kreisfreie Stadt hätte werden können auseinandergesetzt hat. Am Ende stand die Möglichkeit zum freiwilligen Zusammenschluss Uerdingens mit Krefeld oder der Übergang der Stadt Uerdingen in den Landkreis "Mörs". Vor diesem Hintergrund kam der weitreichende Konsortialvertrag 1928 zu Stande, der die Städte Uerdingen und Krefeld in einem Zweckverband unter einem Dach Krefeld-Uerdingen am Rhein zusammenführte. Dies war gleichzeitig natürlich die Blaupause für das Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets für die zukünftige Konstellation der beiden Städte als Stadtteile in einer dreigliedrigen Körperschaft Krefeld-Uerdingen am Rhein. Es beweist zudem, dass von Seite der Bezirksregierung eine zwangsläufige Eingliederung Uerdingens zu Krefeld nicht gesehen wurde. Aus dem Zitat wird deutlich, dass die Erweiterung Krefelds entlang des Rheins nach Norden (also Uerdingen) nicht zwangsläufig so gesehen wurde. Hintergrund war sicher auch Krefelds Nähe zu Neuss und Düsseldorf. Die Bezirksregierung war noch sehr verschnupft über den nicht mit ihr abgesprochenen Bau eines Krefelder Hafens im zuvor eingemeindeten Linn, ohne dass überhaupt ein direkter Zugang zu dieser Gemeinde bestand. Mit dem Bau des Hafens hatte Krefeld Fakten geschaffen, die dann die Eingliederung der Gemeinden Oppum und Bockum in 1907 quasi sachzwänglich erscheinen ließen. Dies wollte sich (wie in dem Vorschlagspapier deutlich wird) die Bezirksregierung nicht noch einmal bieten lassen, wobei Expansionsbestrebungen Düsseldorfs natürlich ebenso im Fokus lagen. Daraus wird aber im Kontext auch klar, dass Warsch natürlich mit dem Pfund " Übergang in den Kreis Mörs" wuchern konnte, womit die Zugeständnisse der dreigliedrigen Körperschaft durchgesetzt werden konnte. Hier lag Warsch aber, nach den Zugeständnissen der Nachbarstadt Krefeld" eine bilaterale Lösung näher als eine doch unsichere Zukunft im Landkreis Mörs, da bereits von der Bezirksregierung weitere Veränderungen mit Blick auf Rheinhausen und Duisburg nicht ausgeschlossen wurden. Krefeld hingegen hat die demokratische Faust in der Tasche gemacht, ging es doch mit den Zugeständnissen darum, eine Abkehr Uerdingens von Krefeld zu verhindern. Später würde man dann weitersehen und man hat es ja dann im III. Reich auch geschafft... (nicht signierter Beitrag von 178.10.179.23 (Diskussion) 10:39, 6. Aug. 2021 (CEST))

Willkürliche Herangehensweise - keine Änderung in Sicht

Ich habe genau und unter sauberen Quellen und Begründungen beschrieben wo die Verbesserung der inhaltlichen Qualität liegt. Herr aalfons nimmt sich nicht einmal die Zeit sich damit zu beschäftigen und schmeißt nach Gutherrenart raus, was Ihm nicht in den Kram passt. Bitte Herr aalfons,- lesen Sie doch wenigstens die Begründung. Leider gibt es wohl im Wiki sonst keine Menschen mehr die Ihnen Paroli bieten? Wann nimmt sich wirklich ernsthaft einer den von mir eingebrachten Änderungen an. Ich bleibe dabei: So wie es aussieht hat aalfons Narrenfreiheit. Das lassen sich andere gefallen. Irgendwann, da bin ich mir sicher, regelt sich alles erfreulicherweise auf natürlichem Wege. (nicht signierter Beitrag von 178.10.179.23 (Diskussion) 11:10, 6. Aug. 2021 (CEST))

Ich pflege auf anonyme Hinterlassenschaften nicht zu antworten. – Die Bezirksregierung ist in diesem Zusammenhang kein maßgeblicher Akteur. Maßgebliche Behörde im Auftrag des Innenministeriums ist der Oberpräsident. Typische Verzettelung des Benutzers formally known as Uerdigen1288. Für die Beschimpfung und den Todeswunsch gibt es natürlich eine VM. --Aalfons (Diskussion) 15:18, 6. Aug. 2021 (CEST)

Ich teile die Aussage des Nutzers wg. natürlichem Weg absolut nicht. Das gehört sich nicht. Jedoch waren natürlich die Vorgabe und das Vorschlagspapier der Bezirksregierung 1928 relevant. Sonst wäre ja wohl Uerdingen ratzfatz eingemeindet worden, was nicht der Fall war. Die guten Argumente und genannten Quellen einfach so abzutun gehört sich nicht. Also bitte nüchtern und sachlich erklären warum ein Papier der Bezirksregierung und damit wohl überhaupt die Meinung der Bezirksregierung nicht relevant gewesen sein sollte, wo doch die Umsetzung der Neugliederung gerade von der Bezirksregierung durchzuführen war. Rheinanke (Diskussion) 19:05, 6. Aug. 2021 (CEST)

Sperrumgehung. --Aalfons (Diskussion) 19:15, 6. Aug. 2021 (CEST)

