Diskussion:Steuererklärung
Rechtliche Situation
Kann jemand etwas zur rechtlichen Situation sagen? Wer muss eine Steuererklärung abgeben? Wer kann, muss aber nicht? Nutzer; Blutgretchen CEST 00.33, 4.6.2008
hierzu siehe eingefügtem Weblink (nicht signierter Beitrag von 93.204.230.160 (Diskussion) 14:43, 18. Dez. 2012 (CET))
- Ist mE jetzt sortiert bzw. an die einzelnen Steuerart-Artikel delegiert--Karsten Tinnefeld (Diskussion) 21:19, 25. Jan. 2014 (CET)
Unvollständigkeit
Dieser Artikel ist noch sehr knapp gehalten. Es sind nur einige wenige Steuererklärungen erwähnt. Als Beispiele für nicht jährlich notwendige Erklärungen habe ich die Erbschaft- und Schenkungsteuer hinzugefügt. Nicht alle Erklärungen können elektronisch abgegeben werden; für die Einkommensteuer trifft dies zu - für welche noch? Für welche Erklärungen gibt es kommerzielle Steuersoftware?--Πολύτροπος 10:01, 13. Jun. 2010 (CEST)
- Seiten mit einer Sammlung von Bausteinen zu versehen macht die Artikel nicht besser. Bitte SPARSAMER mit den Bausteinen umgehen. Jensen 19:18, 27. Jun. 2010 (CEST)
- Eine vollständige Aufzählung aller denkbaren Steuererklärungen aufzunehmen halte ich für falsch. Ich habe die Einleitung deshalb gestrafft. Für mich derzeit ein Artikel, der sicherlich noch verbessert werden kann, der aber auch keine derart gravierenden Mängel hat, dass er einen Überarbeiten-Baustein verdient. --Daceloh (Diskussion) 18:18, 12. Aug. 2016 (CEST)
Elektronische Steuererklärung in Estland
Der Hinweis zur elektronischen Steuererklärung in Estland ist eine nette Anegdote, hat aber nichts mit den deutschsprachigen Steuererklärungen zu tun. Es mag als Aufforderung gelten, seine Steuererklärung auf elektronischem Wege einzureichen, um den Finanzämtern die Arbeit zu erleichtern. Es ist aber nicht die Aufgabe einer Enzyklopädie auf diesen Schritt hinzuweisen oder gar Leser dazu indirekt aufzufordern. Insofern ist dieser Zusatz irrelevant fur die deutschsprachige Wikipedia.--87.184.143.201 09:58, 15. Okt. 2015 (CEST)
- Das Lemma lautet aber Steuererklärung und nicht deutsche Steuererklärung ! Ich kann ja als Deutscher in anderem anderen Staat steuerpflichtig sein, weil ich dort geschäftlich tätig bin. --Kulturkritik (Diskussion) 23:52, 13. Mai 2020 (CEST)
Situation Schweiz
Die Situation in der Schweiz (Jährliche Steuererklärung (Einkommenssteuer, Vermögenssteuer) durch jeden Einwohner sollte dargelegt werden. Ich werde mich mal dranmachen, wird aber in der Strukturierung dieses Artikels eher schwierig. Qolume (Diskussion) 00:17, 25. Feb. 2016 (CET)
Baustein
Der Überarbeitung-Baustein wurde vor bald 9 Jahren gesetzt, als der Artikel nur ca. 15 % des heutigen Umfangs hatte. Also besteht kein Zusammenhang mehr mit der aktuellen Situation. --Kurpälzer (Diskussion) 10:15, 25. Feb. 2019 (CET)
Abschnitt Allgemeines
"Die wichtigsten Beispiele für eine Steueranmeldung ..." sollten sich an nachgewiesenen Zahlen orientieren. So ist die USt sicher die häufigste. Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber angemeldet, wobei ich nicht weiß, inwiefern dieser ein Steuerpflichtiger in diesem Zusammenhang ist. KapESt kommt nicht so häufig vor oder? Eher die ESt-Vorauszahlung, die ggf. anzupassen ist. Ob Erbschaftssteuer auf diesem Wege so häufig vorkommt, wage ich zu bezweifeln. Mir ist auch neu, dass das Finanzamt die Sterbeurkunde erhält. Meines Wissens melden die Banken im Todesfall etwas an die Finanzämter. --Kulturkritik (Diskussion) 23:58, 13. Mai 2020 (CEST)
