Österreichischer Kunstsenat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. August 2022 um 11:22 Uhr durch imported>Esslk(82656) (→‎Mitglieder: komplett überarbeitet und aktualisiert gemäß Website des Österreichischen. Kunstsenats (Stand: 21.8.2022)).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der Österreichische Kunstsenat ist ein offizielles Gremium von einundzwanzig anerkannten österreichischen Künstlern, das die Anliegen der Kunst in der Öffentlichkeit zu vertreten und die öffentliche Hand in wichtigen einschlägigen Fragen zu beraten hat. Der Kunstsenat schlägt die Kandidaten für den Großen Österreichischen Staatspreis vor und hat auch das Vorschlagsrecht für die Berufung der Staatspreisträger in den Kunstsenat.

Geschichte

Der Österreichische Kunstsenat wurde am 7. September 1954 per Erlass des damaligen Bundesministeriums für Kultur gegründet.[1]

„Zur Würdigung besonders hervorragender Persönlichkeiten auf dem Gebiet der österreichischen Kunst und zur fachlichen Beratung des Bundesministeriums für Unterricht in Fragen der staatlichen Kunstverwaltung“

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur: 1954

Österreichischer Kunstsenat

Die Mitglieder des Kunstsenats repräsentieren die Bereiche Architektur, bildende Kunst, Literatur und Musik. Sie müssen Träger des Großen Österreichischen Staatspreises sein und werden vom österreichischen Kulturminister ernannt (derzeit im Bundeskanzleramt angesiedelt).[2] Sie gehören dem Gremium auf Lebenszeit an, daher ist der Altersdurchschnitt des Kunstsenats relativ hoch. Der Kunstsenat hat den Auftrag, die Anliegen der Kunst in der Öffentlichkeit zu vertreten, und auch die öffentlichen Stellen in wichtigen Fragen der Kunst zu beraten.

Der Kunstsenat tritt mehrmals jährlich zusammen. Er wählt aus dem Kreise der Mitglieder einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten mit jeweils dreijähriger Funktionsperiode.

Präsidenten

Aktuelle Mitglieder

  1. Josef Winkler (* 1953): Präsident / Literatur
  2. HK Gruber (* 1943): Vizepräsident / Musik
  3. Erwin Wurm (* 1954): Vizepräsident / Bildende Kunst
  4. Siegfried Anzinger (* 1953): Bildende Kunst
  5. Christian Ludwig Attersee (* 1940): Bildende Kunst
  6. Renate Bertlmann (* 1943): Bildende Kunst
  7. Günter Brus (* 1938): Bildende Kunst
  8. Friedrich Cerha (* 1926): Musik
  9. Elke Delugan-Meissl (* 1959): Architektur
  10. Beat Furrer (* 1954): Musik
  11. Georg Friedrich Haas (* 1953): Musik
  12. Peter Handke (* 1942): Literatur
  13. Martha Jungwirth (* 1940): Bildende Kunst
  14. Thomas Larcher (* 1963): Musik
  15. Laurids Ortner (* 1941): Architektur
  16. Wolf D. Prix (* 1942): Architektur
  17. Arnulf Rainer (* 1929): Bildende Kunst
  18. Gerhard Rühm (* 1930): Literatur
  19. Kurt Schwertsik (* 1935): Musik
  20. Heinz Tesar (* 1939): Architektur

Beispiele für Interventionen des Kunstsenats

Der Kunstsenat hat sich ab 2008 unter anderem erfolgreich für den Weiterbestand des gefährdeten ORF-Symphonieorchesters eingesetzt[3][4] sowie für das Innsbrucker Riesenrundgemälde. 1983 trat er erfolgreich für den funktionsfähigen Weiterbestand von Otto Wagners Brücke über die Zeile auf.

Weblinks

Einzelnachweise