Diskussion:Kirsten Dunst
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Der Vater Klaus Dunst ist ein seit Jahrzehnten in den USA lebender gebürtiger Auslandsdeutscher, die Mutter Inez ist Schwedin. Dunst, deren Großeltern väterlicherseits in Hamburg leben bzw. lebten, wuchs zusammen mit ihrem jüngeren Bruder Christian bei ihrer inzwischen von Klaus Dunst geschiedenen Mutter in Los Angeles auf. Dort besuchte sie eine katholische Schule.
In dem Text sind unter anderem Hamburg und LA verlinkt. Warum aber nicht "Dort"(mund), "Besuch", "Schule" und "Katholizisms"? Wenn ich was über Kirsten Dunst lese, möchte ich nicht nur unmittelbar nach Hamburg springen, sondern vor allem nach "katholisch". Man könnte auch automatisch jedes einzelne Wort mit einem Hyperlink verknüpfen. Bei allen Artikeln in Wikipedia. Das gäbe dich eine nette intertextuale Hüpfburg. (nicht signierter Beitrag von 178.3.49.37 (Diskussion) 11:59, 1. Okt. 2011 (CEST))
Aussprache des Namens
Man sollte vielleicht darauf hinweisen, daß der Name deutsch ausgesprochen wird. Kirsten Dunst hatte zwar öffentlich genug darauf hingewiesen, aber es gibt genug Trottel in Deutschland, die sich nicht darum kümmern.
Wird auch ihr Nachname deutsch ausgesprochen ("Kirsten Dunst" statt "Körstn Danst") ?
Genau das!
Vielleicht interessieren sich diese "Trottel" auch einfach nicht genug für Frau Dunst...soll's ja auch geben.--92.224.59.63 23:59, 9. Aug. 2010 (CEST)
Es ist eine ziemliche Unverschämtheit, Menschen als Trottel zu bezeichnen, nur weil es sie nicht interessiert, wie der Name ausgesprochen wird. Mir war nicht bekannt, das die Frau so wichtig ist, das ich alle ihre Statements zu ihren Namen kennen muß. Aber jetzt ist mir bewußt, das mann sich kümmern muß und deshalb werde ich gleich in meinem Freundeskreis diese essentielle Tatsache bekannt machen. --79.251.9.105 23:31, 14. Sep. 2013 (CEST)
Okay ich habe es mal anderherum gehört das ihr Nachname eben nicht deutsch ausgesprochen werden soll. Aber gut........ Fakt ist ist doch das sie auch hier in Deutschland so wie niemand daran hält, man spricht in den Medien von Kirsten Danst , mach doch mal die Probe aufs Example und sprich von mal über Kirsten Dunst da wird dich jeder fragen Kirsten wer? --Pixl 07:37, 4. Feb. 2011 (CET)
- Blöde nur, dass es im Amerikanischen keinen kurzen U-Vokal wie im Deutschen gibt, nur einen langen. Also hat man die Wahl der Qual: duuunst oder dnst. Ich plädiere für " Kirsten Mist" (was in etwa unserem Dunst entspricht). (nicht signierter Beitrag von 178.3.49.37 (Diskussion) 19:09, 30. Sep. 2011 (CEST))
- Ihr Name wird deutsch ausgesprochen, ihr Vater ist zudem Deutscher. 89.204.136.52 20:45, 21. Sep. 2012 (CEST)
- Ohne stichhaltige Quellen wird das nichts! --Luitold (Diskussion) 22:29, 21. Sep. 2012 (CEST)
- Willst Du ernsthaft bestreiten, dass ihr Vater Deutscher ist? Und wie ihr Name ausgesprochen wird, steht z.B. auf ihrer Seite in der IMDB. 89.204.136.52 00:08, 22. Sep. 2012 (CEST)
Musik-Video mit Kirsten Dunst
Kirsten Dunst spielt die Hauptrolle in einem Musikvideo von Takashi Murakami. Das würde ich gerne hier einfügen, weiß aber nicht wo (neuer Abschnitt oder Fimografie?). Kann mir das jemand sagen, bitte.(nicht signierter Beitrag von 78.54.139.206 (Diskussion | Beiträge) 12:55, 4. Apr. 2010 (CEST))
- Ich würde unter Filmografie und in Klammern (Musikvideo). Und gib bitte Quellen an.--LuxoTS - ja? 13:29, 4. Apr. 2010 (CEST)
- Ich habe das jetzt eingebaut. Leider habe ich nur Sekundärquellen, da die Seite von Takashi Murakami gerade nicht richtig funktioniert. Aber ich denke, so müsste es gehen, oder? Sonst bitte entsprechende korrigieren. Danke für die Hilfe. (nicht signierter Beitrag von 78.54.139.206 (Diskussion | Beiträge) 16:24, 4. Apr. 2010 (CEST))
Girls United
"Ein Jahr später spielte sie die Hauptrolle in der Komödie Girls United. Der Film wurde generell negativ kritisiert, war aber ein kommerzieller Erfolg" Dem Wikipedia-Eintrag von Girls United entnehme ich eine positive Kritik vom Lexikon des internationalen Films. (nicht signierter Beitrag von 88.134.60.146 (Diskussion) 22:19, 29. Mai 2011 (CEST))
Ein Mensch, eine Stimme ("One Man, One Vote")
"Die deutsche Synchronstimme von Dunst stammt von Marie Bierstedt und Natascha Geisler." Wie soll das gehen? Nette Stilblüte. (nicht signierter Beitrag von 188.108.15.221 (Diskussion) 12:19, 2. Aug. 2014 (CEST))
"Deutsche Staatsangehörigkeit angenommen"???