- Bei der Lohnsteuer sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer beides Steuerpflichtige; man ist nach AO auch Steuerpflichtiger, wenn man für einen anderen Steuerschuldner (hier: AN) eine Steuer einzubehalten hat. Bei den Anmeldesteuern haben USt und LSt das höchste Aufkommen, die KapESt kommt - glaube ich - an dritter Stelle. Die ESt-Vorauszahlung ist keine Steueranmeldung (= Steuererklärung), sondern eine Steuerfestsetzung (= Steuerbescheid), sie passt also nicht in die Aufzählung. --Scripturus (Diskussion) 21:54, 19. Feb. 2021 (CET)
Zum Begriff "Erklärung"
Benutzer:Der.Traeumer hat die knappe Notiz zum Begriff "Erklärung", die bei Steuererklärung stark von der sonstigen Bedeutung im Deutschen abweicht, am 20. 8. um 12.54 Uhr gelöscht. Versehen nur mit den Worten "kein Mehrwert", also ohne nähere Begründung. Ich würde gern wissen, ob er den dazu genannten Beleg kennt. Vielleicht kommt er dann zu einem anderen Urteil? Was meinen andere dazu? Beste Grüße, --2003:C2:EF03:D46E:8D51:18DE:6AC6:CC06 10:51, 22. Aug. 2022 (CEST)
- Wenn ich mir diesen flapsigen Beitrag nicht durchgelesen hätte, hätte ich ihn sicherlich auch nicht rückgängig gemacht. Und ja, falls andere Nutzer der Meinung sind, dass dies durchaus ein Mehrwert für den Artikel ist, kann es wieder eingefügt werden. --Traeumer (Diskussion) 15:19, 22. Aug. 2022 (CEST)
An Benutzer:Der.Traeumer: Pardon, aber ich verstehe den ersten Satz nicht. Haben Sie den Text vor dem Löschen gelesen oder nicht? Und was ist an dem Beitrag flapsig? Er ist eine Sprachglosse in einer renommierten Zeitung. Doch was ist daran falsch, unsachlich, daneben und flapsig? --
- +1 für Revert. Die Änderung hatte m.E. keinen Mehrwert. Der Artikel Erklärung gibt gut den Unterschied zwischen allgemeinem und juristischem Sprachgebrauch wieder. Ich habe ihn verlinkt. --Scripturus (Diskussion) 21:39, 22. Aug. 2022 (CEST)
An Scripturus: Ich gebe zu bedenken, dass der Link zum Artikel Erklärung meiner Ansicht nach nicht weiterhilft. Erstens ist von der Steuererklärung erst ganz am Schluss und in nur einem Satz die Rede, der keinen weiteren Aufschluss gibt und nichts zur abweichenden Bedeutung sagt. Und zweitens ist der Artikel durchgehend nur schwer verständlich. Ich habe einmal mit den ersten Absätzen (bis zum EN 8) einen Test nach dem Flesch-Verständlichkeits-Index gemacht. Danach wird für deutsche Texte deren Verständlichkeit von 0 bis 100 erfasst - 0 bis 30 ist schwer, 100 sehr leicht. Da kommen diese Passagen auf 18, also in die Kategorie schwer. Wem ist damit geholfen? Gerade in einer Enzyklopädie muss es (auch) um Verständlichkeit gehen. Viele Grüße --2003:C2:EF03:D47B:8C98:688D:205F:4214 09:26, 24. Aug. 2022 (CEST)
