Beschluss (deutsches Recht)

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Ein Beschluss ist eine Form, in der die Entscheidung eines einzelnen Richters, eines aus mehreren Richtern bestehenden Spruchkörpers oder eines Rechtspflegers ergehen kann. Andere Formen der gerichtlichen Entscheidung sind das Urteil und die Verfügung.

Formen der Entscheidung

In welcher Form zu entscheiden ist, regelt die jeweilige Verfahrensordnung. Im Zivilprozess werden Beschlüsse in der Regel dann erlassen, wenn die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allein nach Lage der Akten ergehen kann oder nach freigestellter, also nicht vom Gesetz zwingend vorgeschriebener mündlicher Verhandlung. Beschlüsse entscheiden häufig nur über einzelne Verfahrensfragen, während für Entscheidungen, die über den Klageantrag ganz oder teilweise abschließend entscheiden, in der Regel die Urteilsform vorgeschrieben ist. Es gibt aber auch Beschlüsse, die ein Verfahren abschließen.

Der Hinweisbeschluss ist eine Form, die dem Gericht einen Beschluss und dem Kläger Kosten ersparen soll.

Unterschied Beschluss und Urteil

Beschlüsse und Urteile unterscheiden sich auch in der Art und Möglichkeit ihrer Bekämpfung durch Rechtsmittel. So kann gegen Beschlüsse die (sofortige) Beschwerde, gegen Urteile im ersten Rechtszug (Amts- bzw. Landgericht) die Berufung und Urteile im zweiten Rechtszug (nach dem Amts- das Landgericht, nach dem Land- das Oberlandesgericht) die Revision eingelegt werden.

Bei manchen Verfahrensarten wird ausschließlich durch Beschluss entschieden, so insbesondere in der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Beschlüsse nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) können unter ähnlichen Voraussetzungen wie Urteile berichtigt und ergänzt werden (§ 42, § 43 FamFG).

Siehe auch