Die in etlichen Zeitungsmeldungen zu lesende Nachricht, Kirsten Dunst habe im September 2011 "die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen", ist wahrscheinlich völliger Blödsinn. Ihr Vater ist nach den Pressemitteilungen deutscher Staatsangehöriger, sodass sie die deutsche Staatangehörigkeit kraft Abstammung bereits mit der Geburt erworben hat (§ 4 Abs. 1 StAG). Die amerikanische Staatsangehörigkeit hat sie zusätzlich aufgrund ihrer Geburt in den Vereinigten Staaten, wo für den Staatsangehörigkeitserwerb das jus soli (Bodenprinzip) im Unterschied zum in Deutschland geltenden jus sanguinis (Abstammungs-/Blutprinzip) gilt, erworben. Im September 2011 hat sie sich wahrscheinlich bloß einen deutschen Ausweis ausstellen lassen, den sie schon 1982 mit ihrer Geburt hätte bekommen können. Das ganze ist ein PR-Gag, und alle fallen drauf ein, auch die Wikipedia. Nebenbei: Die deutsche Staatsangehörigkeit kann man nicht "annehmen"; man kann als Nicht-Deutscher nur eingebürgert werden. Im Falle einer bisherigen US-Staatsangehörigkeit müsste diese mit der Einbürgerung in der Regel aufgegeben werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 StAG). --Opihuck 22:33, 8. Okt. 2015 (CEST)
- Kirsten Dunst hat sich ihre deutsche Staatsangehörigkeit, die bereits bei Geburt de jure bestand, offenbar erst 2011 offiziell bestätigen lassen durch Beantragung deutscher Ausweispapiere. Wie man dies wiederum präzise + knapp beschreiben soll, ....??. Für so schlecht halte ich die jetzige Formulierung nicht. Die Existenz vieler doppelter Staatsbürgerschaften beweist eigentlich, dass die deutsche Seite ihren formalen "Alleinvertretungsanspruch" in Sachen Staatsbürgerschaft eher selten druchsetzen will. Ob das alles ein reiner "PR-Gag" ist, kann ich nicht beurteilen; für den deutschen Raum hätte dies wenig Sinn, da sie hierzulande überhaupt nicht beruflich engagiert ist - und für den angelsächsischen Raum tendenziell überhaupt keinen Sinn. Viel spricht für eine persönlich/familiär orientierte Entscheidung. Lysandros~dewiki (Diskussion) 18:57, 11. Okt. 2015 (CEST)
- Oh je, in deinem edit setzt sich die Unkunde fort: Einen "Alleinvertretungsanspruch" (amtlich heißt das: Vermeidung der Mehrstaatigkeit) hat es wohl noch nie gegeben. Gegeben hat es - auch in anderen Staaten - den Vorrang der Staatsangehörigkeit des Vaters gegenüber der Staatsangehörigkeit der Mutter: Das Kind erwarb ausschließlich die Staatsangehörigkeit des Vaters. Das ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.05.1974 - 1 BvL 22/71, 1 BvL 21/72 -, wonach sich die deutsche Staatsangehörigkeit aus Gleichbehandlungsgründen nicht mehr allein nach dem Elternteil "Vater" zu richten habe, Geschichte. Heute genügt Vater oder Mutter mit deutscher Staatangehörigkeit, um diese als Kind ebenfalls zu erwerben. Daneben hat das Kind eine zweite Staatsangehörigkeit, nämlich die des anderen Elternteils. Wer heute als EU-Bürger in den deutschen Staatsverband eingebürgert wird, darf zudem seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten (§ 12 Abs. 2 StAG), hat also auch zwei Staatsangehörigkeiten. Wer keine Möglichkeit hat, aus der fremden Staatsangehörigkeit entlassen zu werden (in vielen arabischen Ländern ist das der Fall), wird unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert. Auch hier hat der Betroffene dann zwei Staatsangehörigkeiten. Dann haben wir noch die Fälle von Kindern mit lange im Bundesgebiet lebenden ausländischen Eltern, denen die deutsche Staatsangehörigkeit - neben der fremden Staatsangehörigkeit der Eltern - mit der Geburt im Bundesgebiet zuwächst (§ 4 Abs. 3 StAG) und bei einem Aufwachsen in Deutschland praktisch nicht mehr entzogen werden kann (§ 29 StAG). Sie haben ebenfalls auf Dauer zwei Staatsangehörigkeiten. Hinzukommen die Fälle deutscher