Diskussion:Klimaticket
Gültigkeit
Deutsches Eck: "bei Fahrtantritt und Fahrtziel in Österreich" stimmt so nicht. Mit der Bayerischen Regiobahn kann man auch von Salzburg (Österreich) nach Kufstein (Österreich) fahren, dennoch gilt das KlimaTicket dort nicht. Es gilt nur in den Korridorzügen der ÖBB.
Es fragt sich überhaupt, wozu der Gültigkeitsbereich hier im Detail angeführt wird. Alle Strecken von ÖBB und WESTbahn sind eben alle Strecken. Es sind ja Strecken und Grenzbahnhöfe, auf denen bzw. bis zu denen der österreichischen Inlandstarif allgemein gilt, hat somit nichts spezifisch mit dem KlimaTicket zu tun. Zudem fehlt ein in Deutschland gelegener Grenzbahnhof.
Hervorzuheben wäre allerdings, wo es im Widerspruch zu den großsprecherischen Behauptungen von Ministerin Gewessler nicht gilt: z.B. nicht in den Nicht-Verbundverkehren in der Steiermark. --77.118.240.123 22:24, 20. Sep. 2021 (CEST)
- Von der Einbeziehung von Nichtverbundverkehren, insbesondere auch touritischen Bahnen war nie die Rede.--Taste1at (Diskussion) 22:06, 27. Okt. 2021 (CEST)
Ausnahmen der Gültigkeit
Im Artikel sollte dargestellt werden, auf welchen Strecken oder Einrichtungen das Klimaticket keine Gültigkeit besitzt. Auf Klimaticket.at ist dazu angeführt: Davon ausgenommen sind touristische Angebote wie die Waldviertelbahn, Wachaubahn, Schneebergbahn, Schafbergbahn, etc.. Wie verhält es sich mit zB Pöstlingbergbahn, Donauschifffahrt, Seen-Schiffahrt, Seilbahnen, etc. ? --Dromedar61 (Diskussion) 22:38, 12. Okt. 2021 (CEST)
- Das steht ja dort: "alle Linienverkehre (öffentlicher und privater Schienenverkehr, Stadtverkehre und Verkehrsverbünde)" mit den von dir genannten Ausnahmen. Da die Pöstlingbergbahn bisher schon von den Monats- und Jahreskarten erfasst war, wird das weiterhin so sein. Schifffahrt und Seilbahnen war immer schon extra zu zahlen. Daran wird sich auch nichts ändern.--Taste1at (Diskussion) 22:03, 27. Okt. 2021 (CEST)
Kosten
Der wichtigste Aspekt wird hier mal wieder weggelassen. Welche Kosten verursacht der Spaß für den Steuerzahler? (nicht signierter Beitrag von 87.185.46.208 (Diskussion) )
- Du bist herzlich eingeladen, diesen Aspekt in den Artikel einzuarbeiten. --Dromedar61 (Diskussion) 14:16, 27. Okt. 2021 (CEST)
- Das ist kein Spaß. --Taste1at (Diskussion) 22:03, 27. Okt. 2021 (CEST)
Nachtverkehr
Im Artikel steht "Im Nachtverkehr ist das Klimaticket nur eingeschränkt, bzw. mit Komfortzuschlag gültig". Soviel ich weiß gilt das Kt in Wien im Nachtverkehr uneingeschränkt. Auch im den Nachtzügen der ÖBB gilt: "Mit dem KlimaTicket Ö können Sie innerhalb Österreichs auch im Nightjet-Sitzwagen ohne Aufpreis reisen" Welche Nachtverkehre sind gemeint? --Helmigo (Diskussion) 06:52, 16. Aug. 2022 (CEST)
- Ich mach mich mal an die Arbeit, den Artikel zu aktualisieren. Ich habe bei meiner Ergänzung die Nightjets gemeint. Wenn man etwa in der ÖBB-App (wenn man das Klimaticket hinterlegt hat) den Nightjet Wien-Bregenz auswählt, scheinen beim Sitzwagen automatisch 6 Euro Zuschlag auf. --Bauer Alfons (Diskussion) 18:58, 17. Aug. 2022 (CEST)
Das ist kein Zuschlag, sondern die Gebühr für die Sitzplatzreservierung: https://konsument.at/klimaticket-kaufen-fragen-und-antworten/64767Giebenrath (Diskussion) 18:26, 21. Aug. 2022 (CEST)
- Das ist keine Reservierung sondern der Komfortzuschlag laut ÖBB-Fahrkarte. --Bauer Alfons (Diskussion) 21:39, 21. Aug. 2022 (CEST)
Wozu sollte der Benutzer eines Klimatickets eine Fahrkarte brauchen? Er braucht zumindest im Sitzwagen keine, wie aus dem Zitat oben bei Helmigo zu erkennen ist. Und das stammt von der Nightjet-Webseite - der mysteriöse Komfortzuschlag wird dort jedoch nirgends erwähnt...--Giebenrath (Diskussion) 14:01, 22. Aug. 2022 (CEST)