Wichtig: Stadt und Stadtkreis Krefeld-Uerdingen am Rhein

Die Besonderheit liegt darin, dass die Stadt Krefeld-Uerdingen am Rhein eine Körperschaft ohne Bürger/innen war. Diese fanden sich in den beiden selbständigen Stadtteilen, gleichsam Körperschaften und Wahlbezirken Krefeld und Uerdingen. Daher ist es wichtig, bereits im Eingang darauf hinzuweisen, dass es sich zwar bei Krefeld-Uerdingen am Rhein um eine Stadt als Körperschaft handelte aber eben AUCH um einen Stadtkreis, eben einem Kreis der beiden selbständigen Gemeinden, die allerdings als "Stadtteile" bezeichnet wurden. Das macht ja gerade die Einmaligkeit aus. Die Menschen hatten in ihren Geburtsurkunden "Krefeld-Uerdingen am Rhein, Stadtteil Krefeld" oder "Krefeld-Uerdingen am Rhein, Stadtteil Uerdingen" stehen. (nicht signierter Beitrag von 88.74.175.106 (Diskussion) 16:01, 3. Mai 2022 (CEST))

Änderung: Hinweis auf Quelle Krefelder Archiv, Lilla S. 366

Im Wortlaut:

" Übergangszeit

§1

Durch das Neugliederungsgesetz vom 29. Juli 1929 sind die bisherigen Städte Krefeld und Uerdingen vom 1. August 1929 ab zur Stadtgemeinde und zum Stadtkreis Krefeld-Uerdingen a. Rh. vereinigt. Für eine Übergangszeit bis zum 31. März 1949 erhalten die beiden Stadtteile Krefeld und Uerdingen als Körperschaften des öffentlichen Rechts eine getrennte und selbständige Verwaltung nach folgenden Bestimmungen." Es folgen die §§ 2 bis 27 in den Abschnitten I. bis V. (S. 366 bis 383 ebenda)

Von einer Begrenzung ist hier im zitierten Satz keine Rede. Dies würde auch keinen Sinn machen, da z.B. über eine Beendigung des Bestehens von Körperschaften nicht eine Ortssatzung entscheidet, sondern allein der Gesetzgeber!

Ob eine Verkürzung der Übergangszeit und damit die Voraussetzung für die Aufhebung der Ortssatzung oder deren wesentliche Änderung mit der Folge der Verlagerung von Aufgaben oder wesentlichen Aufgaben auf die Dachgemeinde Krefeld-Uerdingen a.Rh. durch Erklärungen der Stadtgemeinden Uerdingen und Krefeld gegeben war, erscheint klar zu verneinen. Die Ortssatzung sah die Beschlüsse durch Stadtverordnetenversammlungen der beiden Stadtgemeinden vor. Die Stadtverordnetenversammlung als gewähltes Beschlussorgan war nicht mehr gegeben, die Legitimation fehlte ebenfalls. Damit fehlte jedes Gremium, was den Anspruch erheben konnte, ein echtes Gremium mit Berechtigung der Verfügung über kommunale Selbstverwaltung zu sein. Der Versuch der vom Staat eingesetzten Nazi-Bürgermeister, gewissermaßen als Hüter kommunaler Selbstverwaltung solche aufgeben oder mehren zu können, muss scheitern, hier verfügte in einer Not- und Kriegssituation ein, das Gesetz sowieso nicht schaffender Staatskommissar, der in dieser Richtung keine wirksame Aufgabe von Selbstverwaltungsaufgaben an Stelle der Kommunen erklären konnte. (nicht signierter Beitrag von 2.202.30.21 (Diskussion) 16:02, 2. Aug. 2022 (CEST))

Exbenutzer Uerdingen1244, du schaffst es, aber auch jeden Text unlesbar zu machen. Ich habe einige Änderungen revertiert oder knapper gefasst. Auch deine vorstehende Ausarbeitung ist wiederum vollkommen unverständlich, du schreibst ja nicht mal, was du da zitierst. Benutzte Lilla oder sonst jemand den Begriff "begrenzt" für "Übergangszeit"? Ich erinnere mich nicht mehr, aber waren die Uerdingschen Sonderrechte von 1929 nicht sowieso nur probeweise verliehen und daher die Übergangszeit bis 1949? --Aalfons (Diskussion) 16:25, 2. Aug. 2022 (CEST)
www.krefelduerdingenamrhein.de und die Augen gehen auf... --92.75.25.23 15:15, 3. Aug. 2022 (CEST)
Das Internet ist geduldig, schreib dort, was du willst. Hier kannst du ja nicht mal einfache Fragen beantworten. --Aalfons (Diskussion) 19:18, 3. Aug. 2022 (CEST)
Die Aussage (Auszug aus Dr. Wanslebens, drittgeprüften Gutachten) ist selbsterklärend. Sie sind also der Meinung, dass die Erklärungen der Nazi-Bürgermeister Dr. Alois Heuyng und Dr. Emil Hürter zur Auflösung der Stadtgemeinden und Körperschaften Krefeld und Uerdingen durch deren Verschmelzung, ohne Zustimmung eines demokratische Gremiums, rechtens war? Sehr interessant! Klare Stellungnahme ist erwünscht! --84.63.59.136 15:09, 9. Aug. 2022 (CEST)
"In der Nazi-Zeit war alles, dass von NS-Funktionären entschieden und veranlasst wurde Unrecht, da es sich um eine Diktatur gehandelt hat. Auch die Aufhebung der Doppelstadt Krefeld-Uerdingen a. Rh. war ein Willkürakt..."
Harald Franz
ehem. Referent beim Ministerium für Wirtschaft NRW --178.3.198.87 09:14, 15. Aug. 2022 (CEST)