Staatsangehöriger, die eine fremde Staatsangehörigkeit kraft Geburt im Ausland erwerben, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit dadurch zu verlieren (bei Erwerb kraft Gesetzes, nicht bei Einbürgerung!). Die haben auch zwei Staatsangehörigkeiten. Ist ein Elternteil Doppelstaater gibt es oft eine dritte Staatsangehörigkeit. Die Fälle von Mehrstaatigkeit sind in unserer globalisierten Welt mit deutlich höheren Migrationsströmen als noch vor 30, 40 Jahren inzwischen zahlenmäßig so erheblich, dass man sich ja fast schon schämen muss, nur eine Staatsangehörigkeit zu besitzen. Nach alledem: Wieso will der deutsche Gesetzgeber einen "Alleinvertretungsanspruch" durchsetzen; er fördert doch gerade die Mehrstaatigkeit, statt ihr entgegenzutreten. Kurzum: Alles falsch, was du schreibst. Never mind, du bist Volkes Stimme, denn diese Ansicht ist verbreitet. Hat nur alles nichts mit der Rechtslage und der Realität zu tun...
- ... und die Fälle deutscher Staatsangehöriger, die eine fremde Staatsangehörigkeit durch Gesetz im Ausland erwerben, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit dadurch zu verlieren (nicht mit der Geburt, sondern später, also Benedikt XVI) --Mbchristoph (Diskussion) 14:06, 6. Feb. 2017 (CET)
- Zurück zum Thema: Eine Bestätigung für Kirsten Dunst ist nicht notwendig - für wen? Sie wäre auch ohne deutschen Personalausweis deutsche Staatsangehörige. Was soll dann also ihr breit in den Medien publizierter Auftritt der "angenommenen" deutschen Staatsangehörigkeit? Sie hätte doch auch schweigen können. Dass da wohl ein Affektionsinteresse mit der Absicht, sich interessant für den deutschen Markt zu machen, dahintersteht, drängt sich auf.
- Ich gebe dir recht, dass das im Artikel schwer zu verarbeiten ist, zumal die Medienlage erdrückend ist und erläuternden Worten - auch von einem Fachmann - leicht das Argument der Theoriefindung entgegengehalten wird. Wer anders, als die personalausweisausstellende Stelle könnte diese "Ente" entlarven? Ich habe es deswegen auch im Artikel nicht geändert. Es ist nur wieder einmal ein bezeichnendes Beispiel dafür, was eine Vielzahl von Publikationen mit offenkundigem Blödsinn anrichten kann: Es wird hier abgebildet, was die Mehrheit verbreitet - ohne Rücksicht auf den Wahrheitsgehalt. Das ist dann die Schattenseite der Wikipedia. Wir sollten uns das immer wieder mal in Erinnerung rufen, wenn wir der Wikipedia glauben. Es ist ein Laienwerk, mit viel Halbwissen. --Opihuck 22:31, 11. Okt. 2015 (CEST)
- Machen wir es mal ganz einfach: Kirsten Dunst hatte nach deutschen Recht den Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft qua Abstammung von einem Deutschen. Um aber auch de facto deutsche Staatsbürgerin zu sein, musste der deutsche Staat erst einmal offiziell von dieser Abstammung wissen. Und das geht nur über den formalen Verwaltungsweg über die Standsämter/Konsulate, was auch immer, nicht jedoch über die Presse oder sonst etwas. Es ist ein Grundzug einer Bürokratie wie auch des Rechtsstaats, durch diese Formalisierung auch das Offensichtliche ignorieren und leugnen zu können (was mitunter notwendig ist, die vielen kleinen Lebenslügen halt, die das Zusammenleben erst möglich machen). Wenn etwa das Auswärtige Amt offiziell den deutschen Behörden mitteilt, die Türkei sei ein Rechtsstaat ohne Verfolgung politisch Andersdenkender, dann ist das juristisch so. Dann kann man dahin auch abschieben und man kann jeden Antrag auf politisches Asyl von einem türkischen Staatsangehörigen ablehnen. Auch wenn die Wirklichkeit eine ganz andere ist und die das Bundesinnenministerium in einem Memo auch ausnahmsweise schnörkellos beschreibt. Sonst müssten man nämlich die Beziehungen zur Türkei wohl auf Eis legen, was nicht im Interesse des deutschen Staates ist. Also tut man so, als wäre alles in Ordnung.