- Wenn man dort den Abschnitt Recht im Zusammenhang liest, erkennt man nach meinem Dafürhalten schon ganz gut, dass "Erklärung" eine abweichende Bedeutung im Sinne einer rechtserheblichen Äußerung hat. Im Übrigen ist Erklärung nicht gerade einfach geschrieben, da stimme ich dir zu. Aber das wäre vielleicht etwas für die Diskussionsseite dort. Gruß, --Scripturus (Diskussion) 21:04, 24. Aug. 2022 (CEST)
- Mir ist unbegreiflich, weshalb Du das wieder zurückgesetzt hast. Es geht ja genau darum, dass Erklärung und Darlegung eine unterschiedliche Bedeutung haben. Und der sehr lange Abschnitt Recht unter Erklärung vermittelt nichts zu dieser Frage. Du hast doch selbst eingeräumt, dass das nicht gerade einfach geschrieben ist. Und trotzdem soll das so bleiben? --2003:C2:EF03:D425:9CD8:2406:2928:4A6 12:47, 28. Aug. 2022 (CEST)
- Weil Darlegung eine wortreiche Erläuterung meint, und das ist eine StE gerade nicht. Aber ich habe noch mal in der Fachliteratur rumgesurft: der Bundesfinanzhof verwendet auch noch Auskunft. Also wie wäre es mit folgenden Änderungen (unterstrichen): Eine Steuererklärung ist eine mündliche oder schriftliche Auskunft einer steuerpflichtigen Person über ihre Einkommens-, Umsatz- oder Vermögensverhältnisse oder über andere für eine Steuer relevante Tatsachen, die gegenüber einer Finanzbehörde abgegeben wird. Es handelt sich um eine Erklärung im juristischen, nicht im umgangssprachlichen Sinn. Die Behörde ermittelt aus diesen Angaben ... Gruß, --Scripturus (Diskussion) 12:58, 29. Aug. 2022 (CEST)
- Danke vielmals. Damit bin ich sehr einverstanden; das ist ein guter Kompromiss. Die Angaben der Steuerpflichtigen bestehen in der Regel übrigens nicht aus vielen Worten, sondern aus Zahlen, spricht Euro-Beiträgen und aus anderen Daten.
- Es wäre schön, wenn noch dieser Hinweis vermerkt werden könnte:
- https://www.fr.de/panorama/erklaerungsnoete-91728454.html
- Der handelt ja direkt von dem Thema. Beste Grüße --2003:C2:EF03:D4BF:50DB:5EC8:991D:E644 10:49, 30. Aug. 2022 (CEST)
- Na ja, der FR-Artikel ist halt keine Wikipedia-konforme Quelle, wie oben anderweitig schon angemerkt (s.a. WP:BLG). Das andere habe ich wie besprochen geändert. Nächtliche Grüße, --Scripturus (Diskussion) 00:23, 1. Sep. 2022 (CEST)
- Weil Darlegung eine wortreiche Erläuterung meint, und das ist eine StE gerade nicht. Aber ich habe noch mal in der Fachliteratur rumgesurft: der Bundesfinanzhof verwendet auch noch Auskunft. Also wie wäre es mit folgenden Änderungen (unterstrichen): Eine Steuererklärung ist eine mündliche oder schriftliche Auskunft einer steuerpflichtigen Person über ihre Einkommens-, Umsatz- oder Vermögensverhältnisse oder über andere für eine Steuer relevante Tatsachen, die gegenüber einer Finanzbehörde abgegeben wird. Es handelt sich um eine Erklärung im juristischen, nicht im umgangssprachlichen Sinn. Die Behörde ermittelt aus diesen Angaben ... Gruß, --Scripturus (Diskussion) 12:58, 29. Aug. 2022 (CEST)
- Mir ist unbegreiflich, weshalb Du das wieder zurückgesetzt hast. Es geht ja genau darum, dass Erklärung und Darlegung eine unterschiedliche Bedeutung haben. Und der sehr lange Abschnitt Recht unter Erklärung vermittelt nichts zu dieser Frage. Du hast doch selbst eingeräumt, dass das nicht gerade einfach geschrieben ist. Und trotzdem soll das so bleiben? --2003:C2:EF03:D425:9CD8:2406:2928:4A6 12:47, 28. Aug. 2022 (CEST)