- Unter diesem Aspekt ist die Aussage, dass Kirsten Dunst erst seit 2011 auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, de facto richtig und das andere nur juristische Haarspalterei.
- Das eine ist also juristische Theorie. Wikipedia beschreibt dagegen zutreffend die Lebenswirklichkeit. Mich persönlich interessieren in der Regel die Fakten und nur selten juristische Haarspaltereien. --W-j-s (Diskussion) 09:02, 27. Aug. 2016 (CEST)
- Wohin abgeschoben wird, entscheidet in letzter Instanz nicht das AA. --Excolis (Diskussion) 09:11, 27. Aug. 2016 (CEST)
- Nein, das AA gibt nur die Empfehlungen ab, auf die sich dann abschiebewillige Behörden berufen können und nur zu gerne berufen. Aber das ist eh OT. --W-j-s (Diskussion) 00:00, 27. Sep. 2016 (CEST)
- Die "vereinfachte" Darstellung von W-j-s ist schlichtweg falsch. Sie stellt nicht die wirklichen Zustände dar und kann so auch keine "Lebenswirklichkeit" darstellen, die zudem ein lediglich subjektives und von wenig Fachwissen geprägtes Bild offenbaren. Es handelt sich auch nicht um juristische "Haarspaltereien" - welche eine Abwägbarkeit voraussetzen würde - sondern um unstrittige Fakten in einem binären Kontext: Entweder ein Zustand liegt vor oder eben nicht. Eine Relativierung ist hier unmöglich. Es existiert in Deutschland schlichtweg keine partielle oder konditionierte Staatsbürgerschaft. Nicht theoretisch und nicht praktisch.
- In der Sache: Es existiert nach dem Ius sanguinis kein "Anspruch" auf eine Staatsbürgerschaft. Diese ist quasi auf naturrechtlichem Wege bereits gegeben - oder eben nicht. Die staatsbürgerliche Zugehörigkeit geschieht in diesem Fall automatisch und ist von Wissen und Anerkennung zumindest des deutschen Staates völlig unabhängig (dies wird so auch positiv-rechtlich anerkannt).
- Mit einer Staatsbürgerschaft bestehen natürlich auch Rechte und Pflichten. Zur Wahrnehmung dieser sind gegebenenfalls Überprüfungen des Bestehens einer Staatsangehörigkeit verbunden (z.B. Ausstellung eines Passes, Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts, Amtsfähigkeiten, konsularischer Beistand usw.). Diese sind im allgemeinen sehr oberflächlich und leicht zu erbringen, stellen im Gegenzug aber meist nur eine erhärtete Annahme der Staatsangehörigkeit dar (Ein deutscher BPA oder Pass ist KEIN Beweis der deutschen Staatsangehörigkeit - erweckt aber den guten Glauben daran). Nichtsdestotrotz findet diese "Anerkennung" retrospektiv statt und ist nicht wie behauptet rechtsbegründend, sondern bestenfalls rechtsfeststellend (und dies wie geschildert meistens auch nicht einmal).
- Die einzige Möglichkeit des Bestehens eines Anspruches auf bzw. der Erteilung einer Staatsbürgerschaft in Deutschland wäre das Einbürgerungsverfahren. In diesem Fall sehe ich die Voraussetzungen nicht gegeben. Es gibt auch keine ernsthaften Hinweise darauf.
- Zudem dürfte hier bei einem ehelichen bzw. legitimierten Kind eines deutschen Vaters kein ernsthafter Zweifel einer deutschen Staatsbürgerschaft des Kindes a nativitate bestehen. Ohne zwischenzeitliche Aufgabe scheidet eine Einbürgerung damit aus. Der deutsche Staat kann diese Staatsbürgerschaft weder Aberkennen (Art. 16 GG) noch begründen, ausschließlich zur Kenntnis nehmen oder bezweifeln.
- Frau Dunst mag sich ihrer zeitlebens bereits bestehenden deutschen Staatsbürgerschaft und der damit verbundenen, durchaus vorteilhaften, europ. Unionsbürgerschaft erst spät bewußt geworden sein, zustandegekommen ist sie mit dieser "Erkenntnis" jedoch nicht.
- Die Wiedergabe irrealer, subjektiver Eindrücke oder propagandistischer/plakativ-werbender Narrative als objektive Fakten ist unenzyklopädisch und widerspricht auch dem Regelwerk der Wikipedia. Ausreichend belegbar ist dies auch nicht (Die subjektive Rezeption eines Betroffenen durch ein Zitat in einer Klatschkolumne kann in einer verwaltungsrechtlichen Angelegenheit wenig überzeugen - zumal es offensichtlich in Widerspruch zu den deutschen Regelungen steht).
- Nein, das AA gibt nur die Empfehlungen ab, auf die sich dann abschiebewillige Behörden berufen können und nur zu gerne berufen. Aber das ist eh OT. --W-j-s (Diskussion) 00:00, 27. Sep. 2016 (CEST)
- Wohin abgeschoben wird, entscheidet in letzter Instanz nicht das AA. --Excolis (Diskussion) 09:11, 27. Aug. 2016 (CEST)
- Ich plädiere auf die Kürzung der Zeitangabe: "Dunst besitzt neben der US-amerikanischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft."
- Dieser Umstand dürfte unstrittig sein. --Prolaps (Diskussion) 18:37, 13. Jun. 2019 (CEST)
Deutsch-Amerikaner?
Trotz dt. Staatsbürgerschaft ist sie doch keine Deutsch-Amerikanerin, oder? Ich denke sie ist Amerikanerin mit dt. Staatsb., so stehts auch im Englischen Artikel. -- 08:19, 01.03.2018
- Staatsbürger der Vereinigten Staaten sind Amerikaner, Staatsbürger Deutschlands sind Deutsche. Ist man Staatsbürger beider Staaten, so ist man sowohl Amerikaner als auch Deutscher. --Excolis (Diskussion) 13:26, 1. Mär. 2018 (CET)
- Heidi Klum ist bspw. Deutsche mit amerik. Staatsb. Sie hat beide Staatsb., wird im Artikel aber nicht als Deutsch-Amerikanerin bezeichnet. --14:52, 01.03.2018
- Spricht Dunst überhaupt Deutsch? Ich denke es ist mehr nötig als nur die dt. Staatsb. um auch als Deutscher/Deutsche bezeichnet zu werden. Das gilt mMn für jedes Land, oder? --84.152.13.127 18:11, 1. Mär. 2018 (CET)
- Nein, es ist nicht mehr nötig. --Excolis (Diskussion) 20:23, 2. Mär. 2018 (CET)
- Ich kenne mich da nicht wirklich aus. Im englischen Artikel wird sie als Amerikanerin bezeichnet und es wird darauf hingewiesen, dass sie keine Deutsch-Amerikanerin ist (da wird regelrecht Wert drauf gelegt). In anderen Artikeln wiederum ist sie entweder nur das Eine oder aber beides. --84.152.10.204 21:52, 2. Mär. 2018 (CET)
- Nein, es ist nicht mehr nötig. --Excolis (Diskussion) 20:23, 2. Mär. 2018 (CET)
- Spricht Dunst überhaupt Deutsch? Ich denke es ist mehr nötig als nur die dt. Staatsb. um auch als Deutscher/Deutsche bezeichnet zu werden. Das gilt mMn für jedes Land, oder? --84.152.13.127 18:11, 1. Mär. 2018 (CET)
- Heidi Klum ist bspw. Deutsche mit amerik. Staatsb. Sie hat beide Staatsb., wird im Artikel aber nicht als Deutsch-Amerikanerin bezeichnet. --14:52, 01.